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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45147
BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11 (https://dejure.org/2012,45147)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2012 - 2 WD 22.11 (https://dejure.org/2012,45147)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 (https://dejure.org/2012,45147)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7, § 62 Abs. 1 Satz 1; SG §§ 10, 12, 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1
    Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; Gelder einer Kameradengemeinschaft; Kameradschaftspflicht; achtungs- und vertrauenswürdiges Verhalten; Vorsatz; Zugriff; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7, § 62 Abs. 1 Satz 1
    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Dienstgradherabsetzung; Gelder einer Kameradengemeinschaft; Geschäftsführer; Griff in die Kameradenkasse; Kameradendiebstahl; Kameradschaftspflicht; OHG; Offizierheimgesellschaft; Vorsatz; Zugriff; achtungs- und vertrauenswürdiges ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zugriff auf Gelder einer Kameradengemeinschaft; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 WDO 2002, § 58 Abs 7 WDO 2002
    Zugriff auf Gelder einer Kameradengemeinschaft; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; Gelder einer Kameradengemeinschaft; Kameradschaftspflicht; achtungs- und vertrauenswürdiges Verhalten; Vorsatz; Zugriff; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 971
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. …und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29 ).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N. , vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 …und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30 ).

    Rn. 43 (2) Der Milderungsgrund eines Mitverschuldens von Vorgesetzten in der Form einer mangelhaften Dienstaufsicht steht einem Soldaten nur dann zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (vgl. z.B. Urteile vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2 und vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 37).

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris m.w.N. …und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 51 ).

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Rn. 33 Der dienstliche wie außerdienstliche Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften ("Griff in Kameradenkasse") stellt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N., vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 18 …und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung - gegebenenfalls bis in einen Mannschaftsdienstgrad - Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist.

    Ein solcher Vorgesetzter versagt in dieser Eigenschaft und erweist sich grundsätzlich als ungeeignet zur Führung und Erziehung Untergebener (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - Rn. 54 m.w.N. …und vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 20).

    Sie wären nur dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. z.B. Urteil vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N.).

    Rn. 53 Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften - "Griff in die Kameradenkasse" - ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Degradierung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 -, vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 41 …und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 10.09.2009 - 2 WD 28.08

    Dienstgradherabsetzung bei Vermögensdelikt eines Soldaten zum Nachteil der …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Rn. 33 Der dienstliche wie außerdienstliche Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften ("Griff in Kameradenkasse") stellt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N., vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 18 …und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung - gegebenenfalls bis in einen Mannschaftsdienstgrad - Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist.

    Ein solcher Vorgesetzter versagt in dieser Eigenschaft und erweist sich grundsätzlich als ungeeignet zur Führung und Erziehung Untergebener (…vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - Rn. 54 m.w.N. und vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 20).

    Fehlt es hieran, ist die Schuld des Soldaten nicht allein dadurch gemildert, dass eine fehlende Kontrolle das Dienstvergehen begünstigte (Urteile vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 31 …und vom 15. März 2012 - BVerwG 2 WD 9.11 - juris Rn. 23).

    Rn. 53 Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften - "Griff in die Kameradenkasse" - ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Degradierung (vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 -, vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 41 …und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit tatsächlich eingetreten ist, sondern nur darauf, ob das festgestellte Verhalten dazu geeignet war (…stRspr, z.B. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 27 m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 29 ).

    Es reicht das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrades aus (…vgl. Urteile vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 WD 7.08 - m.w.N. , vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 28 und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 30 ).

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt bzw. die sonst gebotene Höchstmaßnahme ausspricht (vgl. Urteile vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 51 ).

  • BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11

    Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder; wirtschaftliche Notlage; zeitlich …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Fehlt es hieran, ist die Schuld des Soldaten nicht allein dadurch gemildert, dass eine fehlende Kontrolle das Dienstvergehen begünstigte (…Urteile vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 31 und vom 15. März 2012 - BVerwG 2 WD 9.11 - juris Rn. 23).

    Eine solche Situation liegt dann nicht mehr vor, wenn dies über einen längeren Zeitraum in dem Sinne geschieht, dass eine weitere Einkunftsquelle verwertet wird (Urteil vom 15. März 2012 - BVerwG 2 WD 9.11 - juris Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.03.2011 - 2 WD 15.09

    Beschränkte Berufung; abweichende Tatfeststellungen; Zweck des …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Rn. 33 Der dienstliche wie außerdienstliche Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften ("Griff in Kameradenkasse") stellt nach ständiger Rechtsprechung (…vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 - m.w.N., vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 18 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, dass grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung - gegebenenfalls bis in einen Mannschaftsdienstgrad - Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist.

    Rn. 53 Beim vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum oder Vermögen von Kameraden oder Kameradengemeinschaften - "Griff in die Kameradenkasse" - ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Degradierung (…vgl. Urteile vom 23. September 2008 - BVerwG 2 WD 18.07 -, vom 10. September 2009 - BVerwG 2 WD 28.08 - Rn. 41 und vom 8. März 2011 - BVerwG 2 WD 15.09 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium; …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Rn. 51 Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Rn. 46 Da die "Bagatellgrenze" für den Zugriff auf geringwertige Vermögenswerte (vgl. Urteile vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3 …und vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.) hier deutlich überschritten wurde, kommt es nicht darauf an, ob dieser Milderungsgrund auch für Zugriffe auf Kameradengelder gilt.
  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr; …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Rn. 46 Da die "Bagatellgrenze" für den Zugriff auf geringwertige Vermögenswerte (vgl. Urteile vom 13. Februar 2008 - BVerwG 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3 und vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 30 m.w.N.) hier deutlich überschritten wurde, kommt es nicht darauf an, ob dieser Milderungsgrund auch für Zugriffe auf Kameradengelder gilt.
  • BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel; …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11
    Ein besonders hoher Schaden, der im Falle einer Steuerhinterziehung durch einen den Dienstherrn schädigenden Staatsdiener rechtfertigt, die Dienstgradherabsetzung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zu betrachten, liegt bei einer Schadenssumme im fünf- oder sechsstelligen Betragsbereich vor (vgl. Urteile vom 21. Juni 2011 - BVerwG 2 WD 10.10 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 41 …und vom 11. Januar 2012 - BVerwG 2 WD 40.10 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens - …

  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 WD 40.10

    Doppelzahlung von Kindergeld; Steuerhinterziehung; besonders hoher Schaden; …

  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage; …

  • BVerwG, 31.01.1991 - 2 WD 48.90

    Veruntreuung von Kameradengeldern - Zumessungserwägungen - Maßnahmebemessung - …

  • BVerwG, 28.09.1994 - 2 WD 22.94

    Kameradschaftspflicht - Zielobjekt des Fehlverhaltens - Gemeinschaft von …

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen; …

  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 WD 7.08

    S 4-Versorgungsoffizier im Beschaffungswesen; Betrügereien gegenüber der …

  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche …

  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03

    Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten; …

  • BVerwG, 17.10.2002 - 2 WD 14.02

    Erster Offizier; "Betreuungskasse"; mangelnde Dienstaufsicht; familiäre …

  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und …

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler; …

  • BVerwG, 04.05.1988 - 2 WD 64.87

    Drogenhandel als Dienstvergehen - Unterschlagung von Bundeswehrmunition als …

  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin; …

    Dieser Milderungsgrund liegt erst dann vor, wenn die Situation von so außergewöhnlichen Besonderheiten geprägt war, dass von dem Soldaten ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18

    Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Gestaltungszeitraum; Griff in …

    Damit lockert er zugleich den Zusammenhalt der Truppe (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Rn. 25 Der aus eigennützigen Motiven verursachte Schaden lag mit gut 360 EUR weit jenseits der "Bagatellgrenze", so dass offen bleiben kann, ob dieser Milderungsgrund überhaupt bei Zugriffen auf Kameradengelder gilt (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 46).

    Insbesondere der Milderungsgrund einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage erlangt keine Bedeutung, weil er eine Konfliktsituation voraussetzt, in der der Soldat keinen anderen Ausweg als den Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn sieht, um den Notbedarf der Familie zu decken (…BVerwG, Urteile vom 15. März 2012 - 2 WD 9.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 10 Rn. 20 und vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 45).

    Die zweithöchste gerichtliche Disziplinarmaßnahme kann grundsätzlich dem Unrechtsgehalt der in Rede stehenden Pflichtverletzungen Rechnung tragen, der zum einen durch das hohe Gewicht der Kameradschaftspflicht für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte, zum anderen aber auch durch den mildernden Gesichtspunkt bestimmt wird, dass kein Fehlverhalten bei der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben im engeren Sinne und nicht zulasten des Dienstherrn in Rede steht (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 40 Rn. 53 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 06.07.2016 - 2 WD 18.15

    Vertrauensperson; Stellungnahme; Eröffnung; Anhörung vor Einleitung; …

    § 4 Satz 2 WDO ist keine bloße Ordnungsvorschrift, die ohne Konsequenzen für den Fortgang des Verfahrens missachtet werden darf (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 29).

    Es liegt hiernach fern, dass dem Soldaten durch den Verfahrensfehler die Möglichkeit genommen wurde, zu der Stellungnahme der Vertrauensperson etwas vorzutragen, was die Einleitungsbehörde hätte bewegen können, von einer Einreichung der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht abzusehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 30 …und vom 16. Mai 2013 - 2 WD 1.12 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des …

    Ein solcher Milderungsgrund setzt eine Konfliktsituation voraus, in der der Soldat keinen anderen Ausweg als den Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn sieht, um durch ein zeitlich begrenztes Fehlverhalten den Notbedarf zu decken ohne sich dadurch gleichsam eine weitere Einkunftsquelle zu erschließen (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 WD 1.17

    Ausbildungskompanie; Beförderungsverbot; Bezügekürzung; Einschränkung der …

    Dieser setzt voraus, dass die Situation von so außergewöhnlichen Besonderheiten geprägt war, dass von dem Soldaten ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Er liegt als Milderungsgrund in den Umständen der Tat erst dann vor, wenn die Situation von so außergewöhnlichen Besonderheiten geprägt war, dass von dem Soldaten ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 42).
  • VG Berlin, 09.07.2013 - 80 K 54.12

    Kürzug des Ruhegehalts für 3 Jahre wegen Vorteilsannahme; Polizeioberinspektor

    Rn. 123 Unabhängig davon hat die Kammer auch den - allerdings vermeidbaren - Verbotsirrtum für sich genommen mildernd berücksichtigt, denn der diesem Irrtum unterliegende Beklagte hat nicht bewusst und gewollt gegen die Rechtsordnung verstoßen (…vgl. zur Milderungsmöglichkeit bei Verbotsirrtum: BVerwG - 2. Wehrdienstsenat - Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 WD 29/11 - juris Rn. 74 und vom 27. September 2012 - 2 WD 22/11 - juris Rn. 40.) Auch das Landgericht Berlin hat eine Strafminderung gemäß § 17 Satz 2, § 49 StGB vorgenommen.
  • BVerwG, 12.01.2017 - 2 WD 12.16

    Amphetamin; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Besitz; …

    Er liegt jedoch erst dann vor, wenn die Situation von so außergewöhnlichen Besonderheiten geprägt war, dass von dem Soldaten ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15

    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

    Er liegt aber erst dann vor, wenn die Situation von so außergewöhnlichen Besonderheiten geprägt war, dass von dem Soldaten ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

    Der Milderungsgrund der seelischen Ausnahmesituation liegt erst dann vor, wenn die Situation von so außergewöhnlichen Besonderheiten geprägt ist, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und vorausgesetzt werden konnte (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18

    Disziplinarverfahren wegen des Zugriffs auf Gelder einer Offizierskasse durch den …

  • BVerwG, 25.10.2018 - 2 WD 8.18

    Wiederholte eigenmächtige Abwesenheit; Cannabiskonsum

  • BVerwG, 16.05.2013 - 2 WD 1.12

    Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Soldaten aufgrund des Fernbleibens vom …

  • BVerwG, 20.11.2025 - 2 WD 33.24
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