Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 20.01.1992 - 2 WF 95/91 H |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1361b
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Benutzung der Wohnung; Ehegatten; Mietwohnung; Grundeigentum; Wohnungseigentum; Zuweisung der Wohnung; Finanzielle Belastung durch Scheidung; Vermeidung einer schweren Härte; Gefährdung der beruflichen Existenz
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 645
- FamRZ 1992, 1298
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Köln, 16.12.1996 - 14 UF 275/96
Zuweisung der Ehewohnung
Rn. 12 Ihrem Normzweck nach verfolgt die Vorschrift eine vorläufige Benutzungsregelung unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse, nicht aber den Schutz des Eigentümers oder Miteigentümers, der nicht die Benutzung der Wohnung anstrebt, sondern nur die Veräußerung der Wohnung wegen der Finanzierungslasten (so mit Recht Rolland/Brudermüller, 3. Aufl., § 1361b Rnrn. 2, 3 entgegen OLG Hamburg FamRZ 1992, 1298). - OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 WF 97/98
Ehewohnung - Benutzung Alleineigentum - Vermietung Veräußerung
Das Oberlandesgericht Hamburg hat für den Ausnahmefall, daß der Eigentümer-Ehegatte zur Tilgung beträchtlicher Schulden die Wohnung verwerten muß, um eine Gefährdung seiner beruflichen Existenz abzuwenden, eine schwere Härte bejaht (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1992, 1298 ). - OLG Stuttgart, 20.09.2001 - 16 WF 140/01
Zuweisung in die Ehewohnung nach Erhalt der Kenntnis der katastrophalen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Weilburg, 02.02.1999 - 21 F 935/98
Voraussetzungen des Anspruchs eines Ehepartners gegenüber einem getrennt lebenden …
Diese Übernahme der Schuldverpflichtungen, es handelt sich immerhin um einen Betrag in Höhe von rund 345.000,- DM, ist nur möglich bei optimaler wirtschaftlicher Nutzung des Eigentums (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1992, 1298 ). - KG, 19.11.2001 - 20 U 812/00 Bei Annahme der Sittenwidrigkeit der Mietzinsvereinbarung ergibt sich der Anspruch aus §§ 985 [Herausgabe], 1004 Abs. 1 S. 1 [Räumung] BGB , denn wenn der Mietzins überhöht wäre, dann wäre der Mietvertrag insgesamt nichtig (…vgl. Bub in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. II Rn. 721;… Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., Nach §§ 535, 536 BGB Rn. 108; OLG NJW-RR 1993, 645 [OLG Hamburg 20.01.1992 - 2 WF 95/91 H] ; KG mit Beschluss vom 21. September 1999 - 22 U 4952/99 -;, S. 3 f.; vgl. auch BGH NJW 1999, 3187 ff., der die Entscheidung der Vorinstanz zur angenommenen Gesamtnichtigkeit ebenfalls nicht beanstandet), sodass dem Beklagten ein Recht zum Besitz (986 BGB ) nicht zusteht und die Kläger zur Duldung der Eigentumsstörung nicht verpflichtet sind ( § 1004 Abs. 2 BGB ).
dejure.org
Übersicht OLG Hamburg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.