Rechtsprechung
| OLG Celle, 11.11.2008 - 2 W 239/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Streitwert der Räumungsklage: Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Mietbestandteil
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigung der Miete einschließlich der Mehrwertsteuer bei der Berechnung des einjährigen Entgelts für die Festsetzung des Gebührenstreitwertes für eine Räumungsklage
- Judicialis
GKG § 41
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Der Streitwert einer Räumungsklage berechnet sich nach der einjährigen Miete einschließlich der MwSt.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 41
Streitwert der Räumungsklage; Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Mietbestandteil - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Berücksichtigung der Miete einschließlich der Mehrwertsteuer bei der Berechnung des einjährigen Entgelts für die Festsetzung des Gebührenstreitwertes für eine Räumungsklage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gebührenstreitwert für Räumungsklage: Mehrwertsteuer zu beachten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gebührenstreitwert für Räumungsklage: Mehrwertsteuer zu beachten? (IMR 2008, 432)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 18.09.2008 - 1 O 164/08
- OLG Celle, 11.11.2008 - 2 W 239/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 24 W 65/05
Bemessung der "streitigen Zeit" gem. § 41 Abs. 1 , 2 S. 1 GKG
- OLG Stuttgart, 09.10.2008 - 5 W 48/08
Streitwertbemessung: Räumungsrechtsstreit bei Unklarheit über den Zeitpunkt der …
Auszug aus OLG Celle, 11.11.2008 - 2 W 239/08
Die Auffassung des Senats steht in Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart - 5 W 48/08 - Beschluss vom 9. Oktober 2008, zitiert nach juris. - OLG Hamm, 26.07.2001 - 18 W 38/01
Auszug aus OLG Celle, 11.11.2008 - 2 W 239/08
OLG Hamm MDR 2001, 1377). - KG, 17.06.1999 - 8 W 4592/99
Streitwertbestimmung bei einer Räumungsklage
Auszug aus OLG Celle, 11.11.2008 - 2 W 239/08
Im Übrigen war bereits § 16 GKG a. F nach überwiegender Auffassung in gleichem Sinne auszulegen (vgl. KG NZM 2000, 659.
- OLG Frankfurt, 19.06.2009 - 2 U 303/08
Gewerberaummiete: Sonderkündigungsrecht des Erstehers in der Zwangsversteigerung …
Für die Berechnung des Streitwerts sind demgegenüber aber sowohl die vereinbarte Nebenkostenpauschale (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 516-517) als auch die geschuldete Umsatzsteuer (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2008, Az. 2 W 239/08, zitiert nach juris) zu berücksichtigen.
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