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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,74103
BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06 (https://dejure.org/2007,74103)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.2007 - 2 WD 5.06 (https://dejure.org/2007,74103)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 2 WD 5.06 (https://dejure.org/2007,74103)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02

    Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole; …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
    Die für die Überführung eines Angeschuldigten erforderliche persönliche Gewissheit des Tatrichters erfordert ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen (BGH, Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 StR 551/87 - NStZ 1988, 236 ;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 261 Rn. 2 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 8.02 - BVerwGE 117, 371 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 48 = NZWehrr 2003, 214).

    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter A. für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, sowie diese Tatsachen und deren Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (Urteil vom 12. Februar 2003 a.a.O. im Anschluss an die stRspr des BGH zu § 261 StPO, vgl. u. a. Beschlüsse vom 5. August 1997- 5 StR 178/97 - NStZ-RR 1998, 15 m.w.N. und vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01 - NStZ-RR 2002, 147 m.w.N.).

    Allein damit wird die Unschuldsvermutung widerlegt (vgl. Urteil vom 12. Februar 2003 a.a.O.).

    Hängt die Entscheidung bei gegensätzlichen Aussagen des Angeschuldigten und von Zeugen allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage(n) kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt und in den Urteilsgründen dargelegt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92 - StV 1994, 526 m.w.N., Beschluss vom 6. März 2002 - 5 StR 501/01 - NStZ-RR 2002, 174 m.w.N. und BVerwG, Urteil vom 12. Februar 2003 a.a.O.;… Meyer-Goßner, StPO, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.).

    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (BGH, Urteile vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 495/87 - StV 1988, 511 und vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 - StV 1990, 99 m.w.N.; vgl. zur Gesamtbetrachtung BVerwG, Urteil vom 12. Februar 2003 a.a.O.).

    Rn. 51 Da andere Beweismittel zum Nachweis des angeschuldigten Verhaltens nicht zur Verfügung stehen und nicht ersichtlich sind, ist der Soldat daher nach dem gemäß Art. 20 Abs. 1 und 3 GG ("Rechtsstaatsprinzip") auch im Wehrdisziplinarrecht geltenden (stRspr, siehe auch Urteile vom 12. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 8.02 - BVerwGE 117, 371 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 48 = NZWehrr 2003, 214 und vom 16. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 3.05 - NZWehrr 2006, 252 ) rechtsstaatlichen Gebot "in dubio pro reo" von dem Vorwurf eines Dienstvergehens freizusprechen.

  • BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01

    Unzureichende Beweiswürdigung

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter A. für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, sowie diese Tatsachen und deren Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (…Urteil vom 12. Februar 2003 a.a.O. im Anschluss an die stRspr des BGH zu § 261 StPO, vgl. u. a. Beschlüsse vom 5. August 1997- 5 StR 178/97 - NStZ-RR 1998, 15 m.w.N. und vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01 - NStZ-RR 2002, 147 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2002 - 5 StR 501/01

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Unklarheiten; Lücken; …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
    Hängt die Entscheidung bei gegensätzlichen Aussagen des Angeschuldigten und von Zeugen allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage(n) kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt und in den Urteilsgründen dargelegt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92 - StV 1994, 526 m.w.N., Beschluss vom 6. März 2002 - 5 StR 501/01 - NStZ-RR 2002, 174 m.w.N. und BVerwG…, Urteil vom 12. Februar 2003 a.a.O.;… Meyer-Goßner, StPO, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.1993 - 2 StR 531/92

    Beweiswürdigung - Vergewaltigung - Aussage gegen Aussage - Falschbezichtigung

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
    Hängt die Entscheidung bei gegensätzlichen Aussagen des Angeschuldigten und von Zeugen allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage(n) kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt und in den Urteilsgründen dargelegt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92 - StV 1994, 526 m.w.N., Beschluss vom 6. März 2002 - 5 StR 501/01 - NStZ-RR 2002, 174 m.w.N. und BVerwG…, Urteil vom 12. Februar 2003 a.a.O.;… Meyer-Goßner, StPO, a.a.O., Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage - …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (BGH, Urteile vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 495/87 - StV 1988, 511 und vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 - StV 1990, 99 m.w.N.; vgl. zur Gesamtbetrachtung BVerwG…, Urteil vom 12. Februar 2003 a.a.O.).
  • OLG Hamm, 26.11.2001 - 2 Ss OWi 985/01

    lückenhafte Feststellungen, Bezugnahme auf Schriftstücke, Bezugnahme auf …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter A. für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, sowie diese Tatsachen und deren Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (…Urteil vom 12. Februar 2003 a.a.O. im Anschluss an die stRspr des BGH zu § 261 StPO, vgl. u. a. Beschlüsse vom 5. August 1997- 5 StR 178/97 - NStZ-RR 1998, 15 m.w.N. und vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01 - NStZ-RR 2002, 147 m.w.N.).
  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 178/97

    Steuerhinterziehung durch Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer - Mittäterschaft bei …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter A. für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, sowie diese Tatsachen und deren Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (Urteil vom 12. Februar 2003 a.a.O. im Anschluss an die stRspr des BGH zu § 261 StPO, vgl. u. a. Beschlüsse vom 5. August 1997- 5 StR 178/97 - NStZ-RR 1998, 15 m.w.N. und vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01 - NStZ-RR 2002, 147 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 495/87

    Revision wegen unrechtmäßiger Ablehnung eines Beweisantrags - Anforderungen an …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (BGH, Urteile vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 495/87 - StV 1988, 511 und vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 - StV 1990, 99 m.w.N.; vgl. zur Gesamtbetrachtung BVerwG…, Urteil vom 12. Februar 2003 a.a.O.).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
    Nach der gesetzlichen Regelung ist es allein Aufgabe des Tatrichters, ohne Bindung an feste gesetzliche Beweisregeln und nur nach seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen und zu entscheiden, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 1957 - g.M. 2 StR 508/56 - BGHSt 10, 208 und vom 7. Juni 1979 - g.G. 4 StR 441/78 - BGHSt 29, 18 ).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2007 - 2 WD 5.06
    Nach der gesetzlichen Regelung ist es allein Aufgabe des Tatrichters, ohne Bindung an feste gesetzliche Beweisregeln und nur nach seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen und zu entscheiden, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 1957 - g.M. 2 StR 508/56 - BGHSt 10, 208 und vom 7. Juni 1979 - g.G. 4 StR 441/78 - BGHSt 29, 18 ).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem …

  • BVerwG, 16.05.2006 - 2 WD 3.05

    Sexuelle Belästigung; entwürdigende und/oder ehrverletzende Behandlung …

  • BVerwG, 17.04.2008 - 2 WD 10.07
    Die für die Überführung eines Angeschuldigten erforderliche persönliche Gewissheit des Tatrichters erfordert ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen (BGH, Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 StR 551/87 - NStZ 1988, 236 ;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 261 Rn. 2 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 12. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 8.02 - BVerwGE 117, 371 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 48 = NZWehrr 2003, 214 und vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 5.06 -).

    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtpunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, sowie die Tatsachen und deren Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (…Urteile vom 12. Februar 2003 a.a.O. und vom 11. Oktober 2007 a.a.O. im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des BGH zu § 261 StPO, vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. August 1997 - 5 StR 178/97 - NStZ-RR 1998, 15 m.w.N. und vom 17. Januar 2002 - 3 StR 417/01 - NStZ-RR 2002, 147 m.w.N.).

    Allein damit wird die Unschuldsvermutung widerlegt (vgl. Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O.).

    Hängt die Entscheidung bei gegensätzlichen Aussagen des Angeschuldigten und von Zeugen allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage(n) kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt und in den Urteilsgründen dargelegt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92 - StV 1994, 526 m.w.N., Beschluss vom 6. März 2002 - 5 StR 501/01 - NStZ-RR 2002, 174 m.w.N. und BVerwG, Urteile vom 12. Februar 2003 a.a.O. und 11. Oktober 2007 a.a.O., Meyer-Goßner, a.a.O. Rn. 11 f. m.w.N.).

    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (BGH, Urteile vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 495/87 - StV 1988, 511 und vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 - StV 1990, 99 m.w.N.; vgl. zur Gesamtbetrachtung BVerwG, Urteile vom 12. Februar 2003 a.a.O. und 11. Oktober 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 22.06

    Versetzung; Begründung; Dienstpflichtverletzung; Spannungen; Auslandsverwendung.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ 1 7 - 113/06 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis C, die Gerichtsakten BVerwG 1 WDS-VR 9.04 , BVerwG 1 WB 6.05 und BVerwG 2 WD 5.06 sowie die Akten der 6. Kammer des TDG Süd - S 6 VL 15/05 - haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Denn das freisprechende Urteil der 6. Kammer des TDG Süd vom 8. Februar 2006 ist noch nicht rechtskräftig, sondern Gegenstand des Berufungsverfahrens BVerwG 2 WD 5.06 .

  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07

    Versetzungsentscheidung; Festsetzung des Dienstantritts.

    Die Berufung des Bundeswehrdisziplinaranwalts gegen diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 5.06 - zurückgewiesen.

    Der Senat hat außerdem die Gerichtsakten BVerwG 1 WDS-VR 9.04 , BVerwG 1 WB 22.06 , BVerwG 1 WB 33.06 , BVerwG 1 WB 6.05 und BVerwG 2 WD 5.06 beigezogen.

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