Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 01.10.1985 - 2 W 94/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1986, 82 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Celle, 18.01.1983 - 12 WF 377/82
Auszug aus OLG Braunschweig, 01.10.1985 - 2 W 94/85
Da diese mit Beendigung des Verfahrens abgeschlossen sei, könne über nach diesem Zeitpunkt gestellte Anträge von dem Gericht nicht mehr entschieden werden (OLG Celle NdsRpfl 1983, 31; OLG Karlsruhe FamRZ 1985, 724).Dabei kann die Änderung auch oder gerade auf dem Ausgang des Verfahrens beruhen, für das Prozeßkostenhilfe gewährt wurde (entgegen OLG Celle NdsRpfl 1983, 31, 32).
- OLG Düsseldorf, 29.04.1981 - 3 WF 68/81
Auszug aus OLG Braunschweig, 01.10.1985 - 2 W 94/85
Unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte hat die Rechtsprechung zum Teil in einer nachträglichen Änderung der Bewilligung wegen veränderter persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse einen Verstoß gegen den Wortlaut des Gesetzes gesehen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1981, 1791, 1792; OLG München MDR 1982, 500; OLG Bremen FamRZ 1983, 637; OLG Köln AnwBl 1985, 49). - OLG Düsseldorf, 04.11.1983 - 4 UF 36/83
Auszug aus OLG Braunschweig, 01.10.1985 - 2 W 94/85
Dagegen wird andererseits unter Bezugnahme auf die Materialien die Auffassung vertreten, daß in dem Gesetzgebungsverfahren die Befugnis des Gerichts unbestritten gewesen sei, die Ratenzahlungsentscheidung jedenfalls zugunsten der Partei an veränderte Verhältnisse anzupassen (vgl. OLG Köln FamRZ 1984, 920; OLG Düsseldorf JurBüro 1984, 932). - OLG München, 12.02.1982 - 25 U 4656/80
Auszug aus OLG Braunschweig, 01.10.1985 - 2 W 94/85
Unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte hat die Rechtsprechung zum Teil in einer nachträglichen Änderung der Bewilligung wegen veränderter persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse einen Verstoß gegen den Wortlaut des Gesetzes gesehen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1981, 1791, 1792; OLG München MDR 1982, 500; OLG Bremen FamRZ 1983, 637; OLG Köln AnwBl 1985, 49). - OLG Karlsruhe, 13.05.1985 - 18 WF 35/85
Auszug aus OLG Braunschweig, 01.10.1985 - 2 W 94/85
Da diese mit Beendigung des Verfahrens abgeschlossen sei, könne über nach diesem Zeitpunkt gestellte Anträge von dem Gericht nicht mehr entschieden werden (OLG Celle NdsRpfl 1983, 31; OLG Karlsruhe FamRZ 1985, 724).
- OLG Oldenburg, 11.12.1985 - 5 WF 184/85
Ratenzahlung, Wirtschaftliche verhältnisse, Verschlechterung
Der Senat sieht sich nicht veranlaßt, aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 1. Oktober 1985 (NdsRpfl 1985, 281) seine Rechtsprechung zu ändern, denn das Oberlandesgericht Braunschweig läßt gerade den Zweck der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe unberücksichtigt.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.09.1985 - 2 W 94/85 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 864
- GRUR 1986, 166
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 17.08.2000 - 20 W 98/00
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts
Dabei kann dahinstehen, ob nach dem in § 15 Abs. 5 GeschmMG, § 27 Abs. 5 GebrMG, § 143 Abs. 5 PatentG und § 140 Abs. 5 MarkenG [§ 32 Abs. 5 WZG a. F.] enthaltenen Rechtsgedanken die Kosten eines Patentanwaltes ohne Notwendigkeitsprüfung im Einzelfall auch dann zu erstatten sind, wenn bei einem auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gestützten Anspruch oder Titel die obsiegende Partei einen Patentanwalt hinzugezogen hat (vgl. insoweit ablehnend: OLG Düsseldorf, Bechluß vom 26.9.1985 - 2 W 94/85, NJW-RR 1986, 864 für den Modeneuheitenschutz nach § 1 UWG; vgl. auch KG Berlin, KGR 1999, 374; OLG Zweibrücken, OLG-Report 1999, 249).
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