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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10350
BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95 (https://dejure.org/1995,10350)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1995 - 2 WD 6.95 (https://dejure.org/1995,10350)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1995 - 2 WD 6.95 (https://dejure.org/1995,10350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen Eigentum und Vermögen Dritter - Zumessungserwägungen bei Ahndung außerdienstlicher Zueignungsdelikte und Vermögensdelikte - Ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungswürdigkeit und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.03.1992 - 2 WD 50.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Vortäuschens einer Straftat und …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88]>, vom 13. Juni 1989 - BVerwG 2 WD 2.89 -, vom 29. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 47.91 -, vom 17. März 1992 - BVerwG 2 WD 50.91 - und vom 18. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 39.94 -) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewürdigt.

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (ständige Rechtsprechung des Senats: Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [302]> m.w.N. und vom 17. März 1992 - BVerwG 2 WD 50.91 -).

    Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. März 1992 - BVerwG 2 WD 50.91 -) noch nicht einmal darauf an, daß eine ernsthafte Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten tatsächlich eingetreten ist; es genügt vielmehr, daß das Verhalten dazu geeignet war.

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]>) wäre dies nur dann der Fall, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf eine andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 - NZWehrr 1991, 79> m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]>) wäre dies nur dann der Fall, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf eine andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 - NZWehrr 1991, 79> m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.1989 - 2 WD 41.88

    Soldatendisziplinarrecht - Versicherungsbetrug - Stabsoffizier - Herabsetzung im …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88]>, vom 13. Juni 1989 - BVerwG 2 WD 2.89 -, vom 29. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 47.91 -, vom 17. März 1992 - BVerwG 2 WD 50.91 - und vom 18. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 39.94 -) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewürdigt.
  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen - …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt folglich eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (ständige Rechtsprechung des Senats: Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [302]> m.w.N. und vom 17. März 1992 - BVerwG 2 WD 50.91 -).
  • BVerwG, 26.06.1985 - 2 WD 5.85

    Wiederholte außerdienstliche Diebstähle - Soldaten in Vorgesetztenstellung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88]>, vom 13. Juni 1989 - BVerwG 2 WD 2.89 -, vom 29. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 47.91 -, vom 17. März 1992 - BVerwG 2 WD 50.91 - und vom 18. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 39.94 -) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewürdigt.
  • BVerwG, 13.06.1989 - 2 WD 2.89

    Versuch einer Straftat - Vollendetes Dienstvergehen - Soldat - …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88]>, vom 13. Juni 1989 - BVerwG 2 WD 2.89 -, vom 29. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 47.91 -, vom 17. März 1992 - BVerwG 2 WD 50.91 - und vom 18. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 39.94 -) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewürdigt.
  • BVerwG, 07.04.1992 - 2 WD 54.91

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Disziplinare Ahndung - Hehlerei

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95
    Der Senat hat für die Ahndung außerdienstlicher Zueignungs- und Vermögensdelikte allerdings keinen einheitlichen Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen gefunden, weil sich solche Verfehlungen nach ihren Modalitäten sowie ihrer kriminellen Intensität, nach der Schuld des Täters sowie den Folgen der Tat und damit nach ihrem disziplinaren Gewicht (vgl. Urteil vom 7. April 1992 - BVerwG 2 WD 54.91 - <BVerwGE 93, 237 - NZWehrr 1992, 211 = NVwZ 1993, 69>) so erheblich voneinander unterscheiden, daß von keiner Regelmaßnahme ausgegangen werden kann.
  • BVerwG, 01.02.1989 - 2 WD 35.88

    Voraussetzungen für die Verhängung eines Beförderungsverbots - Grundsätze für die …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95
    Dabei kommt es - in subjektiver Hinsicht - vor allem darauf an, welche Hemmschwelle der Täter bei der Tatausführung zu überwinden hatte; denn dies ist ein Indiz für die im Tatverhalten offenbarten Charaktermängel (vgl. Urteil vom 1. Februar 1989 - BVerwG 2 WD 35.88 -).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 2 WD 47.91

    Ordnungsgemäß eingeleitetetes sachgleiches disziplinargerichtliches Verfahren …

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88]>, vom 13. Juni 1989 - BVerwG 2 WD 2.89 -, vom 29. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 47.91 -, vom 17. März 1992 - BVerwG 2 WD 50.91 - und vom 18. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 39.94 -) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewürdigt.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 2 WD 39.94

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Portepee-Unteroffiziers gegen Eigentum und …

  • BVerwG, 13.11.2007 - 2 WD 20.06

    Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat nach § 145d StGB; Vortäuschen einer …

    In der Rechtsprechung des Senats wird der Vortäuschung einer Straftat im Sinne des § 145d StGB durch einen Soldaten in Vorgesetztenstellung beträchtliches disziplinares Gewicht beigemessen (vgl. u.a. Urteile vom 9. November 1999 - BVerwG 2 WD 14.99, 15.99 - und vom 13. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 6.95 - DokBer (B) 1995, 320).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei vorwerfbarem Schuldenmachen eines …

    Der Senat hat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 13. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 6.95 - und vom 6. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 25.95 - m.w.N.) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewürdigt.
  • BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98

    Recht der Soldaten - Verurteilung wegen außerdienstlicher Verfehlung

    Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 17. März 1992 - BVerwG 2 WD 50.91 - und vom 13. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 6.95 -) nicht darauf an, daß eine solche Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit des Soldaten tatsächlich eingetreten ist.
  • BVerwG, 06.12.1995 - 2 WD 25.95

    Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlicher Verfehlung eines Soldaten in …

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 6.95 - m.w.N.) außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen gewürdigt.
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