Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 06.06.2002 - 2 Ws (Reha) 12/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
VermG § 1 Abs. 1; ; VermG § 1 Abs. 7; ; VermG § 1 Abs. 8 Buchstabe a; ; VwRehaG § 1; ; VwRehaG § 1 Abs. 1 S. 3; ; StrRehaG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Strafcharakter der Beschlagnahme und Enteignung von Vermögenswerten nach SMAD-Befehl Nr. 124
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Maßnahmen im Sinne des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes; Beschwerde gegen Beschlüsse der Enteignungskommissionen; Enteignung von Grundstücke auf Grund eines "SMAD-Befehls"; Gesetz der Russischen Föderation "über die Rehabilitierung der Opfer politischer ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 19.12.2001 - 41 BRH 9/01
- OLG Brandenburg, 06.06.2002 - 2 Ws (Reha) 12/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98
Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2002 - 2 Ws (Reha) 12/02
Diese Personengruppe sollte durch die Enteignung für ihr früheres Verhalten zur Rechenschaft gezogen und aus dem wirtschaftlichen Leben in der sowjetischen Besatzungszone entfernt werden, damit ihre Betriebe, wie sich die Besatzungsmacht in der Präambel zum Befehl Nr. 64 ausdrückte, "nicht mehr für imperialistische Aggressionen und zum Schaden des deutschen Volkes ausgenutzt werden" konnten" (ZOV 1999, 395). - BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98
Ausreisebedingter Gebäudeverkauf; unlautere Machenschaft; redlicher Erwerb; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2002 - 2 Ws (Reha) 12/02
Die Revision des Antragstellers gegen eines dieser Urteile - es betraf die Klosterbrauerei N... und das Grundstück "P..." - hat das Bundesverwaltungsgericht am 25. Februar 1999 verworfen (der Beschluss ist veröffentlicht in ZOV 1999, 243); das weitere verwaltungsgerichtliche Urteil hat der Antragsteller offenbar nicht angefochten. - BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 2279/97
Verfassungsmäßigkeit des Schutzbereichs des Strafrechtlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2002 - 2 Ws (Reha) 12/02
Der Gleichheitssatz des Artikels 3 Abs. 1 GG gebiete nicht die strafrechtliche Rehabilitierung der Opfer dieser Enteignungen; denn "die Opfer des Fürstenenteignungsgesetzes unterscheiden sich von den Opfern strafrechtlicher Maßnahmen dadurch, dass sie einer allein an ihren Status anknüpfenden, pauschalen Diskriminierung ohne individuellen Vorwurf ausgesetzt waren, während strafrechtliche Maßnahmen die staatliche Reaktion auf den individuellen Vorwurf eines für strafwürdig erachteten Verhaltens darstellen" (VIZ 1999, 499). - OLG Brandenburg, 29.08.1995 - 1 Ws (Reha) 58/95
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2002 - 2 Ws (Reha) 12/02
Strafcharakter hat eine Maßnahme dann, wenn ein inhaltlicher und thematischer Zusammenhang zwischen ihr und dem Vorwurf einer nach Recht oder Rechtspraxis der Sowjetzone oder der DDR strafbaren oder wenigstens von den Behörden als strafwürdig angesehenen Handlung bestand (so der 1. Senat in seiner Entscheidung vom 29. August 1995 - 1 Ws (Reha) 58/95 - OLG-NL 1996, 20, mit Hinweis auf frühere Entscheidungen des Senats).
- LG Dresden, 24.08.2009 - BSRH 22/06 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1995, 679 und Beschluss vom 6.6.2002, 2 Ws (Reha) 12/02, juris; OLG Dresden VIZ 2004, 551 [OLG Dresden 29.04.2004 - 4 Ws 93/03]) kommt eine Rehabilitierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 StrRehaG nur in Betracht, wenn das jeweils in Rede stehende staatliche Handeln seinerzeit als spezifisch strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen worden ist.
Wie sich aus dem Wortlaut des Befehls ergibt, belegten diese Maßnahmen das Vermögen ohne Rücksicht darauf mit Beschlag, ob sich die in dem Befehl genannten Personen oder Organisationen strafrechtlich verfolgbarer Handlungen schuldig gemacht hatten (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1995, 254, 255; Beschluss vom 6.6.2002, Az. 2 Ws (Reha) 12/02; juris).
- OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 2 Ws (Reha) 44/02
Strafrechtliche Maßnahme im Sinne des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Nach der ständigen Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (vgl. Senat vom 6. Juni 2002 - 2 Ws (Reha) 12/02 , vom 29. August 1995 - 1 Ws (Reha) 58/95 - und vom 8. November 1994 - 1 Ws (Reha) 66/99 -) liegt eine strafrechtliche Maßnahme im Sinne der vorgenannten Vorschriften nur dann vor, wenn ein inhaltlicher und thematischer Zusammenhang zwischen ihr und dem Vorwurf einer nach Recht oder Rechtspraxis der Sowjetzone oder der DDR strafbaren oder wenigstens von den Behörden als strafwürdig angesehenen Handlung bestand.
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