Rechtsprechung
| BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11 |
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Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 15.07.2009 - 2 WNB 1.09
Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
Rn. 2 1. Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO die selben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22 a WBO Nr. 1 = NZWehr 2009, 258 und vom 15. Juli 2009 - BVerwG 2 WNB 1.09 -).Dagegen können Mängel des vorgerichtlichen Verfahrens mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gerügt werden (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 2009 - BVerwG 2 WNB 1.09 und vom 26. Mai 2010 - BVerwG 2 WNB 6.10 - zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO: Beschluss vom 27. Juni 1994 - BVerwG 6 B 17.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 3;… Pietzner/Buchheister in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Mai 2010, § 132 Rn. 95).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14f. m.w.N.). - BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (vgl. dazu Urteile vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 = Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 12 S. 17 und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51; Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 9 B 99.09 - juris Rn 4).
- BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03
Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
Rn. 5 Die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge setzt unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 2 WNB 4.09 und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ). - BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09
Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.
Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
Rn. 2 1. Nach der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts sind an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO die selben Anforderungen zu stellen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung für die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entwickelt worden sind (Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22 a WBO Nr. 1 = NZWehr 2009, 258 und vom 15. Juli 2009 - BVerwG 2 WNB 1.09 -). - BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 37.08
Personalrat; Vertrauensperson; Anhörung; Erörterung der Stellungnahme zu …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
Da die Vertrauensperson der beabsichtigten Disziplinarverfügung zugestimmt hat, bestand keine Veranlassung zu einer Erörterung nach § 20 Satz 3 SBG (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 37.08 - BVerwGE 133, 135 = Buchholz 449.7 § 20 SBG Nr. 3 - jeweils Rn. 27). - BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 99.09
Verfahrensrügen: Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch das …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zur weiteren Aufklärung bietet (vgl. dazu Urteile vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 = Buchholz 11 Art. 16a GG Nr. 12 S. 17 und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51; Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 9 B 99.09 - juris Rn 4). - BVerwG, 27.06.1994 - 6 B 17.94
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
Dagegen können Mängel des vorgerichtlichen Verfahrens mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gerügt werden (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 2009 - BVerwG 2 WNB 1.09 und vom 26. Mai 2010 - BVerwG 2 WNB 6.10 - zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO: Beschluss vom 27. Juni 1994 - BVerwG 6 B 17.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 3;… Pietzner/Buchheister in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Mai 2010, § 132 Rn. 95). - BVerwG, 28.10.2009 - 2 WNB 4.09
Prozessordnungsgemäße Darlegung eines Verfahrensverstoßes in der Aufklärungsrüge …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
Rn. 5 Die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge setzt unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 2 WNB 4.09 und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).
- BVerwG, 14.05.2018 - 1 WNB 1.18
Berufsausübungsregelung; Berufsfreiheit; Genehmigung einer Nebentätigkeit; …
Die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge setzt u.a. die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwieweit die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 …und vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - juris Rn. 3 m.w.N.).Rn. 13 Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 …und vom 2. Februar 2018 - 1 WNB 6.17 - juris Rn. 3 m.w.N.).
- BVerwG, 12.02.2018 - 1 WNB 8.17
Einzelverbot gegen Soldaten unterliegt der Beschwerdefrist
Nach der Rechtsprechung des Senats setzt die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 …und vom 2. Februar 2018 - 1 WNB 6.17 - Rn. 3 m.w.N.).Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 …und vom 2. Februar 2018 - 1 WNB 6.17 - Rn. 3 m.w.N.).
- BVerwG, 13.02.2018 - 1 WNB 7.17
Keine gerichtliche Pflicht zur weiteren Sachverhaltsaufklärung bei …
Rn. 3 Danach setzt die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5, vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 …und vom 2. Februar 2018 - 1 WNB 6.17 - Rn. 3 m.w.N.).Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 …und vom 2. Februar 2018 - 1 WNB 6.17 - Rn. 3 m.w.N.).
- BVerwG, 02.02.2018 - 1 WNB 6.17
Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs hinsichtlich Darlegung der …
Rn. 3 Danach setzt die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m.w.N.).
- BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16
Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der …
Rn. 3 Danach setzt die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m.w.N.).
- BVerwG, 21.02.2020 - 1 WNB 7.19
Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich Verletzung der …
Rn. 3 a) Die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge setzt unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m.w.N.).
- BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 1.16
Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der …
Rn. 3 Danach setzt die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ).Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m.w.N.).
- BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 9.22
Zurückeisung der Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der …
Rn. 8 a) Die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge setzt unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 und vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5).Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m. w. N. und vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5).
- BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 13.22
Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …
Rn. 6 a) Die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge setzt unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 und vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5).Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m. w. N. und vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5).
- BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 11.22
Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …
Rn. 6 a) Die ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge setzt unter anderem die Angabe voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Truppendienstgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären und inwiefern die angegriffene Entscheidung auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 2003 - 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 und vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5).Weiter muss dargelegt werden, welche konkreten Beweismittel zur Klärung der für entscheidungserheblich gehaltenen Behauptungen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m. w. N. und vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5).
- BVerwG, 21.07.2022 - 1 WNB 2.22
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 12.22
Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …
- BVerwG, 05.10.2012 - 1 WNB 3.12
Erforderlichkeit eines Beweisantrags zur späteren Geltendmachung einer …
- BVerwG, 11.01.2012 - 2 WNB 9.11
Angriffe gegen die Beweiswürdigung als Verfahrensmangel i.S.d. § 22a Abs. 2 Nr. 3 …
- BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 10.22
Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …
- BVerwG, 06.04.2022 - 1 WNB 10.21
Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge (hier: Fehlen eines …
- BVerwG, 12.04.2018 - 2 WNB 1.18
Verhängung einer Disziplinarbuße wegen einer subjektiv vorsätzlichen …
- BVerwG, 14.03.2017 - 1 WNB 1.17
Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BVerwG, 30.03.2020 - 2 WNB 1.20
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde gegen Durchsuchung eines Dienstlaptops
- BVerwG, 07.09.2020 - 2 WNB 6.20
- BVerwG, 01.11.2011 - 2 WNB 7.11
- BVerwG, 01.11.2011 - 2 WNB 8.11
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