Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 15.07.1992 - 2 WF 121/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1610 Abs. 2 § 1360a Abs. 4
Prozeßkostenvorschußpflicht der Eltern für das Scheidungsverfahren ihres volljährigen Kindes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 1320
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 2 WF 83/86
Ehescheidungsprozeß; Prozeßkostenvorschußpflicht; Angemessener Unterhalt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.1992 - 2 WF 121/92
Der Senat hat entsprechend den in den Leitsätzen aufgestellten Grundsätzen eine Prozeßkostenvorschußpflicht in einem Fall verneint, weil der Antragsteller nicht nur im gesellschaftlichen Gefüge durch Gründung einer Familie eine selbständige Stellung erlangt hatte, sondern auch durch Abschluß der Ausbildung und Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit wirtschaftlich eine eigenständige Position als Fleischergeselle mit einem Nettoeinkommen von 1.430 DM erworben hatte (OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698 ).
- OVG Niedersachsen, 11.07.2005 - 11 LC 51/04 Eine solche Pflicht besteht jedoch nicht mehr, wenn das volljährige Kind eine selbständige Lebensstellung erlangt hat (OLG Bremen, Beschl. v. 5.7.2001 - 4 WF 33/01 -, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.7.1992 - 2 WF 121/92 -, FamRZ 1992, 1320;… Erman, a.a.O., § 1610 RdNr. 11).
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