Rechtsprechung
| BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 17.10.2002 - 2 WD 14.02
Erster Offizier; "Betreuungskasse"; mangelnde Dienstaufsicht; familiäre …
Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - <BVerwGE 103, 343 [347] = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 15 = NVwZ-RR 1997, 238> und vom 17. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 14.02 -NZWehrr 2003, 127 = NVwZ-RR 2003, 366 = DokBer 2003, 91> m.w.N.) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte. Konkrete Anhaltspunkte für ein den Soldaten teilweise entlastendes Mitverschulden von Vorgesetzten - etwa im Hinblick auf eine nicht hinreichende Wahrnehmung der Dienstaufsicht (vgl. dazu Urteile vom 17. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 14.02 -
NZWehrr 2003, 127> und vom 13. März 2003 - BVerwG 2 WD 4.03 - ) - sind ebenfalls nicht erkennbar. - BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03
Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten; …
Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
Als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder psychischen Ausnahmesituation (stRspr.: vgl. u.a. Urteile vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 - <BVerwGE 117, 117 [123] = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 = NVwZ-RR 2003, 364> und vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 -). Insbesondere ist der Milderungsgrund einer unbedachten persönlichkeitsfremden Augenblickstat (vgl. Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - ) nicht gegeben.
- BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01
Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
Als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder psychischen Ausnahmesituation (stRspr.: vgl. u.a. Urteile vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 - <BVerwGE 117, 117 [123] = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 = NVwZ-RR 2003, 364> und vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 -).
- BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90
Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum - …
Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen und umso schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <BVerwGE 93, 265 [269] = NZWehrr 1993, 76 = NVwZ-RR 1993, 91>). - BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02
Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole; …
Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
Da andere Beweismittel zum Nachweis des angeschuldigten Verhaltens nicht vorliegen, war der Soldat daher nach dem aus Art. 20 Abs. 1 und 3 GG ("Rechtsstaatsprinzip") sowie der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 261 StPO folgenden - auch im Wehrdisziplinarrecht geltenden (stRspr.: siehe u.a. Urteil vom 12. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 8.02 -<BVerwGE 117, 371 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 48 = NZWehrr 2003, 214 = DVBl 2003, 757 = NVwZ 2004, 354 = DokBer 2003, 302> und Beschluss vom 21. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 40.87 - <BVerwGE 86, 33 [39] = NZWehrr 1989, 72>) - rechtsstaatlichen Grundsatz "in dubio pro reo" von dem Vorwurf zu Anschuldigungspunkt 2 freizustellen. - BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91
Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage
Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er; umso größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen und umso schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <BVerwGE 93, 265 [269] = NZWehrr 1993, 76 = NVwZ-RR 1993, 91>). - BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96
Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei vorwerfbarem Schuldenmachen eines …
Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 18. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 10.96 - <BVerwGE 103, 343 [347] = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 15 = NVwZ-RR 1997, 238> und vom 17. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 14.02 -NZWehrr 2003, 127 = NVwZ-RR 2003, 366 = DokBer 2003, 91> m.w.N.) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte. - BVerwG, 12.10.1993 - 2 WDB 15.92
Wehrrecht - Pflichtverletzung - Delegation - Letztverantwortung - …
Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
Die Vorschrift stellt allein auf das Verhalten des Soldaten ab (stRspr.: u.a. Beschluss vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27> m.w.N.). - BVerwG, 02.04.1974 - II WD 5.74
Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen der Begehung von Straftaten - …
Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten können durch sein Verhalten dabei schon dann Schaden nehmen, wenn dieses Zweifel an seiner Redlichkeit und Zuverlässigkeit weckt oder seine Eignung für die jeweilige Verwendung in Frage stellt (Urteil vom 2. April 1974 - BVerwG 2 WD 5.74 -). - BVerwG, 14.11.1991 - 2 WD 12.91
Wehrrecht - Disziplinarrecht - Alkoholgenuß - Dienstgradherabsetzung
Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
Die Pflicht zum Gehorsam gehört zu den zentralen Dienstpflichten eines jeden Soldaten (vgl. Urteile vom 14. November 1991 - BVerwG 2 WD 12.91 - <BVerwGE 93, 196 [199] = NVwZ-RR 1992, 366>, vom 3. August 1994 - BVerwG 2 WD 18.94 - NZWehrr 1995, 211> und vom 4. Juli 2001 - BVerwG 2 WD 52.00 -NZWehrr 2002, 76 = ZBR 2002, 384 = DokBer B 2002, 23>); fehlt die Bereitschaft zum Gehorsam, kann die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr in Frage gestellt sein. - BVerwG, 28.01.1999 - 2 WD 17.98
Demütigung Untergebener durch Umhängen eines Schildes als Verletzung der …
- BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - …
- BVerwG, 04.07.2001 - 2 WD 52.00
Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Missachtung mehrerer Befehle - …
- BVerwG, 03.08.1994 - 2 WD 18.94
Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen - …
- BVerwG, 29.11.1990 - 2 WD 28.90
Dienstentziehung und Mißbrauch von Untergebenen zur Erledigung privater …
- BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 40.87
Disziplinargerichtliche Entscheidungen - Bindungswirkung - Entziehung des …
- BVerwG, 03.12.1970 - I WD 4.70
Außerdienstliche Verfehlungen im geschlechtlichen Intimbereich als eine …
- BVerwG, 21.01.1986 - 2 WD 31.85
Verantwortlichkeit des Einheitsführers für die ordnungsgemäße Verwendung von …
- BVerwG, 16.12.1987 - 2 WD 22.87
Pflichtwidrige Inanspruchnahme von Soldaten, Bussen und Hubschraubern der …
- BVerwG, 08.02.1990 - 2 WD 22.89
Änderung des Ausspruchs über eine Disziplinarmaßnahme in einem Urteil des …
- BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06
Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis; …
Die vom Bundesminister der Verteidigung bzw. seinem Vertreter im Amt in seiner Eigenschaft als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte (Art. 65a GG) erlassene Regelung der Nr. 301 Abs. 1 ZDv 43/2, wonach Dienstfahrzeuge "grundsätzlich nur zu dienstlichen Zwecken einzusetzen" sind, soweit keine der Ausnahmen nach den Nr. 401 bis 437 ZDv 43/2 vorliegt, erfüllt die begrifflichen Voraussetzungen eines "Befehls" (stRspr, vgl. zuletzt u.a. Urteile vom 2. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 42.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 7 = NZWehrr 2004, 34, vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 - m.w.N. und vom 13. September 2005 - BVerwG 2 WD 31.04 - DÖV 2006, 913). - BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08
Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot; …
Ein Soldat, insbesondere ein Vorgesetzter, bedarf der Achtung seiner Kameraden und Untergebenen sowie des Vertrauens seiner militärischen Vorgesetzten, um seine Aufgabe so zu erfüllen, dass der geordnete Ablauf des militärischen Dienstes gewährleistet ist (u. a. Urteile vom 16. Dezember 2004 BVerwG 2 WD 15.04 und vom 24. April 2007 BVerwG 2 WD 9.06 § 10 SG Nr. 57]). - BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07
Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen; …
Rn. 35 Milderungsgründe in den Umständen der Tat sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu u.a. Urteile vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 -107 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2004, 31> und vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte. Als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 - BVerwGE 117, 117 = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 und vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -).
- BVerwG, 21.05.2008 - 2 WD 8.07
Wahrheitspflicht; treues Dienen; Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot; …
Die Norm stellt allein auf das Verhalten des Soldaten ab (stRspr, u.a. Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -).Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu u.a. Urteile vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - Buchholz 235.1 § 107 WDO 2002 Nr. 1 und vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher nicht vorausgesetzt werden kann.
Als solche Besonderheiten sind z.B. ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Lage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (vgl. u.a. Urteile vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 - BVerwGE 117, 117 = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 und vom 16. Dezember 2004 a.a.O.).
Ein teilweise entlastendes Mitverschulden von Vorgesetzten z.B. im Hinblick auf eine nicht hinreichende Wahrnehmung der Dienstaufsicht (vgl. Urteile vom 17. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 14.02 - Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 19 = NZWehrr 2003, 127 und vom 16. Dezember 2004 a.a.O.) scheidet aus.
- BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04
Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Zusenden von SMS; Funktionale …
Ein Soldat, insbesondere ein Vorgesetzter, bedarf der Achtung seiner Kameraden und Untergebenen sowie des Vertrauens seiner militärischen Vorgesetzten, um seine Aufgabe so zu erfüllen, dass der gesamte Ablauf des militärischen Dienstes gewährleistet ist (zuletzt Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -).Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. Urteile vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - <BVerwGE 118, 161 = Buchholz 235.01 § 107 WDO 2002 Nr. 3 = NZWehrr 2004, 31 = NVwZ-RR 2004, 46 [insoweit nicht veröffentlicht]> m.w.N., vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - und vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
Als solche Besonderheiten sind beispielsweise ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (stRspr.: vgl. u.a. Urteile vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 - <BVerwGE 117, 117 [123] = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 = NVwZ-RR 2003, 364>, vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 -
sowie vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -). - BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08
Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst; …
Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (stRspr, u.a. Urteile vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -, vom 21. Mai 2008 - BVerwG 2 WD 8.07 und 2 WD 17.07 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 51 = NVwZ-RR 2009, 27 ). - BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09
Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr; …
Für die Feststellung eines solchen Verstoßes kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein entsprechender Achtungs- oder Vertrauensverlust eingetreten ist, sondern es reicht aus, wenn das Verhalten geeignet war, Zweifel an der Redlichkeit und Zuverlässigkeit des Soldaten zu wecken oder seine Eignung für die jeweilige Verwendung in Frage zu stellen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 - mit weiteren Nachweisen).Vorsätzlicher Ungehorsam stellt daher stets ein sehr ernstzunehmendes Dienstvergehen dar (Urteil vom 16. Dezember 2004 a.a.O. mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 04.05.2006 - 2 WD 9.05
Ehrverletzende, entwürdigende Äußerung eines Vorgesetzten; Beeinflussung …
Ein Soldat, insbesondere ein Vorgesetzter, bedarf der Achtung seiner Kameraden und Untergebenen sowie des Vertrauens seiner militärischen Vorgesetzten, um seine Aufgabe so zu erfüllen, dass der gesamte Ablauf des militärischen Dienstes gewährleistet ist (vgl. u.a. Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -).Diese sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. Urteile vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - BVerwGE 118, 161 = Buchholz 235.01 § 107 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2004, 31 m.w.N., vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - und vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
Als solche Besonderheiten sind beispielsweise ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 - BVerwGE 117, 117 = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 = NVwZ-RR 2003, 364, vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2 = DokBer 2003, 303 sowie vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -).
- BVerwG, 01.03.2007 - 2 WD 4.06
Sexuelle Belästigung; Vorgesetzter; Fahrlässigkeit; Tatbestandsirrtum; …
Sie sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - BVerwGE 118, 161 = Buchholz 235.01 § 107 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2004, 31 m.w.N., vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - und vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -) nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.Als solche Besonderheiten sind beispielsweise ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 - BVerwGE 117, 117 = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9, vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2 sowie vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -).
- BVerwG, 13.03.2008 - 2 WD 6.07
Ungehorsam; Verstoß gegen Zentrale Dienstvorschriften; Gehörschutz; …
Ein Soldat, insbesondere ein Vorgesetzter, bedarf der Achtung und des Vertrauens seiner Kameraden, seiner Untergebenen sowie seiner militärischen Vorgesetzten, um seine Aufgabe so zu erfüllen, dass der ordnungsgemäße Ablauf des militärischen Dienstes gewährleistet ist (Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 2 WD 15.04 -). - BVerwG, 24.04.2007 - 2 WD 9.06
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz; Meinungsäußerungsfreiheit; …
- BVerwG, 22.08.2007 - 2 WD 27.06
Befehl; Gehorsam; treues Dienen; Treue; Disziplin; Ansehen der Bundeswehr; …
- BVerwG, 22.03.2006 - 2 WD 7.05
Anschuldigungsschrift; Bestimmtheit; Befehl; Generalprävention; …
- BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11
Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von …
- BVerwG, 12.10.2010 - 2 WD 44.09
Erwerb und Konsum von Betäubungsmitteln; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; …
- BVerwG, 09.01.2007 - 2 WD 20.05
Beschränkte Berufung; Teilrechtskraft; Ehrverletzung; Menschenwürdeverstoß; …
- BVerwG, 21.12.2006 - 2 WD 19.05
Vorläufige Festnahme; Recht auf ein "faires Verfahren"; Beschuldigteneigenschaft …
- BVerwG, 20.05.2010 - 2 WD 12.09
Achtungswürdiges Verhalten; Bagatellschaden; Befehlsbefugnis; Beförderungsverbot; …
- BVerwG, 21.09.2005 - 2 WD 24.04
Bindungswirkung; Einfache Disziplinarmaßnahme; Milderungsgründe in der Person.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".