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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.03.2011 - 2 WNB 1.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24029
BVerwG, 31.03.2011 - 2 WNB 1.11 (https://dejure.org/2011,24029)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2011 - 2 WNB 1.11 (https://dejure.org/2011,24029)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2011 - 2 WNB 1.11 (https://dejure.org/2011,24029)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 2 WNB 1.11
    Rn. 4 2. Die ordnungsgemäße Darlegung der von der Beschwerde erhobenen Aufklärungsrüge setzt unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 2 WNB 4.09 - und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).

    Abgesehen davon, dass die Auslegung des Befehls ebenso wie eine Beweiswürdigung eine Frage des sachlichen Rechts ist und deswegen regelmäßig nicht mit einer Verfahrensrüge angegriffen werden kann (vgl. dazu Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 …und vom 14. März 2006 - BVerwG 8 B 111.05 - Rn. 4 jeweils m.w.N.), kann das Wort "Tag" im Zusammenhang mit "Freischichten" entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht so verstanden werden, dass damit der jeweilige Kalendertag gemeint ist mit der Folge, dass ab 0:00 Uhr erneut die entsprechende Menge Alkohol getrunken werden dürfte.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 2 WNB 1.11
    In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 22b Abs. 2 Satz 2 WBO, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), das heißt näher ausgeführt werden (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18), dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung im beabsichtigten Rechtsbeschwerde- bzw. Revisionsverfahren zu erwarten ist (…vgl. auch Beschluss vom 24. Januar 2008 - BVerwG 6 BN 2.07 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 85 Rn. 14).
  • BVerwG, 24.01.2008 - 6 BN 2.07

    Von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichende Rechtsanwendung als …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 2 WNB 1.11
    In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 22b Abs. 2 Satz 2 WBO, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), das heißt näher ausgeführt werden (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18), dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung im beabsichtigten Rechtsbeschwerde- bzw. Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. auch Beschluss vom 24. Januar 2008 - BVerwG 6 BN 2.07 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 85 Rn. 14).
  • BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09

    Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 2 WNB 1.11
    Rn. 2 1. Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie vor den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gefordert werden (Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 = NZWehrr 2009, 258 und vom 15. Juli 2009 - BVerwG 2 WNB 1.09 -).
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 WNB 7.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abhilfe; Besetzung des Truppendienstgerichts

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 2 WNB 1.11
    Die vermeintliche Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung führt auch sonst nicht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde (…Beschlüsse vom 4. Dezember 2009 - BVerwG 1 WNB 4.09 - Rn. 4 und vom 17. Juni 2010 - 2 WNB 7.10 - NZWehrr 2010, 252 Rn. 11 vgl. auch Pietzner/Buchheister in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, § 132 Rn. 34).
  • BVerwG, 14.03.2006 - 8 B 111.05

    Unredlichkeit oder Rechtswidrigkeit des Erwerbs von Grundstücken aus volkseigenem …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 2 WNB 1.11
    Abgesehen davon, dass die Auslegung des Befehls ebenso wie eine Beweiswürdigung eine Frage des sachlichen Rechts ist und deswegen regelmäßig nicht mit einer Verfahrensrüge angegriffen werden kann (vgl. dazu Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 und vom 14. März 2006 - BVerwG 8 B 111.05 - Rn. 4 jeweils m.w.N.), kann das Wort "Tag" im Zusammenhang mit "Freischichten" entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht so verstanden werden, dass damit der jeweilige Kalendertag gemeint ist mit der Folge, dass ab 0:00 Uhr erneut die entsprechende Menge Alkohol getrunken werden dürfte.
  • BVerwG, 28.10.2009 - 2 WNB 4.09

    Prozessordnungsgemäße Darlegung eines Verfahrensverstoßes in der Aufklärungsrüge …

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 2 WNB 1.11
    Rn. 4 2. Die ordnungsgemäße Darlegung der von der Beschwerde erhobenen Aufklärungsrüge setzt unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 2 WNB 4.09 - und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).
  • BVerwG, 15.07.2009 - 2 WNB 1.09
    Auszug aus BVerwG, 31.03.2011 - 2 WNB 1.11
    Rn. 2 1. Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie vor den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gefordert werden (Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 = NZWehrr 2009, 258 und vom 15. Juli 2009 - BVerwG 2 WNB 1.09 -).
  • BVerwG, 07.04.2011 - 2 WNB 2.11

    Dienstvergehen; Verhängungsverbot; Zeitablauf; Fristbeginn; Dauerdelikt

    Rn. 2 Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 22a Abs. 2 WBO dieselben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 VwGO gestellt werden (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 = NZWehrr 2009, 258 und zuletzt vom 31. März 2011 - BVerwG 2 WNB 1.11 -).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 2 WNB 1.12
    Rn. 3 Die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge setzt unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 31. März 2011 - BVerwG 2 WNB 1.11 - und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).
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