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| OVG Saarland, 26.06.1992 - 2 W 7/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einzelfall; Wohnbedarf; Aussetzung der Vollziehung; Grenzbebauung; Baudenkmal; Abwehrrechte; Nachbar
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 13.04.1992 - 2 F 14/92
- OVG Saarland, 26.06.1992 - 2 W 7/92
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 29.10.2009 - 2 A 8/09
Nachbarklage eines Denkmaleigentümers gegen Bauvorhaben.
Vor dem Hintergrund dieser bundesrechtlichen Vorgabe durch die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) und den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Pendant der den Eigentümer treffenden, oft weit reichenden Erhaltungslasten (im Saarland § 7 SDschG) (vgl. zu den wirtschaftlichen Grenzen dieser Belastungen für den Eigentümer vor dem Hintergrund des Art. 14 GG OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.11.2008 - 2 A 269/08 -, SKZ 2009, 124 Leitsatz Nr. 34) bedarf die ganz überwiegend bisher einen subjektivrechtlichen Gehalt der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen (hier: § 8 Abs. 2 SDschG) grundsätzlich verneinende, im erstinstanzlichen Urteil wiedergegebene obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. hierzu für den Bereich des saarländischen Denkmalschutzgesetzes OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.6.1992 - 2 W 7/92 -, bei juris, wonach es für die Rechtsstellung eines Nachbarn im Baunachbarstreit als "unerheblich" angesehen wurde, ob das bekämpfte Bauvorhaben mit denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zu vereinbaren war, betreffend einen Anbau an ein grenzständiges Baudenkmal;… ebenso Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr, Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. XI Rn 20) zu dieser Frage einer Überprüfung und aller Voraussicht nach auch der Korrektur.
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