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| OLG Frankfurt, 04.02.2003 - 2 W 42/02 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 485 Abs. 2
Zulässigkeit der Ursachenforschung in einem selbständigen Beweisverfahren
Papierfundstellen
- MDR 2003, 772
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06
Selbständiges Beweisverfahren
Denn ein Antrag im selbständigen Beweisverfahren kann gegen alle Personen gerichtet werden, die ernsthaft als Schadenverursacher in Betracht kommen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Februar 2003 - 2 W 42/02 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. September 1994 - 22 W 46/94). - OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05
Selbständiges Beweisverfahren bei Ansprüchen aus privater Unfallversicherung
Das ist entgegen der Annahme des Landgerichts auch nicht als unzulässiger Ausforschungsbeweis zu werten, denn das selbständige Beweisverfahren soll es dem Antragsteller gerade ermöglichen, einen eingetretenen Schaden und dessen Ursache erst ermitteln zu lassen, was notwendig in gewisser Weise ausforschenden Charakter hat (vgl. OLG Frankfurt, MDR 2003, 772).
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