Gerichtskostengesetz
Abschnitt 3 - Vorschuss und Vorauszahlung (§§ 10 - 18) |
(1) 1Der Privatkläger hat, wenn er Privatklage erhebt, Rechtsmittel einlegt, die Wiederaufnahme beantragt oder das Verfahren nach den §§ 435 bis 437 der Strafprozessordnung betreibt, für den jeweiligen Rechtszug einen Betrag in Höhe der entsprechenden in den Nummern 3311, 3321, 3331, 3340, 3410, 3431, 3441 oder 3450 des Kostenverzeichnisses bestimmten Gebühr als Vorschuss zu zahlen. 2Der Widerkläger ist zur Zahlung eines Gebührenvorschusses nicht verpflichtet.
(2) 1Der Nebenkläger hat, wenn er Rechtsmittel einlegt oder die Wiederaufnahme beantragt, für den jeweiligen Rechtszug einen Betrag in Höhe der entsprechenden in den Nummern 3511, 3521 oder 3530 des Kostenverzeichnisses bestimmten Gebühr als Vorschuss zu zahlen. 2Wenn er im Verfahren nach den §§ 435 bis 437 der Strafprozessordnung Rechtsmittel einlegt oder die Wiederaufnahme beantragt, hat er für den jeweiligen Rechtszug einen Betrag in Höhe der entsprechenden in den Nummern 3431, 3441 oder 3450 des Kostenverzeichnisses bestimmten Gebühr als Vorschuss zu zahlen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.04.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2017 | Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung | 13.04.2017 |
gesetz § 12Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren nach der Zivilprozessordnung § 12aVerfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren § 13Verteilungsverfahren nach der Schifffahrts-
rechtlichen Verteilungsordnung § 13aVerfahren nach dem Unternehmens-
stabilisierungs-
und -
restrukturierungs-
gesetz § 14Ausnahmen von der Abhängigmachung § 15Zwangsversteigerungs-
und Zwangsverwaltungs-
verfahren § 16Privatklage, Nebenklage § 17Auslagen § 18Fortdauer der Vorschusspflicht
Rechtsprechung zu § 16 GKG
38 Entscheidungen zu § 16 GKG in unserer Datenbank:
- KG, 30.05.2016 - 8 W 13/16
Klage des Mieters auf Feststellung der Mietminderung wegen eines Sachmangels: ...
- VG Magdeburg, 22.12.2021 - 9 A 3/20
Befreiung von der Trinkwasserversorgung für Bestandskunden
- VG Cottbus, 16.08.2021 - 6 K 734/19
- BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 43/15
Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Minderung der Miete
- OLG Hamm, 29.01.2021 - 30 W 10/20
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- OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 4 W 4/20
Sofortige Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung
- OLG Braunschweig, 03.12.2019 - 11 W 41/19
Beschwerde gegen eine Streitwertbemessung
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- BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15
Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe eines Hausgrundstücks
Querverweise
Auf § 16 GKG verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Privatklage
- § 379a (Gebührenvorschuss)