Rechtsprechung
| KG, 26.07.2004 - 2 W 18/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren der Streitgehilfen; Übereinstimmung des Wertes einer durchgeführten Nebenintervention mit dem Streitwert der Hauptsache; Wirtschaftliches Interesse für Zulässigkeit des Streitbeitrittes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
RVG § 2 Abs. 1 § 23 Abs. 1; ZPO § 66 § 67
Streitwert der Nebenintervention
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.04.2004 - 95 O 9/03
- KG, 26.07.2004 - 2 W 18/04
Papierfundstellen
- MDR 2004, 1445
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57
Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention?
Auszug aus KG, 26.07.2004 - 2 W 18/04
Der Senat folgt in dieser Frage - die in der Rechtsprechung und Literatur in der Tat kontrovers diskutiert wird (…vgl. zum Meinungsstand ausführlich: Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rd.60) - der Auffassung des Bundesgerichtshofes, wonach der Wert einer durchgeführten Nebenintervention mit dem Streitwert der Hauptsache übereinstimmt (MDR 1960, 41). - KG, 20.11.2002 - 24 U 9/01
Keine Kostenerstattung im Wertfestsetzungs-Beschwerdeverfahren
Auszug aus KG, 26.07.2004 - 2 W 18/04
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei (vgl. KG MDR 1987, 858); außergerichtliche Kosten sind nicht zu ersetzen (vgl. KG NJW-RR 2003, 791).
- OLG Hamburg, 29.03.2012 - 8 U 78/11
Insolvenz des Gewerberaummieters: Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters; …
Der Senat schließt sich aus systematischen und rechtspraktischen Erwägungen insoweit der auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass der Streitwert einer Nebenintervention dann dem Wert der Hauptsache entspricht, wenn - wie hier - der Streithelfer dieselben Anträge wie die Hauptpartei stellt (BGHZ 31, 144, 146 ff.; KG Berlin MDR 2004, 1445; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007; OLG München AnwBl. 1973, 359; MDR 1997, 1166; NJW-RR 1998, 420; OLG Hamburg MDR 1985, 588; OLG Koblenz JurBüro 1999, 196; OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 282; OLG Düsseldorf, MDR 2006, 1017 f.; OLG Bamberg JurBüro 1980, 1574). - OLG Düsseldorf, 10.01.2006 - 24 W 64/05
Bemessung des Werts einer Streithilfe
bb) Nach anderer Ansicht ist das Interesse der unterstützten Hauptpartei jedenfalls dann maßgeblich, wenn sich der Streithelfer deren Anträgen angeschlossen hat (BGHZ 31, 144, 146ff. = NJW 1960, 42; KG Berlin (2. ZS) MDR 2004, 1445; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007 = MDR 2003, 357 [auch ohne Antragstellung]; OLG München AnwBl. 1973, 359; MDR 1997, 1166 (15. ZS); NJW-RR 1998, 420 = MDR 1997, 788 (28. ZS); OLG Hamburg AnwBl 1985, 263 = MDR 1985, 588; OLG Koblenz (14. ZS) JurBüro 1999, 196;OLG Düsseldorf JurBüro 1980, 282; OLG Bamberg JurBüro 1980, 1574;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 3 Rdn. 10 Stichwort "Streithilfe";… Riedel/Sußbauer/Keller, BRAGO, 8. Aufl., § 31 Rn. 61; Hartmann, Kostengesetze, 33 Aufl., Anh I § 12 GKG Rn. 106 Stichw.Für sie sprechen systematische und rechtspraktische Erwägungen, die jüngst erneut vom Kammergericht Berlin (MDR 2004, 1445) zutreffend hervorgehoben und auch schon vom Bundesgerichtshof (BGHZ 31, 144, 146ff) als maßgebliche Gesichtspunkte herangezogen worden sind.
- OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12
Festsetzung eines gesonderten Streitwerts für die Kosten der Streithilfe bei …
Das Landgericht hat der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen und sich zur Begründung auf Entscheidungen des BGH (BGHZ 31, 144 ff.) und des KG (MDR 2004, 1445 ) gestützt.Diese Auffassung, die der BGH in einem Beschluss vom 30.10.1959 (Az.: V ZR 204/57, veröffentlicht in BGHZ 31, 144 ff. = MDR 1960, 41) vertreten hat, wird auch in jüngerer Zeit noch von verschiedenen Oberlandesgerichten, jedenfalls für den Fall geteilt, dass der Streithelfer sich den Anträgen der Hauptpartei angeschlossen hat (vgl. nur: KG Beschluss vom 26.07.2004 - 2 W 18/04 - = MDR 2004, 1445 ; OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.01.2006 - I 24 W 64/05, 24 W 64/05; OLG Hamm Beschluss vom 16.01.2007 - 17 W 86/06; OLG Frankfurt Beschluss vom 13.02.2009 - 10 W 4/09; OLG München 29.01.2010 - 13 W 634/10).
- OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - W (Kart) 1/15
Gebührenstreitwert der Nebenintervention
Rn. 4 2. Wie bereits im angefochtenen Beschluss dargelegt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob sich der Gebührenstreitwert der Nebenintervention (§ 66 ZPO) (grundsätzlich) mit dem Wert der Hauptsache bzw. dem Interesse der unterstützten Hauptpartei deckt (so etwa - zumindest - für den Fall, dass der Nebenintervenient im Prozess die gleichen Anträge wie die von ihm unterstützte Hauptpartei stellt: BGH, Beschluss v. 30.10.1959 - V ZR 204/57, BGHZ 31, 144 = NJW 1960, 42; BGH, Beschluss v. 11.12.2012 - II ZR 233/09, JurBüro 2013, 477; OLG Düsseldorf [24. Zivilsenat], Beschluss v. 10.1.2006 - I-24 W 64/05, MDR 2006, 1017 = OLGR Düsseldorf 2006, 743; OLG Hamm [20. Zivilsenat], Beschluss v. 4.5.2011 - I-20 W 4/11, RuS 2013, 632; ferner - ausdrücklich auch - für den Fall, dass der Nebenintervenient keinen eigenen Antrag stellt oder seinen Beitritt nicht abgrenzbar auf einen bestimmten Umfang beschränkt: OLG Karlsruhe, Beschluss v. 7.10.2002 - 9 W 38/02, NJW-RR 2003, 1007; KG Berlin [2. Zivilsenat], Beschluss v. 26.7.2004 - 2 W 18/04, MDR 2004, 1445, alle m.w.N.) oder sich (grundsätzlich) nach dem zu schätzenden wirtschaftlichen Interesse des Streithelfers bestimmt (so etwa OLG Köln, Beschluss v. 12.3.2004 - 11 W 13/04, MDR 2004, 1025; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat], Beschluss v. 1.12.2011 - I-10 W 116/11, BauR 2012, 548; OLG Rostock, Beschluss v. 22.9.2014 - 7 W 36/13, zit. nach juris, jew. m.w.N.). - OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08
Streitwert: Grundlage für den Gebührenstreitwert der Nebenintervention bei …
Rn. 29 Nach anderer Ansicht (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.02.2009, 10 W 4/09; OLG Celle, Beschl. v. 28.10.2004, 6 W 110/04/6 W 111/04, MDR 2005, 778, 779; KG, Beschl. v. 26.07.2004, 2 W 18/04, MDR 2004, 1145; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 03.07.1996, 4 U 732/95, MDR 1996, 967;… Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 101 Rn. 3;… Stein/Jonas/Work, Komm. zur ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn. 5) bestimme sich nicht nur die Kostenerstattung des nicht streitgenössischen Nebenintervenienten allein nach der für die Hauptparteien geltenden Quote, sondern auch die Streitwertbemessung betreffend die Nebenintervention jedenfalls dann, wenn er - wie es hier der Fall ist - sich dem Antrag der von ihm unterstützten Partei angeschlossen und diese obsiegt habe. - OLG Celle, 31.03.2011 - 8 U 154/10
Bei fehlender Kenntnisnahme nicht eingetretener Renditeversprechen über einen …
Der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention stimmt mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Nebenintervenient im Rechtsstreit die gleichen Anträge stellt wie die von ihm unterstützte Partei (vgl. BGH NJW 1960, 42; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2009, 763; OLG Düsseldorf MDR 2006, 1017; KG Berlin MDR 2004, 1445; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007; OLG München NJW-RR 1998, 420). - OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 162/11
Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der …
Zwar stimmt der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Nebenintervenient im Rechtsstreit die gleichen Anträge stellt wie die von ihm unterstützte Partei (vgl. BGH NJW 1960, 42; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2009, 763; OLG Düsseldorf MDR 2006, 1017; KG Berlin MDR 2004, 1445; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007; OLG München NJW-RR 1998, 420). - OLG Frankfurt, 13.02.2009 - 10 W 4/09
Werklohnprozess: Streitwertfestsetzung hinsichtlich eines Streitverkündeten auf …
Nach Einschätzung des Senats stimmt dagegen jedenfalls dann, wenn der Streithelfer sich der Antragstellung der Hauptpartei uneingeschränkt angeschlossen hat, der Hauptsachestreitwert mit dem Wert der Streithilfe überein (BGH NJW 1960, 42; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007, 1008; KG Berlin MDR 2004, 1445; OLG Hamm OLG Report 2007, 607;… Baumbach/Lauterbach, 65. Aufl., Anh. § 3 Rd. 106). - OLG Celle, 16.02.2012 - 8 U 172/11
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern eines …
Der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention stimmt mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Nebenintervenient im Rechtsstreit die gleichen Anträge stellt wie die von ihm unterstützte Partei (vgl. BGH NJW 1960, 42; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2009, 763; OLG Düsseldorf MDR 2006, 1017; KG Berlin MDR 2004, 1445; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 1007; OLG München NJW-RR 1998, 420). - OLG Rostock, 28.12.2009 - 4 W 40/09
Verfahrensrecht - Wonach bemisst sich der Streitwert des Nebenintervenienten?
Der Bundesgerichtshof vertritt in seinem Beschluss vom 30.10.1959, V ZR 204/57, BGHZ 31, 144 ff (dieser Auffassung haben sich u. a. angeschlossen: KG Berlin, Beschluss v. 26.7.2004, 2 W 18/04, MDR 2004, 1445; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 10.1.2006, 24 W 64/05, MDR 2006, 1017 f; OLG München [28. ZS], Beschluss v. 27.3.1997, 28 U 2631/96, MDR 1997, 788 f.), die Auffassung, der Streitwert der durchgeführten Nebenintervention stimme mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Nebenintervenient - wie hier - im Prozess die gleichen Anträge stellt wie die von ihm unterstützte Partei.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.08.2004 - I-2 W 18/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; Anspruch auf Unterlassung von Abnehmerverwarnungen; Verstoß gegen die guten Sitten im Wettberwerb wegen Versendung von Verwarnungsschreiben; Vermutung einer Patentverletzung durch Vertrieb von ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.04.1993 - I ZR 136/91
Bedingte Unterwerfung - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit fachlicher …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2004 - 2 W 18/04
Rn. 7 Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa GRUR 1997, 125, 128 - Künstlerabbildung in CD-Einlegeblatt; GRUR 1993, 677, 679 - Bedingte Unterwerfung) ausnahmsweise auch eine unter die auflösende Bedingung einer das beanstandete Verhalten erlaubenden Änderung oder verbindlichen Klärung der Rechtslage gestellte Unterlassungsverpflichtung die Wiederholungsgefahr entfallen lassen, das gilt aber nur dann, wenn die Formulierung der auflösenden Bedingung so ist, daß unzweifelhaft nur der Fall einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens als rechtmäßig erfaßt wird (…vgl. BGH, a.a.O.). - BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95
Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2004 - 2 W 18/04
Rn. 7 Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. etwa GRUR 1997, 125, 128 - Künstlerabbildung in CD-Einlegeblatt; GRUR 1993, 677, 679 - Bedingte Unterwerfung) ausnahmsweise auch eine unter die auflösende Bedingung einer das beanstandete Verhalten erlaubenden Änderung oder verbindlichen Klärung der Rechtslage gestellte Unterlassungsverpflichtung die Wiederholungsgefahr entfallen lassen, das gilt aber nur dann, wenn die Formulierung der auflösenden Bedingung so ist, daß unzweifelhaft nur der Fall einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens als rechtmäßig erfaßt wird (…vgl. BGH, a.a.O.).
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