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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17802
BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21 (https://dejure.org/2022,17802)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2022 - 2 WD 9.21 (https://dejure.org/2022,17802)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2022 - 2 WD 9.21 (https://dejure.org/2022,17802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SG §§ 7, 10 Abs. 1 und Abs. 3, § 12 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1; WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7, §§ 60, 120 Abs. 2, § 139 Abs. 1, § 140 Abs. 3; StGB § 246; BGB §§ 855, 958 Abs. 1, § 959
    Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen Materials

  • rechtsinformationen.bund.de

    Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen Materials

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 SG, § 10 Abs 1 SG, § 10 Abs 3 SG, § 12 S 2 SG, § 17 Abs 2 S 1 SG
    Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen Materials

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die heimliche Aufbewahrung von Überbeständen der Bundeswehr ist ein Dienstvergehen. Der Verkauf dieses Materials ist als Unterschlagung zu werten und wird im Regelfall mit einer Dienstgradherabsetzung geahndet.

  • rechtsportal.de

    Heimliche Aufbewahrung von Überbeständen der Bundeswehr als Dienstvergehen; Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen Materials

  • datenbank.nwb.de

    Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen Materials

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterschlagung von Überbeständen der Bundeswehr durch einen Soldaten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwahrung von Überbeständen bei der Bundeswehr durch Soldaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 827
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18

    Afghanistan; Auslandseinsatz; Besitzdiener; Betreuungsmaterial; Bezügekürzung; …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21
    Dass nach Aussage des Soldaten andere Soldaten - die sogenannten Zugkellerverwalter - über den Schlüssel zu diesem Spind verfügten, schließt den Eigenbesitz des Bundes nicht aus, weil es sich bei ihnen um Besitzdiener nach § 855 BGB handelte (BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 ).

    Unvereinbar ist damit, diesem über einen längeren Zeitraum - vorliegend von gut eineinhalb Jahren - die Nutzungsmöglichkeit an Gegenständen zu entziehen, die in dessen Eigentum stehen (BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 Rn. 45).

    Dies gilt auch für Dienstvorschriften, denen kein Befehlscharakter zukommt (BVerwG, Urteile vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 und vom 2. Juli 2020 - 2 WD 9.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 80 ), wie dies bei der seinerzeit maßgeblichen Nr. 802 der Zentralrichtlinie A2-1000/0-0-13 (Materialbewirtschaftung) der Fall war.

    Dabei liegt ein Zugriff auf anvertrautes Material jedoch nur vor, wenn es sich bei gewöhnlichem Ablauf regulär im Arbeitsbereich des Soldaten befindet und dieser sich auch faktisch gewöhnlich mit der Verwahrung und Verwaltung von derartigen Gegenständen befasst (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 43); die bloße Möglichkeit des Zugriffs auf Gegenstände begründet kein Anvertrautsein (BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 Rn. 55 m. w. N.).

  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21
    Zugleich verstieß er damit gegen die Fürsorgepflicht nach § 10 Abs. 3 SG, weil sich das Geschehen innerhalb militärischer Anlagen zutrug und er als Hauptfeldwebel Vorgesetzter des Oberstabsgefreiten B. war (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 - juris Rn. 27).

    Darüber hinaus hat er auch als konkreter Vorgesetzter des Oberstabsgefreiten B. versagt (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 - juris Rn. 37) und mit seinem Verhalten seine Repatriierung erforderlich werden lassen.

  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr; …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21
    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto gewichtiger müssen die Milderungsgründe sein, die es gebieten, von der Regelmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 26 m. w. N.).

    Rn. 48 bb) Für den Soldaten spricht jedoch zum einen, dass sein Verhalten ausweislich der dienstlichen Beurteilungen und der Stellungnahme des Disziplinarvorgesetzten persönlichkeitsfremd war (BVerwG…, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 WD 14.13 - juris Rn. 28); für ihn streitet zum anderen mit besonderem Gewicht, dass eine Nachbewährung als klassischer Milderungsgrund vorliegt (BVerwG, Urteile vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 32 …sowie vom 7. Mai 2020 - 2 WD 13.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 74 Rn. 40).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 2 WD 16.12

    Zugriff; Zugriffsobjekt; Entsorgung; anvertraut; Anvertrautsein; Materialgruppe; …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21
    Rn. 35 aa) Die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG umfasst die Pflicht, das Vermögen des Dienstherrn zu schützen (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 43 ).

    Dabei liegt ein Zugriff auf anvertrautes Material jedoch nur vor, wenn es sich bei gewöhnlichem Ablauf regulär im Arbeitsbereich des Soldaten befindet und dieser sich auch faktisch gewöhnlich mit der Verwahrung und Verwaltung von derartigen Gegenständen befasst (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 43); die bloße Möglichkeit des Zugriffs auf Gegenstände begründet kein Anvertrautsein (BVerwG…, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 Rn. 55 m. w. N.).

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21
    Dies gilt auch für Dienstvorschriften, denen kein Befehlscharakter zukommt (BVerwG, Urteile vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 und vom 2. Juli 2020 - 2 WD 9.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 80 ), wie dies bei der seinerzeit maßgeblichen Nr. 802 der Zentralrichtlinie A2-1000/0-0-13 (Materialbewirtschaftung) der Fall war.

    Dass der Senat bei ihm keine Reue und Einsicht hat feststellen können, er insbesondere in der Berufungshauptverhandlung die dienstliche Herkunft des Sprechsatzes in Abrede gestellt hat, darf indes nicht zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, weil ihm das Recht zusteht, sich nicht selbst belasten zu müssen (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2020 - 2 WD 9.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 80 Rn. 39).

  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21
    Rn. 36 Dies gilt auch, wenn - wie vorliegend beim Soldaten - keine Zueignungsabsicht bestand (BVerwG, Urteil vom 13. September 2011 - 2 WD 15.10 - juris Rn. 40) und somit auch kein Straftatbestand verwirklicht wird, der als Verstoß gegen die Loyalität der Rechtsordnung gegenüber (BVerwG, Urteile vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1.11 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 57 …und vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - juris Rn. 27) im Hinblick auf § 7 SG zusätzlich Bedeutung erlangt hätte.

    Er hat das Vermögen der Bundeswehr durch den Entzug der Nutzungsmöglichkeit geschädigt und damit Zweifel an seiner Redlichkeit und Zuverlässigkeit geweckt sowie seine Eignung für die jeweilige Verwendung in Frage gestellt (BVerwG, Urteil vom 13. September 2011 - 2 WD 15.10 - juris Rn. 40).

  • BVerwG, 03.06.2021 - 2 WD 18.20

    Dienstgradherabsetzung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 4 …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21
    Rn. 49 cc) Bei der Dauer des Beförderungsverbots bildet der obere Rand des für diese Maßnahmeart gesetzlich Zulässigen den Ausgangspunkt, weil nur die auf der zweiten Bemessungsstufe festgestellten individuellen Milderungsgründe dazu führten, von der Regelmaßnahme abzuweichen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 37 m. w. N. und vom 3. Juni 2021 - 2 WD 18.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 93 Rn. 27).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen; …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin der Bundeswehr" vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11

    Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21
    Erfolgt der vorsätzliche Zugriff im Bereich der dienstlichen Kernpflichten eines Soldaten oder in der Ausnutzung einer vergleichbaren Vertrauensstellung, bildet die Entfernung aus dem Dienstverhältnis den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (BVerwG…, Urteil vom 30. Januar 2017 - 2 WD 1.16 - juris Rn. 77 f. und Beschluss vom 23. Februar 2012 - 2 B 143.11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21
    Rn. 49 cc) Bei der Dauer des Beförderungsverbots bildet der obere Rand des für diese Maßnahmeart gesetzlich Zulässigen den Ausgangspunkt, weil nur die auf der zweiten Bemessungsstufe festgestellten individuellen Milderungsgründe dazu führten, von der Regelmaßnahme abzuweichen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Oktober 2020 - 2 WD 1.20 - BVerwGE 169, 388 Rn. 37 m. w. N. …und vom 3. Juni 2021 - 2 WD 18.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 93 Rn. 27).
  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 WD 1.17

    Ausbildungskompanie; Beförderungsverbot; Bezügekürzung; Einschränkung der …

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13

    Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige …

  • BVerwG, 07.05.2020 - 2 WD 13.19

    Wehrdisziplinarverfahren wegen Vorwürfen verbaler sexueller Belästigungen und …

  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten …

  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen …

  • BGH, 21.01.1964 - 5 StR 514/63

    Dienstmütze - § 242 StGB, keine Zueignungsabsicht, wenn der Wegnehmende die Sache …

  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei …

  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20

    Einstellung eines wehrdisziplinargerichtlichen Verfahrens wegen Besitzes kinder- …

  • BVerwG, 01.02.2012 - 2 WD 1.11

    Degradierung von zwei Unteroffizieren wegen Misshandlung eines Untergebenen

  • BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21

    Disziplinare Ahndung außerdienstlicher Körperverletzungen

  • BVerwG, 31.05.1979 - 2 WD 29.79

    Vorwurf einer Nachtragsanschuldigung - Einbeziehung weiterer Vorwürfe in ein …

  • BVerwG, 16.10.2025 - 2 WD 1.25

    Zugriff auf dienstliches Material durch einen Mannschaftsdienstgrad, der für das …

    Denn § 7 SG bezweckt in dieser Ausprägung den Schutz vor dem Entzug dienstlichen Materials durch dessen Vorenthaltung (…BVerwG, Urteile vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - juris Rn. 45 und vom 14. April 2022 - 2 WD 9.21 - juris Rn. 36).

    Auch Mitgewahrsam eines Dritten ist fremder Gewahrsam, gleichgültig ob er zu gleichem Recht oder er im Verhältnis eines Besitzdieners (…zur zivilrechtlichen Besitzdienerschaft von Soldaten im Verhältnis zum Bund: BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - BVerwGE 155, 161 Rn. 52…, vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - juris Rn. 29 und vom 14. April 2022 - 2 WD 9.21 - juris Rn. 26) gemeinsam ausgeübt wird (…Fischer, StGB, Kommentar, 72. Aufl. 2025, § 242 Rn. 14).

    Die Gegenstände müssen sich bei gewöhnlichem Ablauf regulär in seinem Arbeitsbereich befinden und sich der Soldat auch faktisch gewöhnlich mit der Verwahrung und Verwaltung derartiger Gegenstände befassen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - juris Rn. 38 ff. und vom 14. April 2022 - 2 WD 9.21 - juris Rn. 45).

    Soweit der Senat in seinen Entscheidungen zu Zugriffsdelikten von Materialverantwortlichen die Vorgesetztenfunktion erwähnt und sich zu deren Bedeutung nicht hinreichend klar positioniert hat (…vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Januar 2017 - 2 WD 1.16 - juris Rn. 77 und vom 14. April 2022 - 2 WD 9.21 - juris Rn. 45, in dem die Vorgesetzteneigenschaft Erwähnung findet;… anders Urteil vom 11. September 2014 - 2 WD 11.13 - juris Rn. 74), war dies dem Umstand geschuldet, dass es sich regelmäßig um keine Mannschaftsdienstgrade handelte.

  • BVerwG, 09.11.2023 - 2 WD 1.23

    Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der …

    Für die unter Punkt 2 angeschuldigte Unterschlagung von Munition wäre für sich genommen im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung gerechtfertigt gewesen, weil darin ein erhebliches Versagen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung zu sehen ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2020 - 2 WD 4.20 - juris Rn. 28 und vom 14. April 2022 - 2 WD 9.21 - juris Rn. 45 m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 04.07.2023 - 15 A 22/21

    Disziplinarmaß bei der Mitwirkung am Zustandekommen einer rechtswidrigen …

    Rn. 57 Die Mitwirkung an der ersten Dienstvereinbarung zur Gewährung der leistungs- und erfolgsorientierten Bezahlung für Beamte und die Entgegennahme der auf der Grundlage der entsprechenden Dienstvereinbarungen gewährten Zahlungen sind keine vorsätzlichen Verletzungen einer leicht einsehbaren und grundlegenden Kernpflicht, deren Verletzung so sehr schwer wiegt, dass schon deshalb die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme als Ausgangspunkt der Bemessung der Disziplinarmaßnahme in Betracht kommt (BVerwG, U. v. 14.04.2022 - 2 WD 9.21 -, juris, Rdnr. 45 m. w. N.).
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