Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 WF 110/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 121 Abs. 4 § 127 Abs. 2
Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen, auswärtigen Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Einschränkungen zu "Essener Bedingungen" bei einer Anwaltsbeiordnung; Voraussetzungen für die Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Gericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 01.02.2005 - 103 F 5/05
- OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 WF 110/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 2006
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04
Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung …
Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 WF 110/05
Desweiteren ist ein nicht zugelassener Rechtsanwalt beizuordnen, wenn hierdurch die Beiordnung eines Verkehrsanwalts vermieden wird, die voraussichtlich nicht wesentlich geringere Kosten verursacht hätte wie die Reisekosten des nicht zugelassen Rechtsanwalts (BGH NJW 2004, 2749 = FamRZ 2004, 1362; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 107). - OLG Zweibrücken, 27.06.2001 - 2 UF 12/01
Fahrtkosten des nicht ortsansässigen Anwalts
Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 WF 110/05
Desweiteren ist ein nicht zugelassener Rechtsanwalt beizuordnen, wenn hierdurch die Beiordnung eines Verkehrsanwalts vermieden wird, die voraussichtlich nicht wesentlich geringere Kosten verursacht hätte wie die Reisekosten des nicht zugelassen Rechtsanwalts (BGH NJW 2004, 2749 = FamRZ 2004, 1362; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 107).
- LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17
Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe
Rn. 58 Weiterhin ist anerkannt, dass eine unbeschränkte Beiordnung nur dann nicht in Betracht kommt, wenn die bei einer unbeschränkten Beiordnung entstehenden Mehrkosten voraussichtlich deutlich höher sind als die Kosten für eine Informationsreise der Partei zu einem bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt (OLG Hamm, 05.04.2005, 2 WF 110/05, FamRZ 2005, 2006;… Zöller-Geimer, a.a.O., § 121 Rz. 13 a). - VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15
Beiordnung des am Wohnsitz des Antragstellers ansässigen Rechtsanwalts im …
Außerdem werden ohnehin im Regelfall durch die Beiordnung des auswärtigen, aber am Wohnsitz des Antragstellers niedergelassenen Rechtsanwalts keine höheren Kosten verursacht (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.01.2008 - 11 S 1422/07 - m.w.N.; vgl. auch Sächs. OVG, Beschluss vom 11.04.2011 - 2 D 69/10 - juris; ebenso OLG Hamm, Beschluss vom 05.04.2005 - 2 WF 110/05 - juris;… Bader u.a., VwGO, a.a.O., § 166 Rn. 41, m.w.N.). - LAG Hamm, 05.03.2014 - 5 Ta 107/14
Beiordnung eines Rechtsanwalts aus dem Ort des Klägers
(OLG Hamm, 05.04.2005, 2 WF 110/05, FamRZ 2005, 2006;… Zöller-Geimer, a.a.O., § 123 Rz. 13 a).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 30.06.2005 - 2 WF 110/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
RVG § 2 Abs. 2; ; VV RVG Nr. 1000; ; VV RVG Nr. 1003; ; BRAGO § 23; ; BGB § 1671
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Einigungsgebühr im Sorgerechtsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr in einem Sorgerechtsverfahren; Kostenverteilung im Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge für mehrer Kinder im Fall des Einigseins der Eltern über das Aufenthaltsbestimmungsrechts lediglich für einen Teil ...
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen, 21.04.2005 - 5d F 278/04
- OLG Zweibrücken, 30.06.2005 - 2 WF 110/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 354 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Zweibrücken, 25.01.2005 - 2 WF 9/05
Prozesskostenhilfe im Verbundverfahren: Beantragung und Bewilligung von …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.06.2005 - 2 WF 110/05
Soweit die Beschwerdeführerin rügt, die Eltern hätten außerdem über die - gar nicht rechtshängige - Frage der Zustimmung der Antragstellerin zur Mandeloperation von Sa... eine Einigung erzielt, kann hierfür eine Einigungsgebühr zu Lasten der Staatskasse schon deswegen nicht in Ansatz gebracht werden, weil für diesen gesonderten Verfahrensgegenstand eigens Prozesskostenhilfe hätte bewilligt werden müssen (vgl. hierzu Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken - 6. Senat - OLGR 2002, 214; Senat Beschluss vom 25. Januar 2005, 2 WF 9/05). - OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00
Beweisgebühr bei Anhörungen im Sorgerechtsverfahren - keine Vergleichsgebühr bei …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.06.2005 - 2 WF 110/05
Es bedarf hier nicht des Eingehens auf die in der Rechtsprechung der Familiensenate der Oberlandesgerichte kontrovers entschiedene Frage, ob eine Verständigung der Eltern über die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil oder über das Aufenthaltsbestimmungsrecht als dessen Kernbereich und ein hierauf basierender gemeinsamer Elternvorschlag die Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO oder die sog. Einigungsgebühr der Nrn. 1000, 1003 VVRVG auszulösen vermag (für § 23 BRAGO verneinend: Senat FamRZ 2001, 1393; sowohl für die frühere Regelung als auch für den Geltungsbereich des RVG bejahend: OLG Nürnberg in FamRZ 2005, 190, 260 und 741 f;… siehe auch Rechtssprechungsübersicht in Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., Rdnr. 43 zu Nr. 1000 VVRVG, Stichwort: "Sorgerecht"); die Festsetzung der sog. Einigungsgebühr der Nrn. 1000 und 1003 VVRVG scheitert hier nämlich schon daran, dass die Eltern in der mündlichen Verhandlung beim Familiengericht am 20. Juli 2004 lediglich eine einverständliche Regelung hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die beiden Töchter A... und S..., nicht aber hinsichtlich des jüngsten Kindes Sa. - OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 6 WF 80/01
Prozesskostenhilfe: Erstreckung auf einen Vergleich über ein nicht anhängiges …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.06.2005 - 2 WF 110/05
Soweit die Beschwerdeführerin rügt, die Eltern hätten außerdem über die - gar nicht rechtshängige - Frage der Zustimmung der Antragstellerin zur Mandeloperation von Sa... eine Einigung erzielt, kann hierfür eine Einigungsgebühr zu Lasten der Staatskasse schon deswegen nicht in Ansatz gebracht werden, weil für diesen gesonderten Verfahrensgegenstand eigens Prozesskostenhilfe hätte bewilligt werden müssen (vgl. hierzu Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken - 6. Senat - OLGR 2002, 214; Senat Beschluss vom 25. Januar 2005, 2 WF 9/05).
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