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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - I-2 W 5/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29533
OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - I-2 W 5/11 (https://dejure.org/2011,29533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2011 - I-2 W 5/11 (https://dejure.org/2011,29533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2011 - I-2 W 5/11 (https://dejure.org/2011,29533)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 289
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12

    Patentrechtliches Eilverfahren: Product-by-process-Merkmale im …

    Rn. 62 Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 289 f. = InstGE 13, 126; OLG Düsseldorf Mitt 2011, 151 = InstGE 12, 105 [zu § 101a Abs. 3 UrhG];… Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 140c Rn. 47;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rn. 317; ders., GRUR 2005, 185, 194; Tilmann GRUR 2005, 737) ist die Prüfung der Dringlichkeit im Rahmen einer Duldungsverfügung nach § 140c Abs. 3 S. 1 PatG nicht entbehrlich.

    Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, bei einem solchen Verständnis sei der Besichtigungsanspruch kein wirksames Mittel zur Beweissicherung im Sinne des Artikels 7 Abs. 1 S. 1 der Enforcement-Richtlinie 2004/48/EG (so aber OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 289 f.).

  • OLG Nürnberg, 17.08.2015 - 3 W 1412/15

    Dringlichkeitserfordernis für Besichtigungsverfügung

    Rn. 7 a) Der Senat teilt die Auffassung des Erstgerichts, die entgegen der Rechtsmeinung des OLG Düsseldorf (Beschlüsse vom 30.03.2010, Az.: 20 W 32/10, BeckRS 2010, 18850 und vom 17.03.2011, Az.: 2 W 5/11, GRUR-RR 2011, 289 ff) auch von den Oberlandesgerichten Hamm (ZUM-RD 2010, 27 f) und Köln (ZUM 2009, 427 f) vertreten wird, dass es für den Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 101a Abs. 3 UrhG grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln eines Verfügungsgrundes i. S. d. §§ 935, 940 ZPO bedarf (…so auch Ohst in Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl., Rn. 34;… Dreier in Dreier/Schuize, UrhG, 4. Aufl., § 101a Rn. 9;… Czychowski in Fromm/Nordemann, Urheberrecht 11. Aufl., § 101a Rn. 27;… Wimmers in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 101a Rn. 44; sowie OLG Karlsruhe zu § 140c Abs. 3 PatG, Beschluss vom 18.05.2010, Az.: 6 W 28/10, BeckRS 2011, 18386).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 6 W 100/19

    Zusammentreffen von Antrag auf selbstständiges Beweisverfahren mit Antrag auf …

    Der Verweis auf Art. 7 Abs. 1 S. 1 der Enforcement-Richtlinie (OLG Düsseldorf GRUR-RR 11, 289 f.) vermag eine Dringlichkeitsfiktion nicht zu begründen: Die Regelung verlangt nur, dass die Mitgliedsstaaten schnelle und wirksame Maßnahmen zur Sicherung der rechtserheblichen Beweismittel für eine behauptete oder befürchtete Schutzrechtsverletzung zur Verfügung stellen müssen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.07.2015 - 3 O 4552/15

    Kein Besichtigungsanspruch mangels Dringlichkeit

    Soweit teilweise eine besondere zeitliche Dringlichkeit nicht gefordert wird, sondern der Verfügungsgrund alleine in der drohenden Vernichtung von Beweismitteln bis zum Hauptsacheverfahrens gesehen wird (so OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 289 zu § 140 c PatG), schließt sich die Kammer dem ausdrücklich nicht an.
  • LG Köln, 15.12.2022 - 33 O 319/22
    Rn. 85 Während insbesondere das OLG Düsseldorf die Dringlichkeit ohne zeitlichen Maßstab darauf beruhend bejaht, dass das Interesse des Besichtigungsgläubigers, zugunsten der Beweissicherung nicht auf das Hauptsacheverfahren angewiesen zu sein, nach einer verfahrensbezogenen Betrachtungsweise gegenüber dem Interesse des Besichtigungsschuldners überwiegt (insb. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2011 - I-2 W 5/11 -, juris), prüfen etwa das OLG Karlsruhe und das Landgericht Mündchen das Dringlichkeitserfordernis zwar auch unter zeitlichen Gesichtspunkten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 6 W 72/12 -, juris; LG München I, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 21 O 7563/10 -, juris).
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