Rechtsprechung
| BVerwG, 03.04.2003 - 2 WD 46.02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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GG Art. 33 Abs. 4; SG § ... 10 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 2, § 23 Abs. 1, § 48 Satz 1 Nr. 2, § 53 Abs. 1 Satz 1; WDO § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 58 Abs. 2, § 58 Abs. 7 i. V. m. § 38 Abs. 1, §§ 61, 84 Abs. 1 Satz 2, § 108 Abs. 3 Satz 1; BBG § 77 Abs. 1 Satz 2; StGB § 154 Abs. 1, 2; ZPO § 162 Abs. 1 Satz 2
Disziplinarrechtliche Einstufung; tatmildernde Umstände; Einstellung des Verfahrens. - Bundesverwaltungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verurteilung eines Oberstleutnants wegen Meineids; Meineid als Dienstvergehen und Herabsetzung des Dienstgrades; Tatmilderungsgrund einer unbedachten persönlichkeitsfremden Augenblickstat; Kürzung des Ruhegehaltes eines nicht mehr aktiven Soldaten
Papierfundstellen
- NVwZ 2004, 498 (Ls.)
- NVwZ-RR 2004, 44
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01
Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 03.04.2003 - 2 WD 46.02
2 Meineid stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats für einen Soldaten regelmäßig ein die schwerste gerichtliche Disziplinarmaßnahme erforderndes Dienstvergehen dar, von der nur ausnahmsweise wegen besonderer Milderungsgründe in der Tat abgesehen werden kann (Urteile vom 13. Dezember 1972 BVerwG 2 WD 30.72 m.w.N., vom 26. Februar 1980 BVerwG 2 WD 30.79 , vom 15. Mai 1984 BVerwG 2 WD 49.83 und vom 16. Oktober 2002 BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 ). - BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87
Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen - …
Auszug aus BVerwG, 03.04.2003 - 2 WD 46.02
6 Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er, umso größer sind daher die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein zu stellen sind, und umso schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt (stRsp.: Urteil vom 2. Juli 1987 BVerwG 2 WD 19.87 m.w.N.). - BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72
Wahrheitspflicht eines Soldaten im Dienst - Pflicht eines Soldaten zur …
Auszug aus BVerwG, 03.04.2003 - 2 WD 46.02
2 Meineid stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats für einen Soldaten regelmäßig ein die schwerste gerichtliche Disziplinarmaßnahme erforderndes Dienstvergehen dar, von der nur ausnahmsweise wegen besonderer Milderungsgründe in der Tat abgesehen werden kann (Urteile vom 13. Dezember 1972 BVerwG 2 WD 30.72 m.w.N., vom 26. Februar 1980 BVerwG 2 WD 30.79 , vom 15. Mai 1984 BVerwG 2 WD 49.83 und vom 16. Oktober 2002 BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 ). - BVerwG, 26.02.1980 - 2 WD 30.79
Versuch einer Strafvereitelung als Dienstvergehen - Versuch einer …
Auszug aus BVerwG, 03.04.2003 - 2 WD 46.02
2 Meineid stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats für einen Soldaten regelmäßig ein die schwerste gerichtliche Disziplinarmaßnahme erforderndes Dienstvergehen dar, von der nur ausnahmsweise wegen besonderer Milderungsgründe in der Tat abgesehen werden kann (Urteile vom 13. Dezember 1972 BVerwG 2 WD 30.72 m.w.N., vom 26. Februar 1980 BVerwG 2 WD 30.79 , vom 15. Mai 1984 BVerwG 2 WD 49.83 und vom 16. Oktober 2002 BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 ). - BVerwG, 15.05.1984 - 2 WD 49.83
Verstoß eines Soldaten gegen die Pflicht zur Kameradschaft - Pflicht zu …
Auszug aus BVerwG, 03.04.2003 - 2 WD 46.02
2 Meineid stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats für einen Soldaten regelmäßig ein die schwerste gerichtliche Disziplinarmaßnahme erforderndes Dienstvergehen dar, von der nur ausnahmsweise wegen besonderer Milderungsgründe in der Tat abgesehen werden kann (Urteile vom 13. Dezember 1972 BVerwG 2 WD 30.72 m.w.N., vom 26. Februar 1980 BVerwG 2 WD 30.79 , vom 15. Mai 1984 BVerwG 2 WD 49.83 und vom 16. Oktober 2002 BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 ).
- BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05
Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot; …
Denn eine Dienstpflicht, außerhalb des Dienstes jedenfalls keine mit Freiheitsstrafe bedrohten Straftaten zu begehen, begegnet aus der Sicht des Bestimmtheitsgebotes keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. dazu u.a. Urteile vom 1. Juli 1992 - BVerwG 2 WD 14.92 - BVerwGE 93, 269 = NZWehrr 1999, 72 und vom 3. April 2003 - BVerwG 2 WD 46.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 3 = NZWehrr 2003, 259 ; BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1969 - 2 BvR 518/66 - BVerfGE 26, 186 ).Deshalb ist ein - auch außerdienstlicher - Verstoß jedenfalls gegen Strafrechtsnormen, die wichtige Gemeinschaftsinteressen schützen, allgemein geeignet, das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Dienstausübung zu erschüttern (stRspr, Urteile vom 3. April 2003 a.a.O. und vom 25. November 2003 - BVerwG 2 WD 16.03 - vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2002 - 2 BvR 2257/96 - DÖD 2003, 37).
- BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07
Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und …
Denn jedenfalls eine Dienstpflicht des Inhalts, außerhalb des Dienstes keine mit Freiheits- oder Geldstrafe bedrohte Straftat zu begehen, begegnet aus Sicht des Bestimmtheitsgebots keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch Urteile vom 3. April 2003 - BVerwG 2 WD 46.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 3 = NZWehrr 2003, 259 und vom 12. Juni 2007 - BVerwG 2 WD 11.06 - Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2007, 256). - VGH Bayern, 05.02.2014 - 16a D 12.2494
Disziplinarrecht; Erster Bürgermeister; Meineid; Milderungsgründe; Entfernung aus …
Gegen einen Soldaten, der als Zeuge in einem familiengerichtlichen Verfahren einen Meineid leistete, stellt das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren ein (U.v. 3.4.2003 - 2 WD 46/02 - juris).
- BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07
Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues …
Denn eine Dienstpflicht des Inhalts, außerhalb des Dienstes jedenfalls keine mit Freiheits- oder Geldstrafe bedrohte Straftat zu begehen, begegnet aus Sicht des Bestimmtheitsgebotes keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch Urteile vom 3. April 2003 - BVerwG 2 WD 46.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 3 = NZWehrr 2003, 259 und vom 12. Juni 2007 - BVerwG 2 WD 11.06 - Buchholz 449.7 § 27 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2007, 256). - BVerwG, 25.09.2007 - 2 WD 19.06
Vorsatz; bedingter Vorsatz; Besitz kinderpornographischer Dateien; …
Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn ein Soldat - wie hier - eine schwerwiegende Straftat begangen hat, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet worden ist (vgl. u.a. Urteil vom 3. April 2003 - BVerwG 2 WD 46.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 3 = NZWehrr 2003, 259 und vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 2 WD 17.04 -). - BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03
Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen; …
Deshalb ist ein - auch außerdienstlicher - Verstoß gegen Rechtsnormen, die wichtige Gemeinschaftsinteressen schützen, allgemein geeignet, das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Dienstausübung zu erschüttern; insoweit bestehen auch keine durchgreifenden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG (vgl. Urteil vom 3. April 2003 - BVerwG 2 WD 46.02 - und BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2002 - 2 BvR 2257/96 - <DÖD 2003, 37>). - BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst; …
Denn jedenfalls eine Dienstpflicht des Inhalts, außerhalb des Dienstes keine mit Freiheits- oder Geldstrafe bedrohte Straftat zu begehen, begegnet aus Sicht des Bestimmtheitsgebots keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch Urteile vom 3. April 2003 - BVerwG 2 WD 46.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 3 = NZWehrr 2003, 259 und vom 12. Juni 2007 - BVerwG 2 WD 11.06 -). - BVerwG, 21.10.2004 - 2 WD 17.04
Disziplinarrechtliche Behandlung vorsätzlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern …
Diese gesetzliche Wertung zeigt, dass jedenfalls vorsätzlich - im außerdienstlichen Bereich - begangene schwerwiegende Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet worden sind, geeignet sind, die Achtung und das Vertrauen, die die dienstliche Stellung des Soldaten erfordert, ernsthaft zu beeinträchtigen (vgl. auch Urteil vom 3. April 2003 - BVerwG 2 WD 46.02 -NZWehrr 2003, 259 = NVwZ-RR 2004, 44 = NVwZ 2004, 498 [LS]>). - BVerwG, 12.06.2007 - 2 WD 11.06
Anhörung der Vertrauensperson; Schlussanhörung durch Wehrdisziplinaranwalt; …
Denn jedenfalls eine Dienstpflicht des Inhalts, außerhalb des Dienstes keine mit Freiheits- oder Geldstrafe bedrohte Straftat zu begehen, begegnet aus Sicht des Bestimmtheitsgebots keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch Urteil vom 3. April 2003 - BVerwG 2 WD 46.02 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 3 = NZWehrr 2003, 259).
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