Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 23.12.1996 - 2 W 83/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 826; ZPO § 769
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Titel aus § 826 BGB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende Bezeichnung eines Rechtsmittels; Einstellung der Zwangsvollstreckung im Zusammenhang mit der Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage; Geltendmachung vorläufigen Rechtsschutzes; Antrag auf einstweilige Verfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 06.11.1996 - 20 O 380/92
- OLG Stuttgart, 23.12.1996 - 2 W 83/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 70
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 14.06.1991 - 7 W 39/91
Vollstreckungsabwehrklage; Zwangsvollstreckung; Unterlassung; Einstweilige …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 23.09.1986 - 2 WF 103/86
Unterlassungsklage; Einstweilige; Einstellung; Zwangsvollstreckung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Schleswig-Holstein, 16.04.2004 - 2 Ta 76/04
Titel, Rechtskraft, Zwangsvollstreckung, Unterlassung, Schadensersatz, …
In den letzten Jahren hat sich jedoch die überwiegende Meinung dahingehend gebildet, dass bei einer auf § 826 BGB gestützten Schadenersatzklage bzw. Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung die Einstellung der Zwangsvollstreckung in auch entsprechender Anwendung des § 769 ZPO nicht in Betracht kommt, sondern vorläufiger Rechtsschutz in diesen Fällen nur im Wege einer einstweiligen Verfügung gewährt werden kann (vgl. u. a. LG Saarbrücken; Urteil v. 15.04.1986 - 1 O 100/85 - NJW-RR 1986, 1049; OLG München, Beschluss v. 25.02.1976 - 25 W 830/76 - NJW 1976, 1748; KG Berlin, Beschluss v. 28.02.1977 - 9 W 488/77 - zit. nach Juris; LG Bochum, Beschluss v. 29.10.1998 - 5 O 298/98 - MDR 1999, 359; OLG Hamm, Beschluss v. 26.11.1986 - 11 U 251/86 - MDR 1987, 505; OLG Stuttgart, Beschluss v. 23.12.1996 - 2 W 83/96 - NJW-RR 1998, 70; OLG Frankfurt, Beschluss v. 01.11.1991 - 22 W 42/91 - NJW-RR 1992, 511; LAG Tübingen, Beschluss v. 30.09.1971 - 7 Ta 21/71 - ; LG Kiel, Beschluss v. 17.01.1990 - 13 T 642/89 - SchlHA 1990, 70;… Musielak, Rn. 1 zu § 769 ZPO;… Putzo Rn. 2 zu § 769 ZPO; a.A.: OLG Zweibrücken Beschluss v. 14.06.1991 - 7 W 39/91 - NJW 1991, 3041;… Zöller-Herget, Rn. 1 zu § 769 ZPO; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 23.09.1986 - 2 WF 103/86 - zit. nach Juris; OLG Köln, Beschluss v. 24.10.1988 - 12 W 66/88 - zit. nach Juris).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 05.07.1996 - 2 W 83/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 16 Abs. 1 VVG; § 16 Abs. 2 S. 1 VVG
Rücktritt von einer Lebensversicherung wegen des Fehlens von ausdrücklichen Fragen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rücktritt von einer Lebensversicherung wegen des Fehlens von ausdrücklichen Fragen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Oldenburg, 01.12.1993 - 2 U 102/93
Antragsformular; Versicherungsvertrag; Medikamente; Antragsteller
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.07.1996 - 2 W 83/96
Rn. 2 Eine einen Rücktrittsgrund für den Versicherer begründende falsche Beantwortung von Fragen im Versicherungsantrag liegt grundsätzlich nämlich nicht vor, wenn unklare oder mehrdeutige Fragen gestellt werden; in einem derartigen Fall fehlt es an einer ausdrücklichen Frage i. S. von § 16 Abs. 1 VVG (OLG Frankfurt VersR 1992, 41, 42; Senat VersR 1994, 1169). - OLG Frankfurt, 29.01.1991 - 8 U 244/89
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ; Anforderungen an einen Unfall; Eintritt …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.07.1996 - 2 W 83/96
Rn. 2 Eine einen Rücktrittsgrund für den Versicherer begründende falsche Beantwortung von Fragen im Versicherungsantrag liegt grundsätzlich nämlich nicht vor, wenn unklare oder mehrdeutige Fragen gestellt werden; in einem derartigen Fall fehlt es an einer ausdrücklichen Frage i. S. von § 16 Abs. 1 VVG (OLG Frankfurt VersR 1992, 41, 42; Senat VersR 1994, 1169).
- OLG Oldenburg, 26.03.1997 - 2 U 267/96
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der vorvertraglichen …
Vorliegend fehlt es an einer solchen ausdrücklichen Frage nach Gesundheitsstörungen, die länger als fünf Jahre vom - Zeitpunkt der Antragstellung gerechnet - zurücklagen (vergl. dazu die Senatsentscheidung vom 05.07.1996 - 2 W 83/96 - im PKH-Verfahren in dieser Sache.
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