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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.12.1987 - 2 WF 200/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4741
OLG Zweibrücken, 21.12.1987 - 2 WF 200/87 (https://dejure.org/1987,4741)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.12.1987 - 2 WF 200/87 (https://dejure.org/1987,4741)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 (https://dejure.org/1987,4741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 121, 127; BRAO § 48
    Prozeßkostenhilfe; wichtiger Grund im Sinne des § 48 Abs. 2 BRAO; unzureichende Mitarbeit des Mandanten im Rahmen eines bestehenden Mandatsverhältnisses; Ablehnung der Aufhebung einer Anwaltsbeiordnung; Beschwerderecht gegen die Verweigerung der Aufhebung der Beiordnung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 570
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.10.1991 - XII ZR 212/90

    Kein Anspruch auf Beiordnung eines weiteren Anwalts bei mutwillig verursachter …

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig und tiefgreifend gestört ist (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1988, 570 [OLG Zweibrücken 21.12.1987 - 2 WF 200/87];… Jessnitzer Bundesrechtsanwaltsordnung 5. Aufl. § 48 Rdn. 5 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 2 WF 204/17

    Rechtsanwaltsbeiordnung

    Stellt der beigeordnete Rechtsanwalt - wie hier - unter Hinweis auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis einen Antrag auf Entpflichtung, so ist Voraussetzung eines wichtigen Grundes, dass konkrete Umstände vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt, aufgrund dessen zu besorgen ist, dass die Rechtsverfolgung objektiv nicht mehr sachgerecht geführt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - IV ZR 240/08 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1991 - XII ZR 212/90 - NJW-RR 1992, 189; BFH, Beschluss vom 09. März 2016 - IV S 2/16 - zitiert nach juris; BFH, Beschluss vom 07. Februar 2011 - VII S 7/11 (PKH) - zitiert nach juris; BSG, Beschluss vom 15. November 2016 - B 10 ÜG Aktenzeichen 9/14 B - BeckRS 2016, 74968; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - 6 B 59/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2011 - II-8 WF 256/11 - zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24. August 1998 - 7 W 1039/98 - NJW-RR 1999, 643; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. August 1993 - 4 StR 364/93 - NJW 1993, 3275; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 A 121/15 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-3 Ws 307/15 - NStZ 2015, 718 ).

    Rn. 18 Eine nachhaltige und tiefgreifende Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Beteiligten liegt vor, wenn die Zusammenarbeit im Rahmen des Mandatsverhältnisses nicht mehr hinreichend gewährleistet ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Dezember 1987 - 2 WF 200/87 - zitiert nach juris).

  • OLG Dresden, 24.08.1998 - 7 W 1039/98

    Aufhebung der im Wege der Prozeßkostenhilfe erfolgten Beiordnung

    Vielmehr ist dieses Beschwerderecht nunmehr der allgemeinen Vorschrift des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zu entnehmen (OLG Zwelbrücken, NJW 1988, 570;… Feuerich, BRAO , 2. Aufl., § 48 Rn. 23 jeweils m.w.Nw.).

    Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig und tiefgreifend gestört ist (BGH, NJW-RR 1992, 189 ; OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570;… Jessnitzer/Blumberg, BRAO , 8. Aufl., § 48 Rn. 5;… Feuerich, BRAO , 2. Aufl., § 48 Rn. 21).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 8 Ta 177/07

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwaltes aus wichtigem …

    Die gegen die Ablehnung der beantragten Aufhebung seiner Beiordnung als Anwalt vom Verfahrensbevollmächtigten des Klägers erhobene sofortige Beschwerde ist nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO statthaft (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1988, 570).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - L 3 B 619/08

    Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts bei bewilligter Prozesskostenhilfe; …

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant nachhaltig und tief greifend gestört ist (vgl. OLG Zweibrücken NJW 1988, 570;… Jessnitzer, Bundesrechtsanwaltsordnung 5. Aufl. § 48 Randnr. 5 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 9 WF 247/08

    Umfang der Beiordnung des Prozessbevollmächtigten; Vertretung der Prozesspartei …

    Es muss eine unbehebbare Störung des Vertrauensverhältnisses vorliegen (BGH, NJW-RR 1992, 189 ), die dazu führt, dass die Zusammenarbeit im Rahmen des Mandatsverhältnisses in keiner Weise mehr gewährleistet ist (OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.01.2007 - L 13 AL 5504/06
    Somit fehlt es vorliegend auch an dem erforderlichen Mindestmaß an Vertrauen zwischen Rechtsanwalt und Mandant, dessen Fehlen als wichtiger Grund für eine Aufhebung der Beiordnung anerkannt ist (vgl. dazu auch: BGH, NJW-RR 1992, 189; OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570).
  • LSG Sachsen, 31.01.2000 - L 3 AL 158/97
    Somit fehlt es vorliegend auch an dem erforderlichen Mindestmaß an Vertrauen zwischen Rechtsanwalt und Mandant, dessen Fehlen als wichtiger Grund für eine Aufhebung der Beiordnung anerkannt ist (vgl. dazu auch: BGH NJW-RR 1992, 189; OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570).
  • OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 2 WF 38/98

    Beschwerde; Beiordnung; Rechtsanwalt

    Damit sollte nach der - soweit ersichtlich - in Rechtsprechung und Schrifttum einhelligen Auffassung, der sich der Senat anschließt, ein Beschwerderecht des Anwalts nicht ausgeschlossen werden; vielmehr beruht die Nichtaufnahme eines Beschwerderechts in § 121 ZPO auf einem Redaktionsversehen (…vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO , 20. Aufl., § 78c Rn. 2;… ders./Philippi, § 121 Rn. 33;… Gerold/von Eicken, BRAGO , 12. Aufl., § 121 Rn. 30; OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570).
  • LAG Hessen, 03.01.2018 - 15 Ta 394/17

    Voraussetzungen der Entpflichtung eines im Wege der Prozesskostenhilfe …

    Es muss eine unbehebbare Störung des Vertrauensverhältnisses vorliegen (BGH, NJW-RR 1992, 189), die dazu führt, dass die Zusammenarbeit im Rahmen des Mandatsverhältnisses in keiner Weise mehr gewährleistet ist (OLG Zweibrücken, NJW 1988, 570).
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