Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 02.01.1995 - 2 WF 139/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auferlegung von Kosten bei übereinstimmender Erledigterklärung beider Parteien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Haßfurt - F 331/93
- OLG Bamberg, 02.01.1995 - 2 WF 139/94
Papierfundstellen
- Rpfleger 1995, 289
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.12.1992 - XII ZB 114/92
Anfechtung einer Entscheidung des Familiengerichts in einer Nichtfamiliensache
Auszug aus OLG Bamberg, 02.01.1995 - 2 WF 139/94
Zwar ist in der Regel für diese Billigkeitsentscheidung maßgebend, ob das Rechtsmittel zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war; danach wären die Kosten wie vom Kläger beantragt der Beklagten aufzuerlegen, da die Erinnerung erst durch die nach ihrer Einlegung erfolgte Berichtigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses gemäß § 319 ZPO unzulässig wurde (BGH NJW 1993, 1399, 1400) [BGH 09.12.1992 - XII ZB 114/92]. - OLG Hamm, 29.04.1993 - 7 W 18/93
Kostentragung nach Erledigung eines Räumungsprozesses aufgrund in einem …
Auszug aus OLG Bamberg, 02.01.1995 - 2 WF 139/94
So tritt dieser Gesichtspunkt im vorliegenden Falle hinter den entscheidenden Umstand zurück, daß die Einlegung des Rechtsmittels der Erinnerung durch den Kläger mutwillig war; deshalb sind die Kosten des Rechtsmittelverfahrens hier allein dem Kläger aufzuerlegen (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1279, 1280) [OLG Hamm 29.04.1993 - 7 W 18/93].
- OLG Frankfurt, 05.11.2020 - 22 U 222/19
Anforderungen an die schriftliche Entscheidung des Versicherers gemäß § 115 Abs. …
Das Rechtsmittel kann für erledigt erklärt werden, insbesondere, wenn das (in der Regel vom Beklagten eingelegte) ursprünglich zulässige und begründete Rechtsmittel nachträglich unzulässig oder unbegründet wird, z. B. beim Wegfall der Rechtsmittelbeschwer durch nachträgliche Berichtigung (…vgl. Zöller/Althammer, Zivilprozessordnung, 33. Auflage 2020, § 91a, Rz. 19;… Elzer in BeckOK ZPO, 37. Edition, Stand: 01.07.2020, § 319, Rz. 68; LG Bochum, Beschluss vom 21.06.1983 - 11 S 503/82, ZZP 97, 215 - 216 (1984); OLG Bamberg, Beschluss vom 02.01.1995 - 2 WF 139/94, BeckRS 1995, 31346696).Solange und soweit ein Berichtigungsantrag angezeigt und innerhalb einer laufenden Rechtsmittelfrist möglich ist, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die unrichtige Entscheidung (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 02.01.1995 - 2 WF 139/94, BeckRS 1995, 31346696; OLG Köln, Beschluss vom 03.05.2011 - 17 W 85/11, NJOZ 2012, 403).
- OLG Köln, 03.05.2011 - 17 W 85/11
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen offensichtlich unrichtigen …
Eine verständige Partei hätte sich daher zunächst auf einen solchen Antrag beschränkt und nicht sogleich ein Rechtsmittel eingelegt (vgl. OLG Bamberg RPfleger 1995, 289). - OLG München, 03.02.2025 - 36 U 4312/24
Rechtsschutzbedürfnis, Einseitige Erledigungserklärung, Nutzungsentschädigung, …
So wird für einen offenbaren Schreibfehler in Form eines "Zahlendrehers" ein Rechtsschutzbedürfnis abgelehnt, solange und so weit ein Berichtigungsantrag angezeigt und innerhalb einer laufenden Rechtsmittelfrist möglich ist (OLG Frankfurt…, Urteil vom 05.11.2020, 22 U 222/19, juris Rdnr. 36 f.), ebenso für einen offensichtlichen Schreibfehler im Tenor eines Beschlusses (OLG Bamberg, Beschluss vom 02.01.1995, 2 WF 139/94, Rpfleger 1995, 289, Orientierungssatz; auch OLG Köln…, Beschluss vom 03.05.2011, 17 W 85/11, JurBüro 2011, 530, juris Rdnr. 14; ebenso Ausgangspunkt für OLG Saarbrücken…, Urteil vom 22.09.2009, 4 U 54/09, NJW-RR 2010, 1221, juris Rdnr. 21; auch Ausgangspunkt für OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 25.10.2002, 2 UF 98/02, MDR 2003, 523, juris Rdnr. 8 zum Eintippen eines falschen Betrags in ein Computerprogramm). - OLG Nürnberg, 26.05.2008 - 5 U 737/06
Feststellung eines Arbeitsunfalls: Einseitige Erledigterklärung der Berufung bei …
Auch in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und in der Literatur wird neben der Dispositionsmaxime vor allem die Zwangslage des Rechtsmittelführers als Argument für die Zulassung der Erledigterklärung von Rechtsmitteln angeführt (OLG Stuttgart BauR 1995, 135; OLG Frankfurt NJW 1998, 1447; OLG Hamm FamRZ 1987, 1056; OLG Bamberg Rpfleger 1995, 289;… Musielak/ Wolst a. a. O.;… Zöller Vollkommer, 26. Aufl., Rn 19;… Thomas/Putzo/Hüßtege, 28. Auflage, Rn. 8;… MüKo-ZPO/Lindacher, 3. Auflage, Rn. 126 ff.;… Stein/Jonas/Bork, 22. Auflage, Rn. 61 ff. je zu § 91 a ZPO; Bergerfurth NJW 1992, 1655/1656). - OLG Saarbrücken, 22.10.2004 - 2 W 160/04 Zwar liegt der Einwand, die geltend gemachten Gebühren seien bezahlt, grundsätzlich außerhalb des Gebührenrechts und kann daher dazu führen, dass die Festsetzung der Vergütung nach § 19 Abs. 5 Satz 1 BRAGO abzulehnen ist, wobei lediglich fraglich sein kann, ob und inwieweit der Erfüllungseinwand substantiiert vorgebracht werden muss (vgl. hierzu OLG Koblenz, BRAGO-Report 2002, 79; Hanseatisches Oberlandesgericht, JurBüro 1995, 426; LAG Düsseldorf, JurBüro 1995, 648 [OLG Bamberg 02.01.1995 - 2 WF 139/94] ; OLG Frankfurt, AnwBl 1983, 568).
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