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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33136
BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13 (https://dejure.org/2014,33136)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2014 - 2 WD 20.13 (https://dejure.org/2014,33136)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 (https://dejure.org/2014,33136)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) bei der disziplinarischen Beurteilung eines Soldaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; WDO § 91 Abs. 1
    Berücksichtigung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) bei der disziplinarischen Beurteilung eines Soldaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13
    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des früheren Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (…vgl. Urteile vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12 S. 46 f. = NZWehrr 1997, 161, vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Dazu gehören insbesondere die Pflichten zur Anwesenheit und gewissenhaften Dienstleistung (vgl. z.B. Urteile vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 WD 2.05 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 50 - und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 6).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (…vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29 m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

    Zwar kommt dies bei Dienstvergehen im Zusammenhang mit einer Maßnahme der Berufsförderung am Ende der Dienstzeit in Betracht (vgl. Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - a.a.O. Rn. 40 …und Beschluss vom 19. August 2009 - BVerwG 2 WD 31.08 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 1 und juris Rn. 28 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung; …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13
    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des früheren Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (vgl. Urteile vom 22. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 24.96 - BVerwGE 113, 48 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 12 S. 46 f. = NZWehrr 1997, 161, vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. …und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 29 m.w.N., vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 …und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30).

    Rn. 75 Dass die Geldauflage, wegen deren Zahlung im sachgleichen Strafverfahren eine Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO erfolgte, nicht für eine mildere Beurteilung spricht, entspricht der Rechtsprechung des Senats: Der durch die Erfüllung der Auflage bewirkte Fortfall des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung nach § 153a Abs. 1 StPO sagt nichts darüber aus, ob und in welchem Umfang das öffentliche Interesse daneben noch eine disziplinarische Ahndung gebietet, weil sich die Kriminalstrafe nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme unterscheidet (Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 49 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler; …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13
    Zwar kommt dies bei Dienstvergehen im Zusammenhang mit einer Maßnahme der Berufsförderung am Ende der Dienstzeit in Betracht (…vgl. Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - a.a.O. Rn. 40 und Beschluss vom 19. August 2009 - BVerwG 2 WD 31.08 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 1 und juris Rn. 28 f. m.w.N.).

    Dies gilt aber dann nicht, wenn der frühere Soldat von Anfang an an einer solchen Maßnahme nicht teilnimmt (vgl. Beschluss des Senats vom 19. August 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08

    Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst; …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13
    Die Verletzung der Pflicht zur militärischen Dienstleistung berührt nicht nur die Einsatzbereitschaft der Truppe, sie erschüttert auch die Grundlagen des Dienstverhältnisses selbst (vgl. Urteil vom 4. September 2009 - BVerwG 2 WD 17.08 - BVerwGE 134, 379 = Buchholz 450.2 § 13 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2010, 114).

    Für Fälle des (vorsätzlichen) eigenmächtigen Fernbleibens eines Soldaten von der Truppe ist aus spezial- und generalpräventiven Gründen bei kürzerer unerlaubter Abwesenheit nach der Rechtsprechung des Senats Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung, gegebenenfalls bis in den Mannschaftsdienstgrad; bei länger dauernder, wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit oder Fahnenflucht ist das Dienstvergehen so schwerwiegend, dass es regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder den Ausspruch der sonst gebotenen Höchstmaßnahme indiziert (vgl. Urteil vom 4. September 2009 - BVerwG 2 WD 17.08 - juris m.w.N. = Buchholz 450.2 § 13 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 210, 114 …und Urteil vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 2 WD 32.11 - juris Rn. 42).

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen; …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 m.w.N.).

    Denn auf ihrer Grundlage müssen im Frieden und erst recht im Einsatzfall gegebenenfalls Entschlüsse von erheblicher Tragweite gefasst werden (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 11. Juni 2008 - BVerwG 2 WD 11.07 - m.w.N.

  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13
    Rn. 53 Eigenart und Schwere des Dienstvergehens sind auch durch die Verletzungen der dienstlichen Wahrheitspflicht (§ 13 Abs. 1 SG) gekennzeichnet (vgl. dazu insbesondere Urteil vom 31. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 4.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 23).

    Eine solche Dienstpflichtverletzung und die daraus folgende Beschädigung seiner persönlichen Integrität haben damit erhebliche Bedeutung für die militärische Verwendungsfähigkeit des Soldaten (vgl. dazu Urteil vom 31. Mai 2011 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium; …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13
    Rn. 68 Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13
    Rn. 62 Es kann dahin stehen, ob die posttraumatische Belastungsstörung des früheren Soldaten eine seelische Ausnahmesituation (vgl. dazu z.B. Urteil vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 - BVerwGE 117, 117 = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 m.w.N.) begründen kann.
  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Auszug aus BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13
    Rn. 60 Milderungsgründe in den Umständen der Tat, die die Schuld des früheren Soldaten mindern könnten (vgl. z.B. Urteil vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N.), liegen nicht vor:.
  • BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme hinsichtlich Dienstvergehens eines …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13
    Diese Umstände erreichen hier jedoch noch keinen so hohen Grad an Zuspitzung, dass ein normgemäßes Verhalten kaum noch erwartet werden konnte (vgl. Urteil vom 8. Mai 2014 - BVerwG 2 WD 10.13 - Rn. 78).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 WD 32.11

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Maßnahmebemessung; Beförderungsverbot

  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde …

  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter; …

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der …

  • BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05

    Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot; …

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit; …

  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche …

  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d. …

  • BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10

    Schusswaffenmissbrauch; Regelmaßnahme; Herabsetzung im Dienstgrad

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 WD 2.05

    Eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe; eigenmächtige Abwesenheit von der …

  • BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03

    In dubio pro reo; persönliche Gewissheit; Tatrichter; Beweiswürdigung.

  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des …

    Zweifel an der Methodik und Wissenschaftlichkeit des Gutachtens bestehen nicht (zu den formalen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten: BVerwG, Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 33 ff.); sie sind auch weder vom Soldaten noch von seinem Verteidiger vorgetragen worden.

    Von einem durch Spontaneität und Kopflosigkeit bestimmten Verhalten als Charakteristika der persönlichkeitsfremden Augenblickstat kann angesichts der Dauerhaftigkeit der Pflichtverletzungen und ihrer strukturierten Abfolge ("Dauerdelikt") nicht ausgegangen werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2015 - 2 WD 7.14 - juris Rn. 47, vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 61 …und vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 55).

    Rn. 57 Voraussetzung dafür wäre das Vorliegen belastender Lebensumstände, die einen so hohen Grad an Zuspitzung erfahren hätten, dass vom Soldaten ein normgemäßes Verhalten kaum noch hätte erwartet werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 63…, vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - Rn. 78…, vom 4. Dezember 2014 - 2 WD 23.13 - juris Rn. 52 f., vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - juris Rn. 43, …sowie vom 12. November 2015 - 2 WD 1.15 - juris Rn. 39).

    Diese Umstände führen dazu, dass der Senat von einem mildernden Umstand ausgeht, weil die klassischen Milderungsgründe in den Umständen der Tat keinen abschließenden Kanon mildernder Umstände bilden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Februar 2015 - 2 WD 2.14 - Rn. 45 m.w.N., sowie vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 64).

  • BVerwG, 04.12.2014 - 2 WD 23.13

    Aberkennung de Ruhegehalts eines früheren Soldaten aufgrund alkoholbedingten …

    Diese Voraussetzungen sind von dem früheren Soldaten durch den strafrechtlich relevanten Verstoß gegen die zentrale Dienstleistungspflicht ebenfalls vorsätzlich erfüllt worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 45 m.w.N.).

    Die Verletzung der Pflicht zur militärischen Dienstleistung berührt nicht nur die Einsatzbereitschaft der Truppe, sie erschüttert auch die Grundlagen des Dienstverhältnisses selbst (BVerwG, Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 52).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (BVerwG, Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - Rn. 54 m.w.N.).

    Die Belastung des früheren Soldaten erfuhr durch diese Faktoren einen so hohen Grad an Zuspitzung, dass ein angemessenes Verhalten von ihm kaum noch erwartet werden konnte (BVerwG, Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 63).

    Rn. 60 aa) Für Fälle des vorsätzlichen eigenmächtigen Fernbleibens eines Soldaten von der Truppe ist aus spezial- und generalpräventiven Gründen bei kürzerer unerlaubter Abwesenheit Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung, gegebenenfalls bis in den Mannschaftsdienstgrad; bei länger dauernder oder wiederholter eigenmächtiger Abwesenheit sowie bei Fahnenflucht ist das Dienstvergehen so schwerwiegend, dass es regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis oder den Ausspruch der sonst gebotenen Höchstmaßnahme - wie vorliegend die Aberkennung des Ruhegehalts - indiziert (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 70 …und vom 26. April 2012 - 2 WD 6.11 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; …

    Rn. 26 (2) Das in der Berufungshauptverhandlung auch mündlich abgegebene Gutachten (BVerwG, Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - Rn. 32 ff.) genügt den Anforderungen an die Verlässlichkeit und Überzeugungskraft eines solchen Gutachtens (BGH…, Beschluss vom 12. November 2004 - 2 StR 367/04 - BGHSt 49, 347 ff. - juris Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem …

    Dies gilt insbesondere für den Sachverständigen Dr. E, der als Facharzt für Psychiatrie mit dem Schwerpunkt Forensische Psychiatrie und als früherer Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie ... für die Begutachtung wissenschaftlich qualifiziert ist und über langjährige Erfahrungen verfügt (so bereits BVerwG, Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Der Gutachter ist Facharzt für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie, forensische Psychiatrie und Verkehrsmedizin und durch zahlreiche forensische Begutachtungen ausgewiesen und wissenschaftlich qualifiziert (zu den formalen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten: BVerwG, Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 33 ff.).
  • TDG Süd, 13.11.2019 - S 5 VL 2/17

    Disziplinarvorgesetzter, Bewilligungsbescheid, Berufsförderungsdienst

    Daneben ist diese Pflicht verletzt in Gestalt der Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der Rechtsordnung durch Beachtung der Strafgesetze (vgl. dazu BVerwG, z.B. Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - Rn. 44) - der frühere Soldat verwirklichte durch das Fernbleiben von seiner Einheit im vorgenannten Zeitraum den Straftatbestand der eigenmächtigen Abwesenheit gemäß § 15 Abs. 1 WStG - sowie in Form der Missachtung von Weisungen durch Verstoß gegen die ihm bekannte Meldeverpflichtung gegenüber seinem damaligen nächsten Disziplinarvorgesetzten, dem Kompaniechef AAA./Gebirgspanzerbataillon BBB Was die Meldeverpflichtung gegenüber dem Karrierecenter BBBB, Berufsförderungsdienst, Standortteam MMM anbelangt, ist § 7 SG hingegen nicht verletzt.

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (BVerwG, z.B. Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - Rn. 45).

  • BVerwG, 24.01.2018 - 2 WD 11.17

    Langes unerlaubtes Fernbleiben vom Berufsförderungsdienst; seelische …

    Sie besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 49).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18

    Disziplinarverfahren wegen des Zugriffs auf Gelder einer Offizierskasse durch den …

    Rn. 22 Das Sachverständigengutachten, an dessen Richtigkeit der Senat keine Zweifel hat (vgl. zu den formalen Anforderungen: BVerwG, Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 33 ff.), stellt insofern fest, dass beim Soldaten krankhafte Störungen gemäß ICD-10: F 63.0 (pathologisches Glücksspielen) sowie gemäß ICD-10: F 60.7 (abhängige/dependente Persönlichkeitsstörung) vorlagen, welche jedenfalls in ihrer Kumulation erheblich und für das Dienstvergehen zudem kausal waren.
  • TDG Süd, 01.08.2019 - TDG S 5 VL 25/17

    Schweres Dienstvergehen eines Soldaten

    Die Treuepflicht ist zudem in ihrer Ausprägung der Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der geltenden Rechtsordnung, vor allem der Beachtung der Strafgesetze, verletzt (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], z.B. Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - Rn. 43).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (BVerwG, z.B. Urteil vom 28. August 2014 - 2 WD 20.13 - Rn. 45).

  • VG München, 01.09.2025 - M 21b S 25.4021

    Extremismusverdacht: Richter stoppen Rauswurf eines Zeitsoldaten

    Es reicht vielmehr aus, dass das Verhalten des früheren Soldaten geeignet war, eine ansehensschädigende Wirkung auszulösen (…vgl. BVerwG, U.v. 17.7.2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 35; U.v. 28.8.2014 - 2 WD 20.13 - juris Rn. 45).
  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung, …

  • BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflichtverletzung; Zugschreiber

  • VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 3662/16

    Nachweispflicht bei Berufsunfähigkeitsrente für Rechtsanwalt

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