Rechtsprechung
| BVerwG, 14.07.1986 - 2 WDB 10.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85
Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch …
Auszug aus BVerwG, 14.07.1986 - 2 WDB 10.86
Der Tatbestand eines illegalen Erwerbs von Rauschgift stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 81 und Urteil vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85) nicht nur wegen seiner Sozialschädlichkeit ein strafbares Vergehen dar, sondern ist auch dienst- und disziplinarrechtlich bedeutsam, weil er Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Soldaten zuläßt und die Möglichkeiten seiner dienstlichen Verwendung berührt.Nach der Rechtsprechung des Senats begeht ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der sich eines wiederholten rechtswidrigen Erwerbs von Rauschgift schuldig macht, ein schwerwiegendes Dienstvergehen, das eine nachdrückliche disziplinare Reaktion unumgänglich macht, soweit nicht besondere Milderungsgründe in der Tat oder Person des Soldaten gegeben sind; denn es beschwört erhebliche Gefahren für die Gesundheit und die volle Einsatzbereitschaft der Truppe herauf, regt insbesondere zur Nachahmung an und beeinträchtigt somit die Erfüllung militärischer Belange im Rahmen des durch Art. 87 a GG erteilten Verteidigungsauftrags (BVerwG Urteil vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85 - m.w.N.).
- BVerwG, 22.10.1980 - 2 WD 70.79
Genuß von Rauschgift - Dienstpflichtverletzung des Soldaten - Dienstvergehen - …
Auszug aus BVerwG, 14.07.1986 - 2 WDB 10.86
Der Tatbestand eines illegalen Erwerbs von Rauschgift stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 81 und Urteil vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85) nicht nur wegen seiner Sozialschädlichkeit ein strafbares Vergehen dar, sondern ist auch dienst- und disziplinarrechtlich bedeutsam, weil er Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Soldaten zuläßt und die Möglichkeiten seiner dienstlichen Verwendung berührt.Zur Frage der disziplinaren Ahndung hat der Senat für den Fall eines lediglich mißbräuchlichen Genusses von erworbenem Rauschgift in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schwereren Fällen auf eine Degradierung erkannt (BVerwG Urteil vom 22. Oktober 1980 - 2 WD 70/79 - m.w.N.); für den Fall, daß ein Soldat rauschgiftsüchtig ist und/oder sich mit dem Handel von Rauschgift befaßt, hat der Senat dagegen zu erkennen gegeben, daß "ohne Frage" auf Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkannt werden müßte, weil der Soldat damit nicht mehr achtungs- und vertrauenswürdig ist und dem Dienstverhältnis die Grundlage entzogen hat (BVerwG Urteil vom 30. Juli 1980 - 2 WD 20/80).
- BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72
Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr - …
Auszug aus BVerwG, 14.07.1986 - 2 WDB 10.86
Bei erfolglos eingelegtem Rechtsmittel eines Soldaten fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für eine völlige oder teilweise Überbürdung der notwendigen Auslagen auf den Bund (BVerwGE 46, 101). - BVerwG, 30.07.1980 - 2 WD 20.80
Besitz, Verbrauch und Vertrieb von Rauschgift oder vermeintlichem Rauschgift …
Auszug aus BVerwG, 14.07.1986 - 2 WDB 10.86
Zur Frage der disziplinaren Ahndung hat der Senat für den Fall eines lediglich mißbräuchlichen Genusses von erworbenem Rauschgift in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schwereren Fällen auf eine Degradierung erkannt (BVerwG Urteil vom 22. Oktober 1980 - 2 WD 70/79 - m.w.N.); für den Fall, daß ein Soldat rauschgiftsüchtig ist und/oder sich mit dem Handel von Rauschgift befaßt, hat der Senat dagegen zu erkennen gegeben, daß "ohne Frage" auf Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkannt werden müßte, weil der Soldat damit nicht mehr achtungs- und vertrauenswürdig ist und dem Dienstverhältnis die Grundlage entzogen hat (BVerwG Urteil vom 30. Juli 1980 - 2 WD 20/80). - BVerwG, 14.07.1981 - 2 WDB 3.81
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.07.1986 - 2 WDB 10.86
Da die Dienstzeit des Soldaten planmäßig am 30. September 1987 enden wird, können ihm durch die vorläufige Suspendierung vom Dienst Nachteile bei der Berufsförderung auch dann nicht entstehen, wenn das disziplinargerichtliche Verfahren nicht zu seiner Entfernung aus dem Dienstverhältnis führen sollte (BVerwG Beschluß vom 14. Juli 1981 - 2 WDB 3/81 - m.w.N.).
- BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13
Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes …
Die Gewichtung der mit einer etwaigen Rauschmittelabhängigkeit verbundenen Folgen erfolgt demgegenüber einzelfallbezogen auf der zweiten Zumessungsstufe, sodass der Senat an früheren Aussagen, "ohne Frage" sei ein rauschgiftsüchtiger Soldat aus dem Dienstverhältnis zu entfernen (vgl. Urteil vom 30. Juli 1980 - BVerwG 2 WD 20.80 - S. 15 sowie Beschluss vom 14. Juli 1986 - BVerwG 2 WDB 10.86 - S. 6), nicht mehr festhält. - BVerwG, 18.04.1991 - 2 WDB 3.91
Sanitätsoffizier - Vorläufige Dienstenthebung - Dienstpflichtverletzungen - …
Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die vorläufige Dienstenthebung über die Nichtausübung des Dienstes hinausgehende Wirkungen herbeiführe, wie etwa den Verlust der Berufsförderung als Minderung der dem Soldaten vom Dienstherrn geschuldeten Leistungen, der nur dann vertretbar wäre, wenn das disziplinargerichtliche Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein auf Entfernung aus dem Dienstverhältnis lautendes Urteil erwarten ließe (BVerwGE 46, 61, 62; BVerwG Beschlüsse vom 14. Juli 1986 - 2 WDB 10/86 - und vom 5. Februar 1988 - 2 WDB 1/88).
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