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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 21.09.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4025
OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05 (https://dejure.org/2005,4025)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.2005 - 2 W 8/05 (https://dejure.org/2005,4025)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 2 W 8/05 (https://dejure.org/2005,4025)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 5
    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gründe für die Ablehnung eines Sachverständigen; Ablehnungsgrund der Besorgnis der Befangenheit ; Vorliegen von Umständen, die auf Befangenheit schließen lassen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gründe für Sachverständigenablehnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Befangenheit - Ablehnung eines Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befangenheit des Sachverständigen (IBR 2005, 435)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 147
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 31.01.1995 - 23 W 3/95

    Selbständiges Beweisverfahren: Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05
    Er soll in jedem Falle den Anschein von Befangenheit vermeiden, denn dieser genügt für die Annahme einer Parteilichkeit (OLG Frankfurt in NJW 93, 581; so auch in NJW 83, 581; s. aber auch OLG Düsseldorf in NJW-RR 97, 1428 und in Baurecht 95, 876).

    Entgegen dem Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juli 2004 sieht der Senat die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in NJW 83, 581 sowie Oberlandesgericht Düsseldorf in NJW 97, 1428 und Baurecht 95, 876 als mit dem vorliegenden Fall vergleichbare Entscheidungen an.

  • OLG Frankfurt, 08.11.1982 - 17 W 53/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05
    Er soll in jedem Falle den Anschein von Befangenheit vermeiden, denn dieser genügt für die Annahme einer Parteilichkeit (OLG Frankfurt in NJW 93, 581; so auch in NJW 83, 581; s. aber auch OLG Düsseldorf in NJW-RR 97, 1428 und in Baurecht 95, 876).

    Entgegen dem Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juli 2004 sieht der Senat die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in NJW 83, 581 sowie Oberlandesgericht Düsseldorf in NJW 97, 1428 und Baurecht 95, 876 als mit dem vorliegenden Fall vergleichbare Entscheidungen an.

  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05
    Er soll in jedem Falle den Anschein von Befangenheit vermeiden, denn dieser genügt für die Annahme einer Parteilichkeit (OLG Frankfurt in NJW 93, 581; so auch in NJW 83, 581; s. aber auch OLG Düsseldorf in NJW-RR 97, 1428 und in Baurecht 95, 876).
  • OLG Koblenz, 24.06.2002 - 14 W 363/02

    Verwirkung des Entschädigungsanspruchs des gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05
    Es kann dahingestellt bleiben, ob generell ein Sachverständiger verpflichtet ist, eine Vorbefassung mitzuteilen (so OLG Koblenz in MDR 02, 1152; anderer Ansicht wohl OLG Düsseldorf (s. Bl. 232 d.A.) und OLG Rostock (s. Bl. 234, 236 d.A.).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 16 W 26/01

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen aufgrund von Äußerungen in einem …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05
    Ein Ablehnungsgrund, der die Besorgnis der Befangenheit begründet, ist bereits gegeben, wenn in den Augen eigener objektiven Partei ein Grund gegeben ist, der bei verständiger Würdigung Anlass für ein Misstrauen der Partei gegenüber dem Sachverständigen rechtfertigen könnte (OLG Köln in MDR 2002, 53;… VGH München in NJW 2004, S. 90).
  • VGH Bayern, 04.08.2003 - 1 C 03.950

    Befangenheitsantrag, Sachverständiger,. Gerichtspersonen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05
    Ein Ablehnungsgrund, der die Besorgnis der Befangenheit begründet, ist bereits gegeben, wenn in den Augen eigener objektiven Partei ein Grund gegeben ist, der bei verständiger Würdigung Anlass für ein Misstrauen der Partei gegenüber dem Sachverständigen rechtfertigen könnte (OLG Köln in MDR 2002, 53; VGH München in NJW 2004, S. 90).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1997 - 22 W 29/97

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen; Tätigkeit als Privatgutachter …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 2 W 8/05
    Er soll in jedem Falle den Anschein von Befangenheit vermeiden, denn dieser genügt für die Annahme einer Parteilichkeit (OLG Frankfurt in NJW 93, 581; so auch in NJW 83, 581; s. aber auch OLG Düsseldorf in NJW-RR 97, 1428 und in Baurecht 95, 876).
  • BGH, 10.01.2017 - VI ZB 31/16

    Ablehnung eines Sachverständigen: Erstellung eines entgeltlichen Privatgutachtens …

    Die wohl überwiegende Meinung bejaht in diesen Fällen - teilweise unter der Voraussetzung, dass die Interessen des Dritten denen der ablehnenden Partei in gleicher Weise wie die der anderen Partei entgegengesetzt sind - einen Ablehnungsgrund (OLG Düsseldorf, BauR 1998, 365; OLG Frankfurt a.M., ZIP 1982, 1489 f.; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., BauR 2006, 147, 148;… Ahrens in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 406 Rn. 24;… Huber in Musielak/Voit, ZPO, 13. Aufl., § 406 Rn. 7;… Berger in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 406 Rn. 16;… Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 406 Rn. 8;… Scheuch in BeckOK ZPO, Stand 1. September 2016, § 406 Rn. 23.1).
  • OLG Köln, 26.07.2007 - 2 W 58/07

    Ablehnung des medizinischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Diese Besorgnis ist gegeben, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus hinreichend objektive Gründe vorliegen, die in den Augen einer vernünftigen Partei geeignet sind, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu wecken (vgl. BGH NJW 1975, 1363; BGH NJW-RR 1987, 893; BGH BGH-Report 2002, 297 f.;… OLG Düsseldorf Beschluß vom 06.10.2005 - I-5 W 25/05 -, Rdn. 13, zitiert nach Rechtsprechung NRW; OLG Frankfurt, BauR 2006, 147; OLG Köln, OLGR 1999, 165;… Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl. 2007, § 406, Rdn. 8; zur Ablehnung eines Richters vgl. auch BGH NJW-RR 2003, 1220 [1221]).
  • OLG Hamm, 26.03.2014 - 32 W 6/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen außergerichtlicher …

    Bereits aufgrund dieser Umstände kann eine verständige Partei deshalb befürchten, dass der Gutachter bei der Erstellung des gerichtlichen Gutachtens hiervon beeinflusst wird und dem gerichtlichen Gutachterauftrag nicht mehr neutral gegenübersteht (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.07.2012, 2 W 38/12, zit. über Juris, Tz. 4; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.09.2011, 10 W 49/11, zit. über Juris, Tz. 6, 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2005, 2 W 8/05, Zit.
  • LG Stuttgart, 16.06.2016 - 27 O 73/13

    Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen: Befangenheitsbesorgnis bei …

    Deshalb ist die Tendenz zu erwarten, dass in beiden Gutachten ein identisches Ergebnis herauskommen wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Februar 2005 - 2 W 8/05, juris Rn. 6).
  • OLG Oldenburg, 12.07.2012 - 2 W 38/12

    Befangenheit des Sachverständigen bei Vorbefassung?

    Auch eine verständige Partei kann deshalb befürchten, dass der Gutachter bei der Erstellung des gerichtlichen Gutachtens hiervon beeinflusst wird (vgl. OLG Frankfurt, BauR 2006, 147).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - I-2 W 8/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14574
OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - I-2 W 8/05 (https://dejure.org/2005,14574)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.2005 - I-2 W 8/05 (https://dejure.org/2005,14574)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 2005 - I-2 W 8/05 (https://dejure.org/2005,14574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • RG, 02.02.1935 - I 120/34

    1. Kann ein Urteilsschuldner auf Feststellung der Tragweite eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 2 W 8/05
    Auch nach dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes gilt nämlich weiterhin der schon vom Reichsgericht begründete Grundsatz der Rechtsprechung, dass zum Verständnis einer Urteilsformel die Urteilsgründe heranzuziehen sind (vgl. RGZ 147, 27,29; RG GRUR 35, 428, 429).

    Das zur Unterlassung verurteilende Urteil gilt für die in der Urteilsformel erfasste konkrete Verletzungsform, allerdings in der aus der Fassung der Urteilsformel sich ergebenden Verallgemeinerung (vgl. RGZ 147, 27, 31; 156, 321, 327).

    Maßgebend ist der Sinn der Urteilsformel, zu deren Verständnis auch die Urteilsgründe heranzuziehen sind (RGZ 147, 27, 29; RG GRUR 35, 428, 429), nicht aber, wie die Schuldnerin geltend macht, die von der Gläubigerin mit ihrer Klage, die zu dem Urteil geführt hat, gegebene Begründung.

  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01

    Blasfolienherstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 2 W 8/05
    Die Schuldnerin wiederholt mit ihrer sofortigen Beschwerde im Wesentlichen ihr bisheriges Vorbringen und trägt ergänzend vor, ausgehend von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 30. März 2005, Aktenzeichen X ZR 126/01 - Blasfolienherstellung (Anlage S 1), müsse für die Festlegung, was Streitgegenstand eines Patentverletzungsverfahrens sei, gerade für den Fall, dass unterschiedliche Ausführungsformen zwischen den Parteien bekannt seien, die Begründung der Klage berücksichtigt werden, sofern eine exakte Beschreibung der angegriffenen Ausführungsform im Klageantrag nicht vorhanden sei.

    Dass das Unterlassungsgebot dabei mit dem Wortlaut des Patentanspruches 1 des deutschen Patents 37 14 115 (nachfolgend: Klagepatent), welcher zwei verschiedene Alternativen umfasst (vgl. "mit einem oder mit zwei Schiebegriffabschnitten"), dasjenige beschreibt, was als Verletzung des Klagepatents beanstandet worden ist, nämlich die Ausgestaltung eines Münzschlosses mit diesen Merkmalen entsprechend dem im Erkenntnisverfahren als Anlage H 9 vorgelegten Münzschloss "C E", und was die Schuldnerin in Zukunft zu unterlassen hat, macht den Titel auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgegerichtshofes vom 30. März 2005 (Az: X ZR 126/01 - "Blasfolienherstellung", vgl. Anlage S 1) nicht so unbestimmt, dass er nicht Grundlage der Vollstreckung sein kann.

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 2 W 8/05
    Jedoch kann sich der Verletzer nicht durch jede Änderung der Verletzungsform der Vollstreckungswirkung des Unterlassungsurteils entziehen; vielmehr sind Abänderungen der Verletzungsform von der Urteilswirkung dann erfasst, wenn die Abänderung den Kern der Verletzungsform unberührt lässt und sich innerhalb der durch Auslegung zu ermittelnden Grenzen des Urteils hält (vgl. u.a. RGZ 321, 327/328; RG GRUR 35, 428, 429; BGH GRUR 52, 577, 580; 52, 70, 72; 57, 561, 564; OLG München GRUR 59, 597; OLG Düsseldorf GRUR 67, 135, 136; OLG Karlsruhe GRUR 1984, 197, 198).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 2 U 71/03

    Schadensersatz- bzw. Unterlassungsanspruch wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 2 W 8/05
    Die Schuldnerin ist durch Urteil des Senats vom 16. Dezember 2004 (Az. I - 2 U 71/03), von welchem ihr eine vollstreckbare Ausfertigung zu Händen ihrer Prozessbevollmächtigten am 28. Dezember 2004 zugestellt worden ist, unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel verurteilt worden, es zu unterlassen, Münzschlösser mit einer Kopplungseinrichtung, zum Anbau an Transportwagen, insbesondere an Einkaufswagen, die auf Pfandbasis ein An- und Abkoppeln von Transportwagen ermöglichen, die mit einer fest installierten Sammelstelle direkt oder über weitere Transportwagen indirekt mit dieser Sammelstelle verbunden sind, herzustellen, feilzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu einem dieser Zwecke zu besitzen oder einzuführen, bei denen das Münzschloss mit einem oder zwei Schiebegriffabschnitten ausgestattet ist und die Endbereiche des Münzschlosses zur Befestigung an den Transportwagen bestimmt sind.
  • BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 2 W 8/05
    Jedoch kann sich der Verletzer nicht durch jede Änderung der Verletzungsform der Vollstreckungswirkung des Unterlassungsurteils entziehen; vielmehr sind Abänderungen der Verletzungsform von der Urteilswirkung dann erfasst, wenn die Abänderung den Kern der Verletzungsform unberührt lässt und sich innerhalb der durch Auslegung zu ermittelnden Grenzen des Urteils hält (vgl. u.a. RGZ 321, 327/328; RG GRUR 35, 428, 429; BGH GRUR 52, 577, 580; 52, 70, 72; 57, 561, 564; OLG München GRUR 59, 597; OLG Düsseldorf GRUR 67, 135, 136; OLG Karlsruhe GRUR 1984, 197, 198).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.1983 - 6 W 88/83

    Sofortige Beschwerde im Vollstreckungsverfahren; Festsetzung eines Zwangsgeldes …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 2 W 8/05
    Jedoch kann sich der Verletzer nicht durch jede Änderung der Verletzungsform der Vollstreckungswirkung des Unterlassungsurteils entziehen; vielmehr sind Abänderungen der Verletzungsform von der Urteilswirkung dann erfasst, wenn die Abänderung den Kern der Verletzungsform unberührt lässt und sich innerhalb der durch Auslegung zu ermittelnden Grenzen des Urteils hält (vgl. u.a. RGZ 321, 327/328; RG GRUR 35, 428, 429; BGH GRUR 52, 577, 580; 52, 70, 72; 57, 561, 564; OLG München GRUR 59, 597; OLG Düsseldorf GRUR 67, 135, 136; OLG Karlsruhe GRUR 1984, 197, 198).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.1965 - 2 U 117/64
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 2 W 8/05
    Jedoch kann sich der Verletzer nicht durch jede Änderung der Verletzungsform der Vollstreckungswirkung des Unterlassungsurteils entziehen; vielmehr sind Abänderungen der Verletzungsform von der Urteilswirkung dann erfasst, wenn die Abänderung den Kern der Verletzungsform unberührt lässt und sich innerhalb der durch Auslegung zu ermittelnden Grenzen des Urteils hält (vgl. u.a. RGZ 321, 327/328; RG GRUR 35, 428, 429; BGH GRUR 52, 577, 580; 52, 70, 72; 57, 561, 564; OLG München GRUR 59, 597; OLG Düsseldorf GRUR 67, 135, 136; OLG Karlsruhe GRUR 1984, 197, 198).
  • RG, 15.11.1937 - I 102/37

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist der ausschließliche Lizenznehmer des von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 2 W 8/05
    Das zur Unterlassung verurteilende Urteil gilt für die in der Urteilsformel erfasste konkrete Verletzungsform, allerdings in der aus der Fassung der Urteilsformel sich ergebenden Verallgemeinerung (vgl. RGZ 147, 27, 31; 156, 321, 327).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen Verletzung eines …

    Ist dies möglich, steht einer Zwangsvollstreckung nicht entgegen, dass die abgewandelte Ausführungsform, deretwegen die Verhängung von Zwangsmitteln begehrt wird, bereits während des Erkenntnisverfahrens existiert hat und dem Gläubiger möglicherweise sogar bekannt war (vgl. Senat, InstGE 6, 43 - Münzschloss II).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 13/05

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Ordnungsgeldbeschluss; …

    Die gegen den Beschluss des Landgerichts gerichtete sofortige Beschwerde der Beklagten blieb ohne Erfolg (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.09.2005 - I-2 W 8/05).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen der Verletzung eines …

    Rn. 29 Dafür spricht auch, dass ein wegen wortsinngemäßer Patentverletzung ergangenes Unterlassungs- und Rechnungslegungsurteil abgewandelte Ausführungsformen erfassen kann, die nicht Gegenstand des Erkenntnisverfahrens waren (vgl. z. B. Senat, InstGE 6, 43 - Münzschloss II).
  • LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 4b O 269/02

    Verhängung eines Ordnungsgeldes i.H.v. 100.000 EUR wegen schuldhafter …

    Die Kammer verweist ergänzend auf den Beschluß vom 23.03.2005 und die dazu ergangenen Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.09.2005 (Az. 1-2 W 8/05).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 2 U 58/09

    Klettstreifen II

    Der in Rede stehende Zusatz ändert deshalb nichts an dem Grundsatz, dass unter die den Wortlaut des verletzten Patentanspruchs wiedergebende Urteilsformel auch eine Abwandlung fallen kann, die den Kern der Verletzungsform unberührt lässt (vgl. dazu Senat, InstGE 6, 43, 44 f. - Münzschloss II; InstGE 6, 123 f. - Elektronische Anzeigevorrichtung).
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