Rechtsprechung
| BVerwG, 07.09.2020 - 2 WNB 6.20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Süd, 04.12.2019 - TDG S 5 BLb 1/19
- BVerwG, 07.09.2020 - 2 WNB 6.20
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.02.2018 - 1 WNB 7.17
Keine gerichtliche Pflicht zur weiteren Sachverhaltsaufklärung bei …
Auszug aus BVerwG, 07.09.2020 - 2 WNB 6.20
An die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO sind dieselben Anforderungen zu stellen wie im Verwaltungsprozessrecht gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - NZWehrr 2018, 126 ).Weiter muss dargelegt werden, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - NZWehrr 2018, 126 ).
- BVerwG, 27.07.2011 - 2 WNB 3.11
Auszug aus BVerwG, 07.09.2020 - 2 WNB 6.20
Weiter muss dargelegt werden, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 2 WNB 3.11 - Rn. 5 und vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - NZWehrr 2018, 126 ).
- BVerwG, 06.05.2026 - 2 WNB 1.26
BVerwG bestätigt Verweis für Soldaten: Wenn der Hauptbootsmann schiffen muss
Ferner ist neben den Tatsachen, aus denen sich der Mangel ergeben soll, insbesondere darzulegen, inwiefern die Entscheidung auf der Verletzung beruhen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3 …und vom 12. Oktober 2022 - 2 WNB 3.22 - juris Rn. 11). - BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22
Nichtzulassungsbeschwerde gegen die truppendienstgerichtliche Bestätigung einer …
An die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO sind dieselben Anforderungen zu stellen wie im Verwaltungsprozessrecht gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - NZWehrr 2018, 126 und vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3).Ferner ist neben den Tatsachen, aus denen sich der Mangel ergibt, grundsätzlich darzulegen, inwiefern die Entscheidung auf der Verletzung beruhen kann (BVerwG, Beschluss vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 13.03.2023 - 2 WNB 5.22
Erfolglose Grundsatz-, Divergenz- und Verfahrensrüge; Darlegungsanforderungen
Ferner ist neben den Tatsachen, aus denen sich der Mangel ergeben soll, insbesondere darzulegen, inwiefern die Entscheidung auf der Verletzung beruhen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3 …und vom 12. Oktober 2022 - 2 WNB 3.22 - juris Rn. 11).Den an eine Aufklärungsrüge zu stellenden detaillierten Darlegungsanforderungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3 m. w. N.) wird die Beschwerde offensichtlich nicht gerecht.
- BVerwG, 18.10.2024 - 2 WNB 2.24
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde bei Disziplinarbuße wegen Impfverweigerung
Zum einen wird nicht - wie von § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO gefordert - dargelegt, inwieweit die vorgelegten Unterlagen nach der Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich gewesen wären und zu welchen weiteren Ermittlungen und möglichen Ermittlungsergebnissen sie geführt hätten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 2). - BVerwG, 23.10.2024 - 2 WNB 3.24
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
Ferner ist neben den Tatsachen, aus denen sich der Mangel ergeben soll, insbesondere darzulegen, inwiefern die Entscheidung auf der Verletzung beruhen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3 …und vom 12. Oktober 2022 - 2 WNB 3.22 - juris Rn. 11). - BVerwG, 03.12.2025 - 2 WNB 1.25 Weiter muss dargelegt werden, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und dass entsprechende Beweisanträge im gerichtlichen Verfahren gestellt wurden oder warum sich dem Gericht die weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - NZWehrr 2018, 126 m. w. N. und vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 16.03.2023 - 2 WNB 4.22
Begründung der eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Frist
Rn. 4 Soweit - wie der Bundeswehrdisziplinaranwalt annimmt - im Zuge der Entscheidungskritik des Soldaten sinngemäß auch Aufklärungs- oder Anhörungsrügen erhoben werden, fehlt es an der für Verfahrensrügen unerlässlichen Darlegung, inwiefern die Entscheidung auf der Verletzung welcher gesetzlichen Vorgabe beruhen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3 …und vom 12. Dezember 2022 - 2 WNB 3.22 - juris Rn. 11).
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