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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1991 - 2 WD 9.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5344
BVerwG, 24.10.1991 - 2 WD 9.91 (https://dejure.org/1991,5344)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1991 - 2 WD 9.91 (https://dejure.org/1991,5344)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - 2 WD 9.91 (https://dejure.org/1991,5344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Vorsätzliche uneidliche Falschaussage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 171
  • NVwZ 1993, 70 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1992, 643
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.02.1989 - 2 WD 35.88

    Voraussetzungen für die Verhängung eines Beförderungsverbots - Grundsätze für die …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1991 - 2 WD 9.91
    Auch in diesem Fall sei damit das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit tangiert gewesen; obgleich es sich ebenfalls um einen Oberfeldwebel gehandelt habe, sei lediglich ein Beförderungsverbot verhängt worden (Urteil vom 1. Februar 1989 - BVerwG 2 WD 35.88 -).
  • BVerwG, 11.02.1988 - 2 WD 68.87

    Dienstvergehen eines Soldaten durch Führen eines nichtversicherten Kraftfahrzeugs …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1991 - 2 WD 9.91
    So würde von Seiten des erkennenden Senats etwa bei der Veruntreuung/Unterschlagung von Kameradengeldern lediglich die Maßnahme eines Beförderungsverbots verhängt (Urteil vom 11. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 68.87 -).
  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1991 - 2 WD 9.91
    Eine gesetzliche Möglichkeit, ihn aus Billigkeitsgründen von den ihm im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen - ganz oder teilweise - zu entlasten (§ 132 Abs. 2 Satz 1 WDO), bestand nicht (Urteil vom 29. März 1973 - BVerwG 2 WD 45.72 - <BVerwGE 46, 101>).
  • BVerwG, 13.12.1972 - II WD 30.72

    Wahrheitspflicht eines Soldaten im Dienst - Pflicht eines Soldaten zur …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1991 - 2 WD 9.91
    Wenn auch die - bei Meineid regelmäßig gebotene - Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Urteil vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - <BVerwGE 46, 41>) bei vorsätzlich falscher uneidlicher Aussage allenfalls bei ganz erheblichen Erschwerungsgründen in Betracht kommen kann, die hier nicht festzustellen waren, gebieten Eigenart und Schwere eines derartigen Fehlverhaltens die Dienstgradherabsetzung.
  • BVerwG, 25.09.1987 - 2 WD 24.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Herabstufung in eine niedrigere …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1991 - 2 WD 9.91
    Die von der Kammer für angemessen gehaltene Dienstgradherabsetzung hatte deshalb auch für den Senat den Ausgangspunkt seiner Zumessungserwägungen zu bilden (Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 2 WD 24.87 -).
  • BVerwG, 06.05.2026 - 2 WD 11.25

    Disziplinarische Ahndung einer außerdienstlichen Strafvereitelung

    Er offenbart erhebliche Charaktermängel, die für das auf gegenseitige Treue angelegte Wehrdienstverhältnis ebenfalls beachtlich sind (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1991 - 2 WD 9.91 - BVerwGE 93, 171 ).
  • BVerwG, 12.03.2015 - 2 WD 3.14

    Bemessung der Schwere des Dienstvergehens eines Zeitsoldaten

    Rn. 81 Schon für die falsche Verdächtigung (nach § 164 Abs. 1 StGB) bildet den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Herabsetzung im Dienstgrad (§ 58 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 62 Abs. 1 WDO), weil der Senat bereits bei vorsätzlichen uneidlichen Falschaussagen vor Gericht (nach § 153 StGB) diese Maßnahmeart zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bestimmt hat (…BVerwG, Urteile vom 4. März 2009 - 2 WD 10.08 - Rn. 61 Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 27 und vom 24. Oktober 1991 - 2 WD 9.91 - BVerwGE 93, 171 ).
  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage; …

    Rn. 61 Aussagedelikte von Soldaten vor Gericht werden in ständiger Rechtsprechung des Senats stets als so schwerwiegend eingestuft, dass eine nach außen sichtbare Maßnahme erforderlich ist, und zwar bei vorsätzlichem Meineid grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienstverhältnis (Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 - BVerwGE 117, 117 = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 und vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01 und 32.02 - NVwZ-RR 2003, 364 m.w.N.), bei uneidlicher Falschaussage die Herabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad (vgl. u.a. Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 2 WD 67.79 - BVerwGE 63, 331 = NZWehrr 1980, 190 = RiA 1980, 190 und vom 24. Oktober 1991 - BVerwG 2 WD 9.91 - BVerwGE 93, 171 = NZWehrr 1993, 78 = NVwZ-RR 1992, 643) und bei fahrlässiger Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt vor Gericht eine Dienstgradherabsetzung oder - in besonderen Fällen - eine laufbahnhemmende Pflichtenmahnung (Urteil vom 25. September 1987 - BVerwG 2 WD 24.87 -).
  • OVG Sachsen, 11.01.2016 - 6 B 357/15

    Disziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung; Entfernung aus dem …

    Rn. 15 Für Soldaten geht der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts bei vorsätzlich uneidlicher Falschaussage vor Gericht grundsätzlich von der Degradierung in einen Mannschaftsdienstgrad als angemessene Maßnahme aus (…Urt. v. 12. März 2015 - 2 WD 3.14 -, juris Rn. 81;… v. 4. März 2009 - 2 WD 10.08 -, juris Rn. 61; v. 24. Oktober 1991, BVerwGE 93, 171, 172 f.; v. 7. Februar 1980, BVerwGE 63, 331, 332 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2003 - 2 NDH L 2590/01

    Uneidliche Falschaussage; versuchte Strafvereitelung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.10.1991 - 2 WD 9.91 -, BVerwGE 93, 171;… Urt. v. 07.02.1980 - 2 WD 67.79 -, BVerwGE 63, 331) kann die - bei Meineid regelmäßig gebotene - Entfernung aus dem Dienst bei vorsätzlich falscher uneidlicher Aussage allenfalls bei ganz erheblichen Erschwerungsgründen in Betracht kommen.
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