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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,15432
BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11 (https://dejure.org/2012,15432)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2012 - 2 WD 16.11 (https://dejure.org/2012,15432)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2012 - 2 WD 16.11 (https://dejure.org/2012,15432)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel; Amtsermittlungspflicht; Zurückverweisung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 84 Abs 1 S 1 WDO 2002, § 84 Abs 1 S 2 WDO 2002, § 106 Abs 1 WDO 2002, § 120 Abs 1 Nr 2 WDO 2002, § 267 Abs 4 StPO
    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel; Amtsermittlungspflicht; Zurückverweisung

  • Wolters Kluwer

    Ergänzung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils durch eigene Ermittlungen der Truppendienstkammer; Erforderlichkeit von weiteren Aufklärungen i.S.d. § 120 Abs. 1 Nr. 2 WDO bei Einlegung einer unbeschränkten Berufung; Bindungswirkung eines in ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergänzung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Strafurteils durch eigene Ermittlungen der Truppendienstkammer; Erforderlichkeit von weiteren Aufklärungen i.S.d. § 120 Abs. 1 Nr. 2 WDO bei Einlegung einer unbeschränkten Berufung; Bindungswirkung eines in ...

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel; Amtsermittlungspflicht; Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 728
  • DÖV 2012, 983
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 30.10.2007 - 2 WD 22.06

    Zurückverweisung; nochmalige Verhandlung und Entscheidung; Sachaufklärung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Dieses dem § 244 Abs. 2 StPO entsprechende Rechtsgebot verpflichtet das Wehrdienstgericht, alle sachlich oder verfahrensrechtlich erheblichen Tatsachen unabhängig von Beweisanträgen der Beteiligten von Amts wegen aufzuklären (Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 10).

    Dazu gehören nicht nur die den äußeren Geschehensablauf des angeschuldigten Dienstvergehens kennzeichnenden Tatsachen, sondern auch Schuldausschließungsgründe sowie gegebenenfalls Umstände, die für die Maßnahmebemessung von Bedeutung sind (Urteil vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - und Beschluss vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1).

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 15 - …und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Rn. 14 ).

  • BVerwG, 13.01.2009 - 2 WD 5.08

    Schwerer Verfahrensmangel; Aufklärungsmangel; Aufhebung; Zurückverweisung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Dies kann auch dann der Fall sein, wenn - wie hier - eine unbeschränkte Berufung eingelegt worden ist und der Wehrdienstsenat damit an sich die notwendigen Sachverhaltsfeststellungen selbst treffen könnte (vgl. dazu Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - NVwZ-RR 2009, 522 Rn. 15;… Dau, WDO 5. Aufl. 2009, § 120 Rn. 5 m.w.N.).

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (…vgl. dazu auch Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 15 - und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Rn. 14 ).

  • BVerwG, 28.04.1993 - 2 WD 68.91

    Voraussetzungen für die Durchführung eines wehrdisziplinarischen Verfahrens - …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Dieses dem § 244 Abs. 2 StPO entsprechende Rechtsgebot verpflichtet das Wehrdienstgericht, alle sachlich oder verfahrensrechtlich erheblichen Tatsachen unabhängig von Beweisanträgen der Beteiligten von Amts wegen aufzuklären (Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - …und vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 10).

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (…vgl. dazu auch Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 15 - …und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Rn. 14 ).

  • BVerwG, 11.06.2002 - 2 WD 38.01

    Demütigung, Erniedrigung bzw. ehrverletzende Behandlung untergebener Soldaten …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Rn. 38 Denn schon allein wegen einer körperlichen Misshandlung eines Untergebenen - hier des Hauptgefreiten A - ist als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen regelmäßig die Herabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad in den Blick zu nehmen (vgl. Urteil vom 11. Juni 2002 - BVerwG 2 WD 38.01 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Sollte der Grad der Trunkenheit nur zu einer Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB geführt haben, so ist zu berücksichtigen, dass bei selbstverschuldeter Trunkenheit und dadurch bewirkter verminderter Schuldfähigkeit eine im Ermessen des Gerichts stehende Maßnahmemilderung nicht geboten ist, weil eine solche sonst der Prämierung des Fehlverhaltens nahe käme, also mit dem legislatorischen Zweck der Milderungsvorschrift des § 21 StGB (analog) nicht vereinbar ist (…vgl. Urteile vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 WD 12.06 - juris Rn. 82 - und vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - Rn. 36 f.).
  • BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darlegung eines …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration ist aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Soldaten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10 - NStZ-RR 2010, 257 ff. = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 WD 12.06

    Befehl; Grenzen der Befehlsbefugnis; Fürsorgepflicht; Kameradschaftspflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Sollte der Grad der Trunkenheit nur zu einer Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB geführt haben, so ist zu berücksichtigen, dass bei selbstverschuldeter Trunkenheit und dadurch bewirkter verminderter Schuldfähigkeit eine im Ermessen des Gerichts stehende Maßnahmemilderung nicht geboten ist, weil eine solche sonst der Prämierung des Fehlverhaltens nahe käme, also mit dem legislatorischen Zweck der Milderungsvorschrift des § 21 StGB (analog) nicht vereinbar ist (vgl. Urteile vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 WD 12.06 - juris Rn. 82 - …und vom 2. April 2008 - BVerwG 2 WD 13.07 - Rn. 36 f.).
  • BVerwG, 28.09.2011 - 2 WD 18.10

    Aufhebung; Zurückverweisung; Bindungswirkung; ausländisches Strafurteil; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Der Gesetzgeber hat die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, dass zu einem historischen Geschehensablauf nicht in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig unterschiedliche Feststellungen getroffen werden (stRspr, vgl. grundlegend Beschluss vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - BVerwGE 83, 373 m.w.N. und zuletzt Beschluss vom 28. September 2011 - BVerwG 2 WD 18.10 - Rn. 17).
  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler; …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Rn. 18 1. Es liegt kein schwerer Verfahrensfehler oder erheblicher Aufklärungsmangel darin, dass die Truppendienstkammer keine Lösung von bindenden Feststellungen des Strafurteils nach § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO beschlossen hat, um für eine rechtsfehlerfreie Entscheidung hinreichende tatsächliche Feststellungen selbst treffen zu können (vgl. Beschluss vom 19. August 2009 - BVerwG 2 WD 31.08 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 16).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 2 WD 66.87

    Wehrrecht - Disziplinarmaßnahme - Strafbefehl - Bußgeldverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11
    Der Gesetzgeber hat die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, dass zu einem historischen Geschehensablauf nicht in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig unterschiedliche Feststellungen getroffen werden (stRspr, vgl. grundlegend Beschluss vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - BVerwGE 83, 373 m.w.N. und zuletzt Beschluss vom 28. September 2011 - BVerwG 2 WD 18.10 - Rn. 17).
  • BVerwG, 08.12.2009 - 2 WD 36.09

    Schwerer, behebbarer Verfahrensmangel bei fehlerhafter Anwendung des Grundsatzes …

  • BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarverfahren, Anforderungen an die wirksame …

  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch …

  • BVerwG, 14.09.1988 - 2 WD 17.88

    Soldatendisziplinarrecht - Ahndungswürdigkeit eines Dienstvergehens - …

  • BVerwG, 25.03.1997 - 2 WD 4.97

    Ausschluss der Feststellung eines Dienstvergehens durch Einstellung des …

  • BVerwG, 15.04.1992 - 2 WD 13.92

    Erfordernis einer Verlesung der Beurteilungen von Soldaten als Grundlage für die …

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige …

    Ob eine noch höhere BAK von mindestens 3, 0 ‰ die Steuerungs- sowie Einsichtsfähigkeit und damit die "Wegefähigkeit" generell ausschließt (vgl hierzu KG Berlin vom 12.4.2012 - (4) 121 Ss 57/12 (86/12) - juris RdNr 14; BVerwG vom 27.3.2012 - 2 WD 16/11 - juris RdNr 27), war hier nicht zu entscheiden.
  • VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10

    Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts - …

    Rn. 71 Die Bindungswirkung entfällt hier nicht deswegen, weil das hinsichtlich des Klägers seit 25.12.2008 rechtskräftige Strafurteil des Landgerichts xxx ausweislich der Urteilsgründe gemäß § 267 Abs. 4 StPO abgekürzt ist (BVerwG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 WD 16.11 - zur insoweit gleichlautenden Regelung in § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO).

    Der Gesetzgeber bezweckt mit der Bindungswirkung im Disziplinarverfahren, vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, dass zu einem historischen Geschehensablauf nicht in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig unterschiedliche Feststellungen getroffen werden (…LT -Drucks. 14/2996, S. 72; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 27.03.2012, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 26.08.2026 - 26 A 1979/21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Besitzes und Beschaffens von Kinder- …

    Rn. 68 Die gesetzliche Bindungswirkung, welche auch - wie hier - nach § 267 Abs. 4 StPO abgekürzt abgefasste Strafurteile erfasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 WD 16.11 -, juris Rn. 20; OVG NRW…, Urteil vom 18. April 2018 - 3d A 12/17 -, BeckRS 2018, 8671 Rn. 26), dient der Rechtssicherheit.
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