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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.2013 - 2 WNB 3.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42579
BVerwG, 05.11.2013 - 2 WNB 3.13 (https://dejure.org/2013,42579)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.2013 - 2 WNB 3.13 (https://dejure.org/2013,42579)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 2013 - 2 WNB 3.13 (https://dejure.org/2013,42579)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der mündlichen Verhandlung vor dem Truppendienstgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 18 Abs. 2 S. 3; WDO § 42 S. 1
    Erforderlichkeit der mündlichen Verhandlung vor dem Truppendienstgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2013 - 2 WNB 3.13
    Für diese materiell-rechtliche Auffassung des Gerichts, auf die allein bei der Prüfung einer unterbliebenen Sachaufklärung abzustellen ist (…vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 2 WNB 4.09 - Rn. 2 und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ), kam es auf die Frage, ob dem Zeugen Fregattenkapitän X die Problemlage, in der sich die Ausbilder im Hinblick auf dienstlich geliefertes Material befanden, bekannt war, nicht an.
  • BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09

    Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2013 - 2 WNB 3.13
    Rn. 2 Nach ständiger Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts unterliegt die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO denselben Anforderungen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gestellt werden (Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 = NZWehrr 2009, 258;… vom 17. Juni 2010 - BVerwG 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9 = NZWehrr 2010, 252 …und vom 21. Januar 2011 - BVerwG 1 WNB 1.11 - Rn. 2).
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 WNB 7.10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abhilfe; Besetzung des Truppendienstgerichts

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2013 - 2 WNB 3.13
    Rn. 2 Nach ständiger Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts unterliegt die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO denselben Anforderungen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gestellt werden (Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 = NZWehrr 2009, 258; vom 17. Juni 2010 - BVerwG 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9 = NZWehrr 2010, 252 …und vom 21. Januar 2011 - BVerwG 1 WNB 1.11 - Rn. 2).
  • BVerwG, 28.10.2009 - 2 WNB 4.09

    Prozessordnungsgemäße Darlegung eines Verfahrensverstoßes in der Aufklärungsrüge …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2013 - 2 WNB 3.13
    Für diese materiell-rechtliche Auffassung des Gerichts, auf die allein bei der Prüfung einer unterbliebenen Sachaufklärung abzustellen ist (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 2 WNB 4.09 - Rn. 2 und vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 ), kam es auf die Frage, ob dem Zeugen Fregattenkapitän X die Problemlage, in der sich die Ausbilder im Hinblick auf dienstlich geliefertes Material befanden, bekannt war, nicht an.
  • BVerwG, 11.05.2011 - 1 WNB 3.11

    Ein Soldat hat grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf sachliche Überprüfung …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.2013 - 2 WNB 3.13
    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung im Einzelfall rechtfertigt nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 WBO (Beschluss vom 11. Mai 2011 - BVerwG 1 WNB 3.11 - Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2011 - 1 WNB 1.11
    Auszug aus BVerwG, 05.11.2013 - 2 WNB 3.13
    Rn. 2 Nach ständiger Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts unterliegt die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO denselben Anforderungen, wie sie von den Revisionssenaten des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gestellt werden (Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - BVerwG 1 WNB 1.09 - Buchholz 450.1 § 22a WBO Nr. 1 = NZWehrr 2009, 258;… vom 17. Juni 2010 - BVerwG 2 WNB 7.10 - Buchholz 450.1 § 22b WBO Nr. 2 Rn. 9 = NZWehrr 2010, 252 und vom 21. Januar 2011 - BVerwG 1 WNB 1.11 - Rn. 2).
  • BVerwG, 05.05.2010 - 2 WNB 5.10
    Auszug aus BVerwG, 05.11.2013 - 2 WNB 3.13
    Der Gesetzgeber hat mit der Entscheidung, in den Beschwerdeverfahren gegen einfache Disziplinarmaßnahmen nicht das förmliche Gerichtsverfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und der Strafprozessordnung, sondern das formlosere Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung vorzusehen, dem deutlich geringeren Stellenwert derartiger Verfahren gegenüber gerichtlichen Disziplinarverfahren Rechnung getragen (Beschluss vom 5. Mai 2010 - BVerwG 2 WNB 5.10 - Rn. 8).
  • BVerwG, 11.10.2016 - 1 WNB 2.16

    Anforderungn an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf Grundlage der …

    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung im Einzelfall rechtfertigt nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 WBO (…stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 2011 - 1 WNB 3.11 - Rn. 3 m.w.N. und vom 5. November 2013 - 2 WNB 3.13 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 13.02.2019 - 2 WNB 5.18

    Aufklärungsrüge; Darlegungsanforderungen bei Nichtzulassungsbeschwerde; …

    Der Gesetzgeber hat mit der Entscheidung, in den Beschwerdeverfahren gegen einfache Disziplinarmaßnahmen nicht das förmliche Gerichtsverfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und der Strafprozessordnung, sondern das formlosere Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung vorzusehen, dem deutlich geringeren Stellenwert derartiger Verfahren gegenüber gerichtlichen Disziplinarverfahren Rechnung getragen (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Mai 2010 - 2 WNB 5.10 - Rn. 8 und 5. November 2013 - 2 WNB 3.13 - juris Rn. 6).
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