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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.01.1992 - 2 WF 95/91 H   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4650
OLG Hamburg, 20.01.1992 - 2 WF 95/91 H (https://dejure.org/1992,4650)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.1992 - 2 WF 95/91 H (https://dejure.org/1992,4650)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 1992 - 2 WF 95/91 H (https://dejure.org/1992,4650)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1361b

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Benutzung der Wohnung; Ehegatten; Mietwohnung; Grundeigentum; Wohnungseigentum; Zuweisung der Wohnung; Finanzielle Belastung durch Scheidung; Vermeidung einer schweren Härte; Gefährdung der beruflichen Existenz

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 645
  • FamRZ 1992, 1298
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 16.12.1996 - 14 UF 275/96

    Zuweisung der Ehewohnung

    Rn. 12 Ihrem Normzweck nach verfolgt die Vorschrift eine vorläufige Benutzungsregelung unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse, nicht aber den Schutz des Eigentümers oder Miteigentümers, der nicht die Benutzung der Wohnung anstrebt, sondern nur die Veräußerung der Wohnung wegen der Finanzierungslasten (so mit Recht Rolland/Brudermüller, 3. Aufl., § 1361b Rnrn. 2, 3 entgegen OLG Hamburg FamRZ 1992, 1298).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 WF 97/98

    Ehewohnung - Benutzung Alleineigentum - Vermietung Veräußerung

    Das Oberlandesgericht Hamburg hat für den Ausnahmefall, daß der Eigentümer-Ehegatte zur Tilgung beträchtlicher Schulden die Wohnung verwerten muß, um eine Gefährdung seiner beruflichen Existenz abzuwenden, eine schwere Härte bejaht (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1992, 1298 ).
  • OLG Stuttgart, 20.09.2001 - 16 WF 140/01

    Zuweisung in die Ehewohnung nach Erhalt der Kenntnis der katastrophalen …

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  • AG Weilburg, 02.02.1999 - 21 F 935/98

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Ehepartners gegenüber einem getrennt lebenden …

    Diese Übernahme der Schuldverpflichtungen, es handelt sich immerhin um einen Betrag in Höhe von rund 345.000,- DM, ist nur möglich bei optimaler wirtschaftlicher Nutzung des Eigentums (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 1992, 1298 ).
  • KG, 19.11.2001 - 20 U 812/00
    Bei Annahme der Sittenwidrigkeit der Mietzinsvereinbarung ergibt sich der Anspruch aus §§ 985 [Herausgabe], 1004 Abs. 1 S. 1 [Räumung] BGB , denn wenn der Mietzins überhöht wäre, dann wäre der Mietvertrag insgesamt nichtig (…vgl. Bub in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. II Rn. 721;… Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., Nach §§ 535, 536 BGB Rn. 108; OLG NJW-RR 1993, 645 [OLG Hamburg 20.01.1992 - 2 WF 95/91 H] ; KG mit Beschluss vom 21. September 1999 - 22 U 4952/99 -;, S. 3 f.; vgl. auch BGH NJW 1999, 3187 ff., der die Entscheidung der Vorinstanz zur angenommenen Gesamtnichtigkeit ebenfalls nicht beanstandet), sodass dem Beklagten ein Recht zum Besitz (986 BGB ) nicht zusteht und die Kläger zur Duldung der Eigentumsstörung nicht verpflichtet sind ( § 1004 Abs. 2 BGB ).
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