Rechtsprechung
| BVerwG, 28.04.2004 - 2 WD 20.03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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SG §§ 7, 11 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 2, § 20 Abs. 1, 2; WDO § 58 Abs. 7 i. V. m. § 38 Abs. 1, § 67 Abs. 1, 2; HGB § 86 Abs. 2
Ungenehmigte Nebentätigkeit; Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten; Provision; Abschluss von Neugeschäften; Studierender der Universität der Bundeswehr; Befehl mit gesetzeswiederholendem Inhalt. - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Maßnahmebemessung bei Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit eines Studierenden der Bundeswehr für einen Finanzdienstleister; Begriff der "Nebentätigkeit"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12)
- VG München, 29.07.2020 - M 21b K 19.4196
Vermittlung von Versicherungsprodukten ohne Nebentätigkeitsgenehmigung als Grund …
Rn. 27 Hierdurch hat der Kläger seine aus § 20 Abs. 1 SG folgende Pflicht, die Ausübung einer entgeltlichen bzw. unentgeltlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Nebentätigkeit bis zu ihrer vorherigen Genehmigung zu unterlassen, verletzt (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2004 - 2 WD 20/03 - juris Rn. 3 f.;… BayVGH, B.v. 28.5.2018 - 6 CS 18.775 - juris Rn. 13).Denn ein Soldat, der gesetzeswidrig eine nicht genehmigte Nebentätigkeit innerhalb des Dienstes ausübt, erschüttert seine persönliche und dienstliche Integrität (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2004 - 2 WD 20/03 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 19.6.2019 - 6 CS 19.940 - juris Rn. 14;… B.v. 28.5.2018 - 6 CS 18.775 - juris Rn. 14).
Rn. 36 Die vom Kläger schuldhaft und fortgesetzt begangenen Dienstpflichtverletzungen sind auch nicht als geringfügig zu bewerten (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 28.4.2004 - 2 WD 20/03 - juris Rn. 9 ff. m.w.N.;… OVG MV, B.v. 23.10.1997 - 2 L 32/97 - juris Rn. 25 ff. m.w.N.) oder sonst als einmalige Verfehlungen aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls zu verstehen (…vgl. OVG NRW, U.v. 5.12.2012 - 1 A 846/12 - juris Rn. 51 ff. m.w.N.).
- BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13
Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme hinsichtlich Dienstvergehens eines …
Dazu gehören alle gewerblichen und anderweitigen wirtschaftlichen Betätigungen (Urteil vom 28. April 2004 - BVerwG 2 WD 20.03 - S. 13), also auch die der Erzielung eines Gewinns für die Kaffeekasse dienende Erstellung der Steuererklärung für den Zeugen Le.Ein Vorgesetzter, der unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften eigennützig eine nicht genehmigte Nebentätigkeit ausübt, erschüttert seine persönliche und dienstliche Integrität (vgl. Urteile vom 18. Juni 2003 a.a.O., vom 28. April 2004 - BVerwG 2 WD 20.03 - S. 15 …und vom 4. Juli 2013 - BVerwG 2 WD 21.12 - Rn. 21).
- BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08
Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive …
- BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12
Diziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei außerdienstlicher Körperverletzung …
Das Genehmigungserfordernis dient mithin der Gewährleistung der zentralen Pflicht zum treuen Dienen, durch die der Soldat gehalten ist, dem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (Urteil vom 28. April 2004 - BVerwG 2 WD 20.03 - juris Rn. 3).bbb) Soweit es die ungenehmigte Ausübung der Nebentätigkeit betrifft, hat der Senat in einem Fall, in dem ein nach der Pflichtverletzung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedener Offizier vorsätzlich und erneut ungenehmigt eine Nebentätigkeit ausgeübt hatte, die Übergangsbeihilfe um die Hälfte gekürzt und damit die für einen Soldaten im Ruhestand niedrigste gerichtliche Disziplinarmaßnahme verhängt (Urteil vom 28. April 2004 - BVerwG 2 WD 20.03 - juris Rn. 2, 19); dies entspräche bei einem aktiven Soldaten einer Kürzung der Dienstbezüge (§ 58 Abs. 1 Nr. 1 WDO).
- BVerwG, 19.06.2025 - 2 WD 25.24
Aberkennung des Ruhegehalts bei außergewöhnlichem Ausmaß einer nicht …
Dazu gehören alle gewerblichen und anderweitigen wirtschaftlichen Betätigungen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2004 - 2 WD 20.03 - ZBR 2005, 132 ).Bei der ungenehmigten Ausübung einer Nebentätigkeit bewegt sich das Spektrum der Disziplinarmaßnahmen von einer Bezügekürzung bis zur Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2003 - 2 WD 50.02 - NVwZ-RR 2004, 195 und vom 28. April 2004 - 2 WD 20.03 - ZBR 2005, 132 …sowie Beschluss vom 18. August 2023 - 2 WDB 5, 23 - juris Rn. 62), bei Soldaten im Ruhestand folglich von der Kürzung des Ruhegehalts bis zur Dienstgradherabsetzung (§ 60 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 WDO).
- BVerwG, 09.11.2023 - 2 WD 1.23
Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der …
- VG München, 11.02.2020 - M 21b K 19.3470
Fristlose Entlassung eines Soldaten wegen unerlaubter Nebentätigkeit
Rn. 28 Hierdurch hat der Kläger jedenfalls seine aus § 20 Abs. 1 SG folgende Pflicht, die Ausübung einer entgeltlichen bzw. unentgeltlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Nebentätigkeit bis zu ihrer vorherigen Genehmigung zu unterlassen, verletzt (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2004 - 2 WD 20/03 - juris Rn. 3 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 28.5.2018 - 6 CS 18.775 - juris Rn. 11, 13).Rn. 36 Die vom Kläger schuldhaft und fortgesetzt begangenen Dienstpflichtverletzungen sind nicht als geringfügig zu bewerten (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2004 - 2 WD 20/03 - juris Rn. 9 ff. m.w.N.;… OVG MV, B.v. 23.10.1997 - 2 L 32/97 - juris Rn. 25 ff. m.w.N.) oder sonst als voraussichtlich einmalige Verfehlungen aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls zu verstehen (…vgl. hierzu OVG NRW, U.v. 5.12.2012 - 1 A 846/12 - juris Rn. 51 ff. m.w.N.).
- BVerwG, 21.09.2005 - 2 WD 24.04
Bindungswirkung; Einfache Disziplinarmaßnahme; Milderungsgründe in der Person.
Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats nicht darauf an, ob gegebenenfalls eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das angeschuldigte Verhalten dazu geeignet war (Urteile vom 28. April 2004 - BVerwG 2 WD 20.03 - <ZBR 2005, 132 = DokBer 2004, 333>).Als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen; daneben ein Handeln in einer körperlichen oder seelischen Ausnahmesituation oder der Umstand, dass sich der Soldat bei seinem Fehlverhalten unverschuldet einer außergewöhnlichen situationsgebundenen Erschwernis bei der Erfüllung eines dienstlichen Auftrages gegenübersah (u.a. Urteil vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 10.03 - und vom 28. April 2004 - BVerwG 2 WD 20.03 - ).
- BVerwG, 18.08.2023 - 2 WDB 5.23
Rechtmäßigkeit von Nebenentscheidungen nach § 126 WDO
Auch wenn die näheren Umstände dieser ungenehmigten Nebentätigkeit (Intensität, Genehmigungsfähigkeit, finanzieller Verdienst etc.) derzeit nicht aufgeklärt sind, verlangt auch diese langanhaltende Dienstpflichtverletzung durch einen Offizier für sich genommen nach Art und Schwere voraussichtlich eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme im Spektrum von einer Bezügekürzung bis zur Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2003 - 2 WD 50.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO Nr. 6 S. 19 f. und vom 28. April 2004 - 2 WD 20.03 - ZBR 2005, 132 ). - BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 19.05
Sicherheitsrisiko; Dienstvergehen; Disziplinargerichtsbescheid; Nebentätigkeit; …
Denn nach der Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenates wiegt die Ausübung einer Nebentätigkeit ohne die erforderliche Genehmigung für einen Soldaten, der in seiner Haupttätigkeit dem Dienstherrn die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen hat und der durch die außerdienstliche Nebentätigkeit auch nicht in einen Interessenkonflikt zu seinen dienstlichen Interessen geraten darf, nicht leicht; dies gilt insbesondere dann, wenn mit der nicht oder nicht in diesem Umfang genehmigten Nebentätigkeit nicht unerhebliche Provisionszahlungen verbunden waren (Urteil vom 28. April 2004 - BVerwG 2 WD 20.03 - <ZBR 2005, 132 = DokBer 2004, 333>). - BVerwG, 23.01.2025 - 2 WD 3.24
Verfahrenseinstellung; Feststellung eines Dienstvergehens; Ausübung einer …
- BVerwG, 25.01.2006 - 2 WD 1.05
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