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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 21.12.2017

Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.03.2017 - 2 W 26/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22016
OLG Jena, 15.03.2017 - 2 W 26/17 (https://dejure.org/2017,22016)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.03.2017 - 2 W 26/17 (https://dejure.org/2017,22016)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. März 2017 - 2 W 26/17 (https://dejure.org/2017,22016)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    Registeranmeldung der Gesellschaftsauflösung und Liquidatorenbestellung vor dem Wirksamkeitszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Handelsregister-Anmeldung bei Befristung der anzumeldenden Tatsache

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 15 W 34/07

    Eintragung der Auflösung einer Gesellschaft und eines Liquidators in das …

    Auszug aus OLG Jena, 15.03.2017 - 2 W 26/17
    Die Anmeldung als solche, d. h. der öffentlich beglaubigte Antrag, das Registerverfahren zum Zweck einer Eintragung einzuleiten, ist hier weder durch Bedingungen noch Befristungen eingeschränkt (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 8.2.2007, 15 W 34/07 Rdnr. 11, zitiert nach juris).

    Daraus folgt, dass für die Beurteilung des Vorliegens der Eintragungsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt der Eintragung abzustellen ist (OLG Hamm…, Beschluss vom 20.12.2001, 15 W 378/01 Rdnr. 12, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 8.2.2007, 15 W 34/07 Rdnr. 11, zitiert nach juris;… Röhricht/Ries, HGB, § 8 Rdnr. 31).

  • OLG Hamm, 20.12.2001 - 15 W 378/01

    Mängelbehebung im Verfahren über eine Handelsregisteranmeldung

    Auszug aus OLG Jena, 15.03.2017 - 2 W 26/17
    Die Anmeldung ist zugleich Eintragungsgrundlage, in der die dazu verpflichteten oder berechtigten Personen die einzutragenden Tatsachen glaubhaft darstellen und damit deren Eintragung gestatten sowie die sonst zur Eintragung erforderlichen Erklärungen vortragen (OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2001, 15 W 378/01 Rdnr. 12, zitiert nach juris).

    Daraus folgt, dass für die Beurteilung des Vorliegens der Eintragungsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt der Eintragung abzustellen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2001, 15 W 378/01 Rdnr. 12, zitiert nach juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 8.2.2007, 15 W 34/07 Rdnr. 11, zitiert nach juris;… Röhricht/Ries, HGB, § 8 Rdnr. 31).

  • BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 30/92
    Auszug aus OLG Jena, 15.03.2017 - 2 W 26/17
    Die Anmeldung einer in das Handelsregister einzutragenden Tatsache kann nicht bedingt oder befristet erfolgen (…Baumbach/Hopt/Hopt, HGB, 37. Aufl., § 12 Rdnr. 2;… Röhricht/Ries, HGB, 4. Aufl., § 8 Rdnr. 29; BayObLG, Beschluss vom 25.6.1992, 3 Z BR 30/92 Rdnr. 20, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2021 - 20 W 154/21

    Anmeldung der Eintragung einer GmbH-Auflösung

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine Handelsregisteranmeldung selbst als Verfahrensantrag grundsätzlich nicht befristet oder bedingt erklärt werden kann, jedenfalls soweit es sich nicht um Rechtsbedingungen oder um die Abhängigkeit der beantragten Eintragung von innerverfahrensmäßigen Voraussetzungen handelt (…vgl. insgesamt etwa Merkt in Baumbach/Hopt, HGB, 40. Aufl., § 12, Rn. 2, Preuß in Oetker, HGB, 7. Aufl., § 12, Rn. 10, m.w.N.;… Koch in Staub, HGB Großkommentar, 5. Aufl., § 12, Rn. 20, m.w.N.;… so grundsätzlich auch Krafka in Münchener Kommentar zum HGB, 5. Aufl., § 12, Rn. 10, der insoweit allerdings keine Bedenken gegen eine zeitnahe Befristung der Registeranmeldung hat, wenn diese nicht über 15 Tage hinausgeht; vgl. auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.03.2017, Az. 2 W 26/17, Rn. 7, Oberlandesgericht Hamm, Beschlüsse vom 04.08.2010, Az. 15 W 85/10, Rn. 8, …und vom 08.02.2007, Az. 15 W 414/06, Rn. 11, jeweils m.w.N. und zitiert nach juris).

    Das Thüringer Oberlandesgericht (Beschluss vom 15.03.2017, Az. 2 W 26/17, zitiert nach juris) hat ebenfalls - unter Bezugnahme auf den vorgenannten Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 08.02.2007 - im Fall einer am 20.12.2016 übermittelten Anmeldungserklärung zur Auflösung einer Gesellschaft mit Ablauf des 31.12.2016 aufgrund Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.11.2016 dargelegt, dass die dortige Anmeldung als solche nicht unter eine unzulässige Bedingung oder Befristung gestellt worden sei und sie daher zulässig sei, nachdem die angemeldete Auflösung und Bestellung von Liquidatoren bereits erfolgt sei und der Eintritt der Rechtswirkungen nur noch von dem Eintritt des Kalenderdatums abhänge.

  • OLG Jena, 09.08.2024 - 2 W 242/24

    Eintragung der Fortsetzung einer Gesellschaft, der Abberufung des …

    Die Eintragung hat daher jedenfalls dann zu erfolgen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 W 26/17 -, Rn. 9 - 10, juris, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 2 W 26/17   

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https://dejure.org/2017,61338
OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 2 W 26/17 (https://dejure.org/2017,61338)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.12.2017 - 2 W 26/17 (https://dejure.org/2017,61338)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 2 W 26/17 (https://dejure.org/2017,61338)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 2 W 26/17
    Rn. 11 Unbeschadet des Umstandes, dass ein Ordnungsmittel auf Antrag für jeden einzelnen Fall einer Zuwiderhandlung festzusetzen und ein Fortsetzungszusammenhang insoweit ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 32/06, MDR 2009, 468, bei juris Rz. 14, m.w.N.) und unbeschadet aller anderen von den Parteien und dem Landgericht aufgeworfenen Fragen kann das Rechtsmittel schon deshalb nicht - auch nicht teilweise - Erfolg haben, weil keine der vorgelegten Anlagen einen Verstoß gegen den Vollstreckungstitel beinhaltet.
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