Rechtsprechung
| BVerwG, 29.06.1978 - 2 WD 18.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Trunkenheitsfahrt als fahrlässiger Verstoß gegen die Pflicht zu einem achtungswürdigen und vertrauenswürdigen Verhalten - Ausnutzung von Stellung und Dienstgrad zu privaten Zwecken - Notwendigkeit eines Beförderungsverbotes für Pflichtverletzungen
Verfahrensgang
- TDG Nord, 02.11.1977 - 3 VL 21/77
- BVerwG, 29.06.1978 - 2 WD 18.78
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04
Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit; …
Zu diesen Tatsachen gehören auch die Umstände, die die subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Dienstpflichtverletzung erfüllen (Urteil vom 29. Juni 1978 - BVerwG 2 WD 18.78 -). - BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive …
Rn. 13 Ebenso wie im Strafverfahren die Mitteilung der von der Staatsanwaltschaft angenommenen Schuldform (Vorsatz, Fahrlässigkeit) als "gesetzliches Merkmal der Straftat" in den Anklagesatz gehört (vgl. § 200 Abs. 1 StPO, dazu z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 1979 - 5 Ss 252/79 - 261/79 II - JMBl NW 1979, 259;… Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 200 Rn. 17), sind auch im Disziplinarverfahren gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 WDO die Umstände in die Anschuldigungsschrift aufzunehmen, die die subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Dienstpflichtverletzung erfüllen (stRspr, z.B. Urteile vom 29. Juni 1978 - BVerwG 2 WD 18.78 - und vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 = Buchholz 236.1 § 11 SG Nr. 1).Ohne sichere Anhaltspunkte könne in diesem Fall jedoch grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass dies auch dem Willen der Einleitungsbehörde entspreche, da in einem solchen Fall auch in Betracht käme, von einer Anschuldigung abzusehen und das Verfahren einzustellen (vgl. Urteil vom 29. Juni 1978 a.a.O.).
- BVerwG, 04.06.2009 - 2 WD 7.09
Verfahrensmangel; Aufklärungsmangel; Aufhebung; Zurückverweisung; …
Ebenso wie im Strafverfahren die Mitteilung der von der Staatsanwaltschaft angenommenen Schuldform (Vorsatz, Fahrlässigkeit) als "gesetzliches Merkmal der Straftat" in den Anklagesatz gehört (vgl. § 200 Abs. 1 StPO, dazu z.B. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 1979 - 5 Ss 252/79 - 261/79 II - JMBl NW 1979, 259;… Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 200 Rn. 17), sind auch im Disziplinarverfahren gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 WDO die Umstände in die Anschuldigungsschrift aufzunehmen, die die subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Dienstpflichtverletzung erfüllen (stRspr, z.B. Urteile vom 29. Juni 1978 - BVerwG 2 WD 18.78 - und vom 21. Juni 2005 - BVerwG 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 = Buchholz 236.1 § 11 SG Nr. 1).
- BVerwG, 22.03.2006 - 2 WD 7.05
Anschuldigungsschrift; Bestimmtheit; Befehl; Generalprävention; …
Zu diesen Tatsachen gehören auch die Umstände, die die subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Dienstpflichtverletzung erfüllen (Urteil vom 29. Juni 1978 - BVerwG 2 WD 18.78 -). - BVerwG, 18.11.2010 - 2 WD 25.09
Abbrennen; Anschuldigungsschrift; Auslegung; Befehl; Dienstpflichtverletzung; …
- BVerwG, 06.11.1980 - 2 WD 49.80
Rückschlüsse auf die charakterliche Zuverlässigkeit und moralische Integrität auf …
Sie kann aus diesem Grund regelmäßig nur mit einer Gehaltskürzung angemessen geahndet werden, die jedenfalls dann für verwirkt erachtet wird, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung und des Vertrauensverlustes als besonders erheblich erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 46, 274, 275 [BVerwG 26.06.1974 - II WD 49/73]; BVerwG Urteile vom 29. Juni 1978 - 2 WD 18/78 -, vom 19. September 1978 - 2 WD 5/78 -, vom 17. Oktober 1978 - 2 WD 61/78 -, vom 7. Dezember 1978 - 2 WD 48/78 -, vom 4. Dezember 1979 - 2 WD 54/79 - vgl. auch die Rechtsprechung der Beamtendisziplinarsenate, wie BVerwG DÖD 1979, 131; Urteil vom 14. Februar 1979 a Dok. - BVerwG, 19.09.1978 - 2 WD 5.78
Bestimmung des Gegenstandes des disziplinargerichtlichen Verfahrens - Fahren …
Zwar hat der Senat wiederholt entschieden, daß für die Frage, welcher Vorwurf zum Gegenstand eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gemacht werden kann, der Angabe der Anschuldigungsschrift zur Schuldform Bedeutung für die Abgrenzung nach § 103 Abs. 1 WDO zukommt und somit grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, daß an die Stelle des angeschuldigten vorsätzlichen Verhaltens lediglich ein fahrlässiges treten dürfe, es sei denn - wie der Senat in seinem Urteil vom 29. Juni 1978 - 2 WD 18/78 - ausdrücklich klargestellt hat -, daß sichere Anhaltspunkte für eine gegenteilige Annahme vorliegen.
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