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| OLG Bamberg, 21.11.1991 - 2 WF 147/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1361
Verfahrensgang
- AG Bamberg - 12 F 830/90
- OLG Bamberg, 21.11.1991 - 2 WF 147/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 836
- FamRZ 1992, 560
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75
Besitzrecht an der Ehewohnung
Auszug aus OLG Bamberg, 21.11.1991 - 2 WF 147/91
Einer Geltendmachung dieses "toten Kapitals" nach allgemeinen Zivilrecht steht auch entgegen, daß das gemeinsame Haus den Charakter der Ehewohnung noch nicht verloren hat, solange es während der Trennungszeit von der Klägerin und dem gemeinsamen Sohn bewohnt wird (vgl. BGH FamRZ 1978, S. 496 ff). - BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80
Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach …
Auszug aus OLG Bamberg, 21.11.1991 - 2 WF 147/91
Dies kann auch durch Klage auf Zahlung einer bestimmten Nutzungsentschädigung oder einredeweise geltendgemacht werden (vgl. BGH FamRZ 1982, 355 f; 1983,S. 795 f). - BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84
Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der …
Auszug aus OLG Bamberg, 21.11.1991 - 2 WF 147/91
In Rahmen des § 745 Abs. 2 BGB kann aber nur eine billigem Ermessen entsprechende Regelung verlangt werden (vgl. BGH FamRZ 1986, S. 434 f und 436 f). - BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84
Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten …
Auszug aus OLG Bamberg, 21.11.1991 - 2 WF 147/91
Ein solcher angemessener Ausgleich kann beispielsweise darin gesehen werden, daß der Wohnwert der alleinigen Nutzung dem Benutzer einkommenserhöhend zugerechnet wird (so BGH FamRZ 1986, S. 436 f).
- OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15
Zuweisung der Ehewohnung an die Ehefrau wegen wiederholter Besuche der neuen …
Sie verbietet sich insoweit nur, wenn die Beteiligten den Unterhalt bereits unter Berücksichtigung des Wohnwerts berechnet haben und die Nutzungsentschädigung durch einen höheren Unterhalt wieder auszugleichen wäre (BGH, Urt.v. 11.12.1985 - IVb ZB 83/84 - NJW 1986, 1339; OLG Bamberg, Beschl.v. 21.11.1991 - 2 WF 147/91 - FamRZ 1992, 560;… Voppel, in: Staudinger, a.a.O., zu § 1361b BGB Rn. 71). - OLG Bamberg, 12.01.1993 - 7 UF 146/92
Unterhaltsrechtliche Relevanz des mietfreien Wohnens in der ehemals ehelichen …
Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat (FamRZ 1986, 48 ff., 49; 434 ff., 434; 437 ff., 438; 439 ff., 440; FamRZ 1989, 1160 ff., 1162; FamRZ 1990, 989 ff., 990; siehe auch OLG Bamberg, FamRZ 1992, 560 f. [OLG Bamberg 21.11.1991 - 2 WF 147/91]) sind bei der Bestimmung der Lebensverhältnisse, nach denen sich der Unterhaltsbedarf bemißt, zu den Einkünften der Parteien die Vorteile zu rechnen, die sie dadurch gehabt haben, daß sie ein eigenes Haus bewohnt haben. - AG Eschwege, 09.05.2000 - 5 F 538/99
Höhe der Nutzungsentschädigung für die Alleinnutzung eines beiden Ehegatten …
Es wird zwar die Auflassung vertreten, dass § 1361 b Abs. 2 BGB den Regeln des § 745 Abs. 2 BGB vorgeht (zur Streitfrage Wever in FamRZ 1996; 905 ff), der BGH (BGH in FamRZ 1994, 98 und 822 sowie in FamRZ 1996, 931 f) ist jedoch der Ansicht, dass nach § 745 Abs. 2 BGB eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung nach billigem Ermessen verfangt werden kann, wenn die Ehewohnung im Miteigentum beider Ehegatten steht und sie sich endgültig trennen und die Neuregelung dann auch darin bestehen kann, dass derjenige, der in der Wohnung verbleibt an den anderen einen angemessene Nutzungsentschädigung zu zahlen hat (vgl. auch OLG Bamberg in FamRZ 1992, 560 f). - KG, 04.03.1997 - 18 UF 2952/96
Unterhaltszahlung an nicht gemeinsames Kind als für die ehelichen …
Dem Einkommen hinzuzurechnen ist der Wohnwertvorteil, der für die Trennungszeit aus Billigkeitsgründen einkommensangemessen zu bestimmen und vorliegend mit einem Drittel des Einkommens des Beklagten veranschlagt worden ist (BGH, FamRZ 1989, 1160 ; 1990, 989, 991; OLG Bamberg, FamRZ 1992, 560 ;… Griesche, FGB, § 1578 Rdn. 12 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen ).
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