Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 2038 BGB, § 2200 BGB, § 2227 BGB
Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht: Konkludentes Ersuchen an das Nachlassgericht; Absehen von der Ernennung nach pflichtgemäßem Ermessen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2200
Absehen von der Ernennung eines Ersatztestamentsvollstreckers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Harburg, 05.04.2018 - 609 VI 1250/13
- AG Hamburg, 05.04.2018 - 609 VI 1250/13
- OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
Papierfundstellen
- FGPrax 2018, 283
- FamRZ 2019, 1016
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 3 Wx 231/11
Auslegung eines Erbvertrages hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
Fehlt es hingegen an einer Andeutung und lässt sich nur darüber spekulieren, ob das eine oder das andere dem Willen des Erblassers entsprochen hätte, fehlt es an einem feststellbaren Ersuchen an das Nachlassgericht (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1097, nach juris Tz.20, 25, 26).Umgekehrt sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Testamentsvollstreckung statt aus sachbezogenen allein aus personenbezogenen Gründen zum Nutzen der benannten Söhne unabhängig von einer wahrzunehmenden Aufgabe angeordnet worden sein könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 905; OLG Hamm, ErbR 2016, 46; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1097; OLG München, NJW 2009, 1152).
- OLG Schleswig, 06.07.2015 - 3 Wx 41/15
Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Bestellung eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
Es muss dem Erblasser auf die Bindung des Nachlasses an die Testamentsvollstreckung angekommen sein, ohne die Entscheidung letztlich von einer bestimmten Person, die das Testamentsvollstreckeramt ausübt, abhängig zu machen (vgl. statt aller etwa OLG Schleswig, FamRZ 2016, 667 m.w.N.). - BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12
Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
Umgekehrt sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Testamentsvollstreckung statt aus sachbezogenen allein aus personenbezogenen Gründen zum Nutzen der benannten Söhne unabhängig von einer wahrzunehmenden Aufgabe angeordnet worden sein könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 905; OLG Hamm, ErbR 2016, 46; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1097; OLG München, NJW 2009, 1152).
- OLG München, 23.01.2009 - 31 Wx 116/08
Überprüfung der seitens des Nachlassgerichts angeordneten Testamentsvollstreckung …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
Umgekehrt sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Testamentsvollstreckung statt aus sachbezogenen allein aus personenbezogenen Gründen zum Nutzen der benannten Söhne unabhängig von einer wahrzunehmenden Aufgabe angeordnet worden sein könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 905; OLG Hamm, ErbR 2016, 46; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1097; OLG München, NJW 2009, 1152). - OLG Hamm, 30.12.2014 - 15 W 248/14
Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht
Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
Umgekehrt sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Testamentsvollstreckung statt aus sachbezogenen allein aus personenbezogenen Gründen zum Nutzen der benannten Söhne unabhängig von einer wahrzunehmenden Aufgabe angeordnet worden sein könnte (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 905; OLG Hamm, ErbR 2016, 46; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1097; OLG München, NJW 2009, 1152). - OLG Zweibrücken, 23.10.2012 - 3 W 120/12
Grundbuchverfahren: Anspruch auf Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.07.2018 - 2 W 32/18
Die Testamentsvollstreckung endet dann, wenn zwar der Erblasser das Nachlassgericht mit der Auswahl eines Ersatzvollstreckers beauftragt hat, das Nachlassgericht aber von dem ihm eingeräumten Ermessen in der Weise Gebrauch gemacht hat, dass es die Auswahl eines Testamentsvollstreckers ablehnt (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2013, 261, nach juris Tz.10).
- KG, 22.10.2024 - 19 W 100/24
Anordnung der Testamentsvollstreckung im gemeinschaftlichen Testament der …
An die Feststellung des stillschweigenden Ersuchens sind dabei keine überspannten Anforderungen zu stellen (OLG Hamburg, Beschluss v. 4.7.2018, 2 W 32/18 Rn. 17;… OLG Schleswig, Beschluss v. 18.1.2016, 3 Wx 106/15, Rn. 13;… OLG Schleswig, Beschluss v. 6.7.2015, 3 Wx 41/15, Rn. 17;… Staudinger-Baldus, 2016, § 2200 BGB Rn. 7;… Müko-Zimmermann, BGB 8. A., § 2200 Rn. 4;… Kroiß in Kroiß/Ann/Mayer, Erbrecht 5. A., § 2200 BGB Rn. 3).Rn. 23 Hat ein Erblasser die Testamentsvollstreckung angeordnet und fällt die im Testament benannte Person weg, so genügt für die Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Gericht der im Testament in seiner Gesamtheit erkennbare mutmaßliche Wille des Erblassers, die Testamentsvollstreckung auch bei Wegfall der von ihm benannten Person fortbestehen zu lassen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 4.7.2018 aaO; OLG München, Beschluss v. 23.1.2009, 31 Wx 116/08).
Einem Ersuchen ist (nur) dann nicht zu entsprechen, wenn es aufgrund veränderter Umstände seinen Sinn verloren hat und davon auszugehen ist, dass der Erblasser in Kenntnis der eingetretenen Lage von der Anordnung abgesehen hätte oder wenn die Fortdauer der Testamentsvollstreckung nicht mehr zweckmäßig erscheint (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 8.2.2017, 2 W 91/15;… BayObLG, Beschluss v. 30.10.2003, 1Z BR 80/03, Rn. 16; OLG Hamburg, Beschluss v. 4.7.2018, 2 W 32/18, Rn. 25;… Staudinger-Baldus, 2016, BGB § 2200 Rn. 10;… BeckOGK/Leitzen, § 2200 Rn. 27 ff.;… Kroiß in Kroiß/Ann/Mayer, Erbrecht 5. A., § 2200 BGB Rn. 5;… Müko-Zimmermann, BGB 8. A., § 2200 Rn. 5).
- KG, 21.10.2024 - 19 W 100/24 An die Feststellung des stillschweigenden Ersuchens sind dabei keine überspannten Anforderungen zu stellen (OLG Hamburg, Beschluss v. 4.7.2018, 2 W 32/18 Rn. 17;… OLG Schleswig, Beschluss v. 18.1.2016, 3 Wx 106/15, Rn. 13;… OLG Schleswig, Beschluss v. 6.7.2015, 3 Wx 41/15, Rn. 17;… Staudinger-Baldus, 2016, § 2200 BGB Rn. 7;… Müko-Zimmermann, BGB 8. A., § 2200 Rn. 4;… Kroiß in Kroiß/Ann/Mayer, Erbrecht 5. A., § 2200 BGB Rn. 3).
Rn. 23 Hat ein Erblasser die Testamentsvollstreckung angeordnet und fällt die im Testament benannte Person weg, so genügt für die Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers durch das Gericht der im Testament in seiner Gesamtheit erkennbare mutmaßliche Wille des Erblassers, die Testamentsvollstreckung auch bei Wegfall der von ihm benannten Person fortbestehen zu lassen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 4.7.2018 aaO; OLG München, Beschluss v. 23.1.2009, 31 Wx 116/08).
Einem Ersuchen ist (nur) dann nicht zu entsprechen, wenn es aufgrund veränderter Umstände seinen Sinn verloren hat und davon auszugehen ist, dass der Erblasser in Kenntnis der eingetretenen Lage von der Anordnung abgesehen hätte oder wenn die Fortdauer der Testamentsvollstreckung nicht mehr zweckmäßig erscheint (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 8.2.2017, 2 W 91/15;… BayObLG, Beschluss v. 30.10.2003, 1Z BR 80/03, Rn. 16; OLG Hamburg, Beschluss v. 4.7.2018, 2 W 32/18, Rn. 25;… Staudinger-Baldus, 2016, BGB § 2200 Rn. 10;… BeckOGK/Leitzen, § 2200 Rn. 27 ff.;… Kroiß in Kroiß/Ann/Mayer, Erbrecht 5. A., § 2200 BGB Rn. 5;… Müko-Zimmermann, BGB 8. A., § 2200 Rn. 5).
- OLG Braunschweig, 11.02.2025 - 10 W 2/25
Erledigungserklärung; Rücknahme; Testamentsvollstrecker; Auswahlermessen; …
Allerdings haben die Erblasser das Nachlassgericht ausdrücklich um Ernennung eines Nachfolgers ersucht, ohne die Kostenfrage ebenso ausdrücklich zu regeln (anders in der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 2 W 32/18 -, Rn. 3, 26, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".