Rechtsprechung
| BVerwG, 14.10.1986 - 2 WD 24.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Misshandlung eines Untergebenen durch einen Soldaten - Angemessenheit einer Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme - Pflicht eines Soldaten zum Erteilen von Befehlen nur zu dienstlichen Zwecken - Pflicht eines Soldaten zur Fürsorge der Untergebenen - ...
Verfahrensgang
- TDG Mitte, 06.02.1986 - M 6 VL 1/86
- BVerwG, 14.10.1986 - 2 WD 24.86
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72
Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1986 - 2 WD 24.86
Da die Berufung des Soldaten somit in vollem Umfang erfolglos war, waren ihm gemäß § 131 Abs. 1 WDO die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, und es bestand auch keine gesetzliche Möglichkeit, ihn ganz oder teilweise von den ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen zu entlasten (BVerwGE 46, 101).
- BVerwG, 22.05.1990 - 2 WD 3.90
Dienstgradherabsetzung bei ehr- und körperverletzende Behandlung von Untergebenen
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG Urteile vom 9. Dezember 1981 - 2 WD 69/80 -, vom 9. April 1986 - 2 WD 52/85 -, vom 16. Juli 1986 - 2 WD 1/86 - und vom 14. Oktober 1986 - 2 WD 24/86) hervorgehoben hat, ist die körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht, das jedem Menschen zusteht (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG); deshalb muß dafür Sorge getragen werden, daß die der militärischen Gewalt Unterworfenen nicht Übergriffen von Vorgesetzten ausgesetzt sind.
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