Rechtsprechung
| BVerwG, 21.05.1981 - 2 WD 3.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Maß des Verschuldens an der Herbeiführung eines Vollrausches - Berücksichtigung von Art und Schwere der im Rauschzustand begangenen objektiven Pflichtverletzung bei Bemessung der Disziplinarmaßnahme - Verhängung eines Beförderungsverbots zur Ahndung einer Vergewaltigung
Verfahrensgang
- TDG Nord, 23.09.1980 - 6 VL 4/80
- BVerwG, 21.05.1981 - 2 WD 3.81
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 03.07.2007 - 2 WD 12.06
Befehl; Grenzen der Befehlsbefugnis; Fürsorgepflicht; Kameradschaftspflicht; …
- BVerwG, 09.04.1987 - 2 WD 57.86
Rauschtaten eines Soldaten - Maßnahmebemessung - Dienstliches Ansehen
Denn die im Vollrausch begangenen Taten sind als natürliche Handlungen ebenfalls geeignet, Aufschluß über die Persönlichkeit des Soldaten zu geben (BVerwG Urteile vom 21. Mai 1981 - 2 WD 3/81 - und vom 13. Dezember 1983 - 2 WD 41/82). - BVerwG, 17.05.1988 - 2 WD 57.87
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Verletzung von Fürsorgepflichten eines …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa BVerwG Urteil vom 21. Mai 1981 - 2 WD 3/81) sind - ebenso wie im Strafrecht - Art und Schwere der im Rauschzustand begangenen objektiven Pflichtverletzungen bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme angemessen zu berücksichtigen. - BVerwG, 13.12.1983 - 2 WD 41.82
Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von …
Der Soldat hat - in Übernahme des Rechtsgedankens des § 323 a StGB - für seine "Rauschtaten" einzustehen, weil er durch seine Berauschung jeweils einen gefährlichen Zustand herbeigeführt hat, und er haftet deshalb auch für die Folgen seiner alkoholischen Exzesse (BVerwG Urteil vom 21. Mai 1981 - 2 WD 3/81).
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