Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.04.2000 - 2 Ws 105/2000, 2 Ws 105/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Beschwerde gegen Anordnung der Untersuchung auf Schuldfähigkeit, Vorführungsandrohung, Ladung
- Judicialis
StPO § 305 Satz 1; ; StPO § 219; ; StPO § 305 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 305 S. 1, § 219, § 305 S. 2, § 473 Abs. 1
Anfechtbarkeit der Anordnung der Untersuchung auf Schuldfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtung; Schuldunfähigkeit; Schuldfähigkeit; Anordnung; Untersuchung; Angeklagter; Vorführung
Verfahrensgang
- LG Bochum - 5 Js 225/99
- OLG Hamm, 11.04.2000 - 2 Ws 105/2000, 2 Ws 105/00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Bremen, 01.09.2000 - Ws 105/00
Voraussetzungen der vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft bei langdauerndem …
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2000 - 2 Ws 105/00
2 Ws 105/2000 OLG Hamm 14 Ns 5 Js 225/99 LG Bochum 5 Js 225/99 StA Bochum 3 AR 690/00 GStA Hamm.
- OLG Hamm, 23.07.2001 - 2 Ws 176/01
Beschwerde, Anordnung der Untersuchung der Schuldfähigkeit durch das erkennende …
Bereits bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung des Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juni 2001 in 2 Ws 129/01 und vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355). - OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ws 129/01
Anordnung der Einholung eines schriftlichen Gutachtens; Beschwerde, innerer …
Bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung der Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".