Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 31/12 (KfB), 2 W 31/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 104 ZPO, § 2 Abs 3 S 2 GKG
Gerichtskostenfreiheit für Gemeinden in Sachsen-Anhalt: Inanspruchnahme einer Gemeinde als Auftraggeberin eines Bauvertrages - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 2 Abs. 3 S. 2; JKostG LSA § 7 Abs. 1 Nr. 2
Gerichtskostenpflicht kommunaler Gebietskörperschaften im Bundesland Sachsen-Anhalt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kommune als AG eines Bauvertrags: Keine Gerichtskosten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsätze zur Gerichtskostenpflicht kommunaler Gebietskörperschaften im Bundesland Sachsen-Anhalt
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 15.02.2012 - 10 O 2436/08
- OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 31/12 (KfB), 2 W 31/12
Papierfundstellen
- BauR 2014, 743
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Naumburg, 23.08.2010 - 10 Wx 9/09
Kostenbefreiung: Abwasserzweckverband in Sachsen-Anhalt als wirtschaftliche bzw. …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 31/12
Rn. 10 2. Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg und auch des erkennenden Senats ist zudem sachliche Voraussetzung für die Ausnahme von der Kostenbefreiung, dass die Unternehmensführung zumindest nach wirtschaftlichen Maßstäben erfolgt oder sogar der Gewinnerzielung dient und mit ihr keine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nichtwirtschaftlicher Art verfolgt wird (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse vom 01.08.2000, 1 U 77/99, JMBl. LSA 2000, 261 sowie vom 10.08.2000, 1 U 154/99, vom 03.05.2004, 1 Verg 2/02 sowie vom 23.08.2010, 10 Wx 9/09 ; und vom 09.01.2012, 2 W 90/10 , BauR 2012, 997 - alle zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 01.08.2000 - 1 U 77/99
Befreiung eines Landkreises in einem Zivilrechtsstreit von den Gerichtsgebühren - …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 31/12
Rn. 10 2. Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg und auch des erkennenden Senats ist zudem sachliche Voraussetzung für die Ausnahme von der Kostenbefreiung, dass die Unternehmensführung zumindest nach wirtschaftlichen Maßstäben erfolgt oder sogar der Gewinnerzielung dient und mit ihr keine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nichtwirtschaftlicher Art verfolgt wird (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse vom 01.08.2000, 1 U 77/99, JMBl. LSA 2000, 261 sowie vom 10.08.2000, 1 U 154/99, vom 03.05.2004, 1 Verg 2/02 sowie vom 23.08.2010, 10 Wx 9/09 ; und vom 09.01.2012, 2 W 90/10 , BauR 2012, 997 - alle zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 09.01.2012 - 2 W 90/10
Gerichtskostenfreiheit in Sachsen-Anhalt: Wirtschaftliche Unternehmung der …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2013 - 2 W 31/12
Rn. 10 2. Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Naumburg und auch des erkennenden Senats ist zudem sachliche Voraussetzung für die Ausnahme von der Kostenbefreiung, dass die Unternehmensführung zumindest nach wirtschaftlichen Maßstäben erfolgt oder sogar der Gewinnerzielung dient und mit ihr keine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nichtwirtschaftlicher Art verfolgt wird (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse vom 01.08.2000, 1 U 77/99, JMBl. LSA 2000, 261 sowie vom 10.08.2000, 1 U 154/99, vom 03.05.2004, 1 Verg 2/02 sowie vom 23.08.2010, 10 Wx 9/09 ; und vom 09.01.2012, 2 W 90/10 , BauR 2012, 997 - alle zitiert nach juris).
- OLG Jena, 10.08.2017 - 4 U 328/16
Gerichtskostenbefreiung thüringischer Gemeinden: Verpflichtung zur Übernahme der …
Der hier vorgenommenen Auslegung des § 6 Abs. 4 ThürJKostG steht auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Beschluss vom 18.09.2013 - 2 W 31/12 -, juris) zu einer vergleichbaren Landesregelung entgegen, weil die zu beurteilende Frage nicht Gegenstand dieser Entscheidung gewesen ist. - OLG Naumburg, 16.10.2014 - 12 U 191/13
Gerichtskostenfreiheit eines kommunalen Zweckverbandes: Klage auf Rückübertragung …
Rn. 8 Vielmehr schließt sich der Senat hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der "wirtschaftlichen Unternehmungen" der Auffassung des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg an, wie sie in dem - nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen - Beschluss vom 23. August 2010 ( 10 Wx 9/09 , zitiert nach juris; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 9. Januar 2012, 2 W 90/10 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 19. September 2013, 2 W 31/12; zitiert nach juris) dargelegt worden ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".