Rechtsprechung
| OLG Celle, 24.02.2005 - 2 W 36/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zweites Versäumnisurteil; Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
- Judicialis
RVG VV Nr. 3104; ; RVG VV Nr. 3105
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zweites Versäumnisurteil - Terminsgebühr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zweites Versäumnisurteil; Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ermäßigungstatbestand nach dem RVG im zweiten Versäumnisurteil?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG findet auf den Fall eines zweiten Versäumnisurteils keine Anwendung, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil erwirkt hat
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Gebührenabrechnung beim zweiten Versäumnisurteil
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 26.01.2005 - 9 O 296/04
- OLG Celle, 24.02.2005 - 2 W 36/05
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Köln, 21.06.2006 - 17 W 126/06
Anwaltsgebühren bei zweitem Versäumnisurteil
Die Vorschrift des Nr. 3105 VV wird von einem Teil der Rechtsprechung (OLG Nürnberg, Beschl. v. 28.11.2005 - 4 W 2257/05 -, OLG-Report 2006, 169) und Literatur (Hansens, JurBüro 2004, 251;… Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., RVG § 15 Rz.20; Onderka, AGS 2005, 188) dahingehend ausgelegt, dass sie auch greift, wenn der Rechtsanwalt, der - wie vorliegend - bereits in einem ersten Termin ein Versäumnisurteil erwirkt hat, in einem weiteren Verhandlungstermin ein zweites Versäumnisurteil erwirkt.Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung (OLG Celle, Beschl. v. 24.02.2005 - 2 W 36/05 -, AGS 2005, 188; OLG München, Beschl. v. 08.02.2006 - 11 W 659/06 -, AGS 2006, 161; LG Düsseldorf, Beschl. v. 19.07.2005 - 25 T 443/05 -, AGS 2006, 162; LG Regensburg, Beschl. v. 12.09.2005 - 4 O 2406/04 (1) -, JurBüro 2005, 648) und Literatur (Zöller/Herget, ZPO, 25.Aufl., § 345 Rz.7;… Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl., Nr. 3105 VV Rz.16; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, RVG, 1.Aufl., Terminsgebühr Anmerkung 4.4.2; Schons, AGS 2006, 164) geht hingegen zutreffend davon aus, dass Nr. 3105 VV entsprechend dem insoweit klaren Wortlaut voraussetzt, dass der Rechtsanwalt nur einen Termin wahrgenommen hat, die Vorschrift also keine Anwendung findet, wenn der Rechtsanwalt in einem zweiten Verhandlungstermin ein zweites Versäumnisurteil erwirkt hat.
- OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 10 W 104/05
Gebühren des Rechtsanwalts für erstes und zweites Versäumnisurteil
Die Formulierung "Wahrnehmung nur eines Termins" ist nach Auffassung des Senats nicht dahingehend auszulegen, dass die Gebührenermäßigung nur dann eingreift, wenn der Rechtsanwalt nur einen Termin wahrnimmt und in diesem ein Versäumnisurteil erwirkt, umfasst vielmehr auch den Fall, dass derselbe Rechtsanwalt in einem weiteren Termin ein zweites Versäumnisurteil erwirkt (a.A.: OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2005 - 2 W 36/05, JurBüro 2005, 302;… Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 345 Rn. 7). - OLG München, 08.02.2006 - 11 W 659/06
Anwaltsgebühren bei Erlass eines zweiten Versäumnisurteils
Nach einer im Schrifttum vertretenen Auffassung soll es bei dieser 0, 5 Terminsgebühr auch dann bleiben, wenn der Rechtsanwalt mehrere Termine wahrgenommen hat, in denen jeweils eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten war und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt worden ist, also auch in dem hier vorliegenden Fall, in dem der Rechtsanwalt im ersten Verhandlungstermin ein Versäumnisurteil erwirkt hat und in einem weiteren Termin ein 2. Versäumnisurteil (so Hansens, JurBüro 2004, 251; ders., RVGreport 2005, 150;… vgl. auch Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG , 16. Aufl., VV 3105 Rdn. 25).
- OLG Düsseldorf, 01.12.2005 - 10 W 104/05
Einmalige Forderungsmöglichkeit einer 0,5 Terminsgebühr nach Nr. 3105 …
Die Formulierung "Wahrnehmung nur eines Termins" ist nach Auffassung des Senats nicht dahingehend auszulegen, dass die Gebührenermäßigung nur dann eingreift, wenn der Rechtsanwalt nur einen Termin wahrnimmt und in diesem ein Versäumnisurteil erwirkt, umfasst vielmehr auch den Fall, dass derselbe Rechtsanwalt in einem weiteren Termin ein zweites Versäumnisurteil erwirkt (a.A.: OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2005 - 2 W 36/05, JurBüro 2005, 302;… Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 345 Rn. 7). - LG Bonn, 21.03.2006 - 15 O 403/05 Rn. 6 - vgl. dazu auch Beschluss des OLG Gelle vom 24.02.2005 - 2 W 36/05.
- LG Aachen, 19.12.2005 - 5 T 264/05
Terminsgebühr
Der Prozessbevollmächtigte war nämlich entgegen den Tatbestandsvoraussetzungen der Nr. 3105 VV RVG nicht mit der "Wahrnehmung nur eines Termins" befasst, sondern mit der Wahrnehmung zweier Termine (…ebenso Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 345, Rdnr.7; OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2005 - 2 W 36/05 -). - AG Kaiserslautern, 14.06.2005 - 1 C 241/05
Höhe der Kostenfestsetzung
Die vom Klägervertreter angeführte Entscheidung des OLG Celle vom 24.2.2005 2 W 36/05 , wonach der Ermäßigungstatbestand des Nr. 3105 VV RVG auf den Fall eines 2. Versäumnisurteils keine Anwendung findet, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil erwirkt hat, greift hier nicht, da diese auf die doppelte Terminwahrnehmung abstellt.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.01.2006 - I-2 W 36/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
-
- Wolters Kluwer
Erfassung der durch die Gläubigerin zur Klagebegründung abgestellten Ausführungsform durch ein wegen wortsinngemäßer Patentverletzung ergangenes Unterlassungsurteil; Beitreibung eines Zwangsgeldes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 04.12.2003 - 2 U 114/02
Unterlassung, Rechnungslegung, Vernichtung der angegriffenen Erzeugnisse und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2006 - 2 W 36/05
Die Schuldner werden durch ein weiteres Zwangsgeld von jeweils 1.000,-- Euro, ersatzweise 1 Tag Zwangshaft für je 500,-- Euro, bzgl. der Schuldnerin zu 1. zu vollstrecken an deren Geschäftsführern, den Schuldnern zu 2. und 3., dazu angehalten, der Gläubigerin entsprechend dem Urteil des Senats vom 4. Dezember 2003 - 2 U 114/02 - über das Erzeugnis "A.
- OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für …
Folglich wäre in einem eventuellen Vollstreckungsverfahren ein Verstoß gegen einen möglichen Unterlassungsausspruch - und in der Folge auch eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung sowie zur Zahlung von Schadenersatz und Entschädigung - dann zu verneinen, wenn die zu beurteilende abgewandelte Ausführungsform sich von derjenigen unterscheidet, die Gegenstand der Prüfung in dem Erkenntnisverfahren war und wenn es wegen dieser Abwandlungen zusätzlicher technischer Erwägungen bedarf, die in dem genannten Erkenntnisverfahren und in dem dort ergangenen Urteil nicht angestellt worden sind (vgl. Senat, InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigevorrichtung; Beschluss v. 21. Dezember 2011, I-2 W 44/11). - OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
Mitwirkung eines Patentanwaltes bei Vorwurf von ähnlicher Gewehrausführung …
Rn. 38 Nach den Grundsätzen der Kerntheorie erfasst ein Unterlassungstenor nicht nur die konkrete Verletzungsform, sondern darüber hinaus auch solche Abwandlungen, in denen das Charakteristische, der "Kern" der titulierten verbotenen Handlung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2013, 1235 - Restwertbörse II; BGH GRUR 2010, 156 - EIFEL-ZEITUNG; BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).Kerngleich sind vielmehr nur abgewandelte Ausführungsformen, bei denen die Abwandlung außerhalb der Merkmale des Patentanspruchs gegeben ist, oder solche Abwandlungen, bei denen im Rahmen des (Erkenntnis)Verfahrens in der Sache bereits über die abgewandelte Ausführungsform mitentschieden worden ist, weil diejenigen Erwägungen zur Patentverletzung, die in Bezug auf die angegriffene Ausführungsform gestellt worden sind, in gleicher Weise auch auf die abgewandelte Ausführungsform zutreffen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 249 - Lichtemittiernde Vorrichtungen; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).
- OLG Düsseldorf, 29.08.2013 - 2 W 28/13
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Zwangsgeldverfahrens wegen Verletzung …
Rn. 16 Nur wenn mit den Erwägungen der Urteilsgründe im Erkenntnisverfahren feststeht, dass auch eine Abwandlung gegenüber der im Erkenntnisverfahren geprüften Verletzungsform als widerrechtliche Benutzung des Klagepatents anzusehen ist, besteht die titulierte Auskunftspflicht auch hinsichtlich der abgewandelten Ausführungsform (Senat, Beschluss vom 27.06.2012 - I-2 W 14/12), wobei insoweit prinzipiell von denselben Regeln auszugehen ist, die für ein Ordnungsmittelverfahren nach § 890 ZPO gelten (Senat, InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigevorrichtung).Auch insoweit ist nämlich von denselben Regeln auszugehen, die für ein Ordnungsmittelverfahren nach § 890 ZPO gelten (Senat, InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigevorrichtung), weshalb unter anderem der in Bezug auf eine abgewandelte Ausführungsform erhobene Erschöpfungseinwand nur dann Erfolg haben kann, wenn sich allein anhand der Begründungserwägungen des Vollstreckungstitels abschließend beurteilen lässt, ob Erschöpfung eingetreten ist.
- OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12
Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen Verletzung eines …
Rn. 93 Zwischen den Parteien besteht zurecht Einigkeit, dass das zur Rechnungslegung verurteilende Erkenntnis nicht nur für die konkrete Verletzungsform gilt, die Gegenstand der Erörterungen im Erkenntnisverfahren war, sondern dass der Urteilsausspruch darüber hinaus auch solche Abwandlungen erfasst, die im Kern gleich sind (Senat, InstGE 6, 123 - elektronische Anzeigevorrichtung). - OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - 2 W 28/12
Schadenersatzbegehren wegen unmittelbarer und mittelbarer Patentverletzung bzgl. …
Entsprechend den Regeln, die für das Ordnungsmittelverfahren gelten, erstreckt sich die Rechnungslegungspflicht vielmehr auch auf solche Abwandlungen, hinsichtlich derer eine Patentbenutzung mit denselben Erwägungen angenommen werden kann, die in den Urteilsgründen für den streitbefangenen Gegenstand angestellt worden sind (vgl. Senat, InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigevorrichtung; Beschluss vom 05.05.2010 - I- 2 W 20/10). - OLG Düsseldorf, 24.11.2022 - 15 U 51/21
Ansprüche wegen Verletzung eines aus einer Patentanmeldung abgezweigten …
Die Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht besteht deshalb nicht nur für den konkret angegriffenen Gegenstand, sondern darüber hinaus für alle abgewandelten Ausführungsformen, die mit diesen im Kern gleich sind (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 123 = BeckRS 2006, 30367021 - elektronische Anzeigevorrichtung; Beschl. v. 27.06.2012 - 2 W 14/12, BeckRS 2014, 1175;… Beschl. v. 09.08.2021 - I-2 W 15/21, GRUR-RS 2021, 22988 Rn. 15; Beschl. v. 27.10.2022 - I-15 W 27/22). - OLG Düsseldorf, 09.08.2021 - 2 W 15/21
Sofortige Beschwerde gegen einen Zwangsgeldbeschluss; Erfüllung eines …
Rn. 27 Ob ein wegen Patentverletzung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung verurteilter Schuldner auch hinsichtlich einer Ausführungsform Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen hat, die nicht Gegenstand des Erkenntnisverfahrens gewesen ist, beurteilt sich prinzipiell nach denselben Regeln, die für das Ordnungsmittelverfahren gelten (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 123 = BeckRS 2006, 30367021 - Elektronische Anzeigevorrichtung; Beschl. v. 05.05.2010, Az.: I-2 W 20/10, BeckRS 2012, 21309; Beschl. v. 09.09.2011, Az.: I-2 W 26/11, GRUR-RR 2012, 406, 409 - Nullauskunft; Beschl. v. 27.06.2012, Az.: I-2 W 14/12, BeckRS 2014, 1175; Beschl. v. 17.12.2012, Az.: I-2 W 28/12, BeckRS 2015, 5480;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl., Abschn. H, Rz. 271). - OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11
Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen der Verletzung eines …
Entsprechend den Regeln, die für das Ordnungsmittelverfahren gelten, erstreckt sich auch die Rechnungslegungspflicht auf derartige Abwandlungen; insoweit gelten prinzipiell dieselben Überlegungen, wie für ein Ordnungsmittelverfahren (vgl. Senat, InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigevorrichtung; Beschl. v. 05.05.2010 - I-2 W 20/10;… Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1861 u. 1862). - OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 2 U 58/09
Klettstreifen II
Der in Rede stehende Zusatz ändert deshalb nichts an dem Grundsatz, dass unter die den Wortlaut des verletzten Patentanspruchs wiedergebende Urteilsformel auch eine Abwandlung fallen kann, die den Kern der Verletzungsform unberührt lässt (vgl. dazu Senat, InstGE 6, 43, 44 f. - Münzschloss II; InstGE 6, 123 f. - Elektronische Anzeigevorrichtung). - OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - 2 W 20/10
Festetzung eines Zwangsgelds im Rahmen der Verpflichtung eines Schuldners zur …
Entsprechend den Regeln, die für das Ordnungsmittelverfahren gelten, erstreckt sich die Rechnungslegungspflicht vielmehr auch auf solche Abwandlungen, hinsichtlich derer eine Patentbenutzung mit denselben Erwägungen angenommen werden kann, die in den Urteilsgründen für den streitbefangenen Gegenstand angestellt worden sind (vgl. Senat, InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigevorrichtung).
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