Rechtsprechung
| BVerwG, 29.10.2012 - 2 WRB 2.12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Fristsetzung zur Einreichung der Beschwerdebegründung durch das Truppendienstgericht; Beschleunigungsgebot
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 Abs 2 S 1 WBO, § 23a Abs 2 WBO, § 86 Abs 4 S 2 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
Fristsetzung zur Einreichung der Beschwerdebegründung durch das Truppendienstgericht; Beschleunigungsgebot - Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Entscheidung nach nicht erfolgter Schriftsatzfristsetzung durch das Gericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; WDO § 17 Abs. 1
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Entscheidung nach nicht erfolgter Schriftsatzfristsetzung durch das Gericht - datenbank.nwb.de
Fristsetzung zur Einreichung der Beschwerdebegründung durch das Truppendienstgericht; Beschleunigungsgebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- TDG Nord, 26.10.2011 - N 7 BLc 4/11
- BVerwG, 29.10.2012 - 2 WRB 2.12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.04.2010 - 2 WNB 2.10
Rechtliches Gehör; nachgereichter Schriftsatz
Auszug aus BVerwG, 29.10.2012 - 2 WRB 2.12
Rn. 15 Der in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs gilt auch im wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren und erstreckt sich - über den Wortlaut des § 18 Abs. 2 Satz 4 WBO hinaus - auf alle für die Entscheidung maßgeblichen Sachfragen sowie auf die Beweisergebnisse (vgl. auch die gemäß § 42 Satz 1 WDO i.V.m. § 23a Abs. 2 WBO auf das Disziplinarbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbare Vorschrift des § 108 Abs. 2 VwGO), ferner auf entscheidungsrelevante Rechtsfragen, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (Beschluss vom 21. April 2010 - BVerwG 2 WNB 2.10 -).Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 21. April 2010 (BVerwG 2 WNB 2.10 ).
Nicht nur nach Ablauf der Frist, aber vor Erlass einer Entscheidung eingehende Schriftsätze muss das Gericht berücksichtigen, sondern auch solche Schriftsätze, die gegebenenfalls nach einer Entscheidung bis zu dem Zeitpunkt eingehen, in dem das Gericht sich selbst seiner Entscheidung entäußert (vgl. Beschluss vom 21. April 2010 - BVerwG 2 WNB 2.10 - Rn. 8).
- BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …
Auszug aus BVerwG, 29.10.2012 - 2 WRB 2.12
Rn. 16 Einem Beteiligten ist allerdings die Berufung auf den Verfahrensmangel der Wahrung des rechtlichen Gehörs verwehrt, wenn er die rechtliche oder auch nur tatsächliche Möglichkeit hatte, sich durch entsprechende Anträge, Rügen, sonstige Rechtsbehelfe oder Begründungen Gehör zu verschaffen und er hiervon keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220 S. 225 m.w.N; Beschluss vom 30. Dezember 1997 - BVerwG 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1).Das bedeutet, dass vom Beschwerdeführer die nach der jeweiligen prozessualen Lage des Verfahrens gegebenen und zumutbaren Anstrengungen zur Wahrung seines Gehörs zu verlangen sind (BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 a.a.O.).
- BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88
Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des …
Auszug aus BVerwG, 29.10.2012 - 2 WRB 2.12
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 S. 65 und vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 29 S. 6).
- BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97
Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz; …
Auszug aus BVerwG, 29.10.2012 - 2 WRB 2.12
Rn. 16 Einem Beteiligten ist allerdings die Berufung auf den Verfahrensmangel der Wahrung des rechtlichen Gehörs verwehrt, wenn er die rechtliche oder auch nur tatsächliche Möglichkeit hatte, sich durch entsprechende Anträge, Rügen, sonstige Rechtsbehelfe oder Begründungen Gehör zu verschaffen und er hiervon keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220 S. 225 m.w.N; Beschluss vom 30. Dezember 1997 - BVerwG 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1). - BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85
Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz
Auszug aus BVerwG, 29.10.2012 - 2 WRB 2.12
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 29. November 1985 - BVerwG 9 C 49.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 177 S. 65 und vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 29 S. 6). - BVerwG, 30.11.2011 - 2 WRB 1.11
Rechtsbeschwerde, Begründung; Gleichstellungsbeauftragte, Beteiligung in …
Auszug aus BVerwG, 29.10.2012 - 2 WRB 2.12
Die Begründung ist innerhalb der Monatsfrist des § 22b Abs. 5 Satz 2 WBO beim Truppendienstgericht eingelegt worden (vgl. dazu Beschluss vom 30. November 2011 - BVerwG 2 WRB 1.11 ).
- BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17
Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung
Da das erfolgreiche Auftreten der Bundeswehr im In- und Ausland auch von ihrem Aussehen abhängt und ein einheitliches Aussehen als sichtbares Zeichen der Einbindung in die militärische Gemeinschaft auch der inneren Geschlossenheit der Truppe dient, kommt den Regelungen über ein einheitliches Erscheinungsbild eine zwar nur dienende, aber nach wie vor unerlässliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte zu (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 2 WRB 2.12 . u.a. - BVerwGE 149, 1 Rn. 60). - BVerwG, 28.08.2024 - 2 WA 1.24
Überwiegend erfolgreiche Entschädigungsklage wegen ungerechtfertigter Überlänge …
Soweit der Senat in der Vergangenheit § 23a Abs. 2 WBO in Disziplinarbeschwerdeverfahren angewandt hat (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 2010 - 2 WNB 2.10 - juris Rn. 5 und vom 29. Oktober 2012 - 2 WRB 2.12 - juris Rn. 15), hält er daran nicht länger fest. - BVerwG, 05.08.2015 - 2 WRB 4.14
Unerlaubte Stromentnahme für privates Elektro-Kraftfahrzeug; Gehörsrüge
Das bedeutet, dass vom Beschwerdeführer die nach der jeweiligen prozessualen Lage des Verfahrens gegebenen und zumutbaren Anstrengungen zur Wahrung seines Gehörs zu verlangen sind (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 2 WRB 2.12 - m.w.N.).
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