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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 24.11.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.03.1999 - 2 W 61/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9962
OLG Köln, 24.03.1999 - 2 W 61/99 (https://dejure.org/1999,9962)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.1999 - 2 W 61/99 (https://dejure.org/1999,9962)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 1999 - 2 W 61/99 (https://dejure.org/1999,9962)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens einer Insolvenzsache; Ausgestaltung des Anspruchs einer Schuldnerin auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten für das Verfahren der Insolvenzantragseröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1999 - 2 W 61/99
    Die (weitere) Beschwerde findet gemäß § 568 Abs. 2 Satz 1 ZPO nur in den gesetzlich, besonders bestimmten Fällen statt, zu denen Entscheidungen Rahmen der Prozeßkostenhilfe nicht gehören (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 828 [8291;… Kalthoener/Büttner, a.a.O., Rdn. 906;… Musielak/Fischer, a.a.O., § 127, Rdn. 25;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 21. Aufl. 1998, § 127, Rdn. 2;… Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 127, Rdn. 41).

    Der Gesetzgeber hat dadurch, daß er in der Insolvenzordnung für die Anfechtbarkeit von Prozeßkostenhilfeentscheidungen keine von der Zivilprozeßordnung abweichende Regelung getroffen hat, - nicht anders als im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLG, NJW-RR 1992, 828 [8291; OLG Zweibrücken, JurBüro 1992, 11 1; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1994, 171;… Keidel/Kuntze/ Schmidt, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl. 1999, § 15, Rdn. 35;… Zöller/Philippi, a.a.O., § 127, Rdn. 41) - die Beschränkung der Rechtsmittel bei der Prozeßkostenhilfe gegenüber dem Hauptsacheverfahren bewußt in Kauf genommen.

  • BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1999 - 2 W 61/99
    Die angefochtene Entscheidung müßte dann "greifbar gesetzwidrig", d.h. mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein, weil sie jeder Grundlage entbehrte und inhaltlich dem Gesetz fremd wäre (vgl. BGH NJW-RR 1994, 1212; BGH NJW 1997, 3318).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1999 - 2 W 61/99
    Denn durch diese Bestimmung der Verfassung wird nur der Rechtsweg als solcher garantiert, nicht jedoch ein mehrstufiger Instanzenzug (vgl. BVerfGE 31, 364 [368]).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZB 15/94

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen den Beschluß eines …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1999 - 2 W 61/99
    Die angefochtene Entscheidung müßte dann "greifbar gesetzwidrig", d.h. mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein, weil sie jeder Grundlage entbehrte und inhaltlich dem Gesetz fremd wäre (vgl. BGH NJW-RR 1994, 1212; BGH NJW 1997, 3318).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1993 - 3 Wx 488/93
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1999 - 2 W 61/99
    Der Gesetzgeber hat dadurch, daß er in der Insolvenzordnung für die Anfechtbarkeit von Prozeßkostenhilfeentscheidungen keine von der Zivilprozeßordnung abweichende Regelung getroffen hat, - nicht anders als im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLG, NJW-RR 1992, 828 [8291; OLG Zweibrücken, JurBüro 1992, 11 1; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1994, 171;… Keidel/Kuntze/ Schmidt, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl. 1999, § 15, Rdn. 35;… Zöller/Philippi, a.a.O., § 127, Rdn. 41) - die Beschränkung der Rechtsmittel bei der Prozeßkostenhilfe gegenüber dem Hauptsacheverfahren bewußt in Kauf genommen.
  • OLG Köln, 24.05.2000 - 2 W 108/00

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Mitteilung über den Eintritt der …

    Diese Zuweisung beschränkt sich nicht auf die Zuständigkeit über nach § 7 Abs. 1 InsO statthafte weitere Beschwerden, sondern gilt auch dann, wenn die weitere Beschwerde - wie hier - im Ergebnis unzulässig ist (vgl. Senat, NZI 1999, 198 = InVo 1999, 166; Senat, Beschluß vom 24. März 1999 - 2 W 61/99 - Senat, NZI 1999, 415 = OLGR 1999, 332; Senat, Beschluß vom 19. Mai 2000 - 2 W 81/00).
  • OLG Köln, 19.05.2000 - 2 W 81/00

    Sofortige weitere Beschwerde; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsantrag …

    Das Oberlandesgericht Köln ist darüber hinaus auch zur Entscheidung in den Fällen berufen, in denen geltend gemacht wird, es liege eine mit der weiteren Beschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO anfechtbare Entscheidung des Landgerichts vor, also die Prüfung zu erfolgen hat, ob eine weitere Beschwerde im Sinne von § 7 InsO gegeben ist (Senat, NZI 1999, 198 = ZIP 1999, 586 = MDR 1999, 629 = ZInsO 1999, 230 = InVo 1999, 166; Senat, Beschluß vom 24. März 1999, 2 W 61/99; Senat, NZI 1999, 415 = ZIP 1999, 1714 = OLGR 1999, 332 = ZInsO 1999, 542 = JurBüro 2000, 30).
  • OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01

    Keine weitere Beschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtspflegers des …

    Diese Zuweisung beschränkt sich nicht auf die Entscheidung über die nach § 7 Abs. 1 InsO statthafte weitere Beschwerde, also auf solche Rechtsmittel, die sich gegen eine Entscheidung des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde nach § 6 InsO richten, und die Fälle, in denen von dem Rechtsmittelführer geltend gemacht wird, es sei ein Fall des § 7 Abs. 1 InsO gegeben (Senat, NZI 1999, 198; Senat, NZI 1999, 415; Senat, Beschluß vom 24. März 1999, 2 W 61/99).
  • OLG Köln, 08.09.2000 - 2 W 166/00

    Zuständigkeit für außerordentliche Beschwerde in Insolvenzsachen - Mitteilung des …

    Diese Zuweisung beschränkt sich nicht auf die Entscheidung über die nach § 7 Abs. 1 InsO statthafte weitere Beschwerde, also auf solche Rechtsmittel, die sich gegen eine Entscheidung des Landgerichts über eine sofortige Beschwerde nach § 6 InsO richten, und die Fälle, in denen von dem Rechtsmittelführer geltend gemacht wird, es sei ein Fall des § 7 Abs. 1 InsO gegeben (Senat, NZI 1999, 198 = ZIP 1999, 586 = MDR 1999, 629 = ZInsO 1999, 230 = InVo 1999, 166; Senat, NZI 1999, 415 = ZIP 1999, 1714 = OLGR 1999, 332 = ZInsO 1999, 542 = JurBüro 2000, 30; Senat, Beschluß vom 24. März 1999, 2 W 61/99).
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