Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 79/07, 2 Ws 108/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 143
Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Judicialis
StPO § 143
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unanfechtbarkeit der Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtbarkeit der Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger; Beiordnung eines Pflichtverteidigers zur Sicherung des Verfahrens
Verfahrensgang
- LG Bonn, 24.01.2007 - 2 KLs 1/07
- OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 79/07, 2 Ws 108/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Geldwäsche
Auszug aus OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 79/07
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese "Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken" bzw. dieses "Sonderopfer des Strafverteidigers im öffentlichen Interesse" bestehen nicht (BVerfGE 39, 238; BVerfG, 2 BvR 1520/01 vom 30.3.2004; Hartung-Lörcher, BRAO, 3.Aufl., § 49 Randnr. 3). - BGH, 04.07.2001 - 2 StR 513/00
Geldwäsche bei Strafverteidigerhonorar
Auszug aus OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 79/07
b) Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung minderer Güte (vgl. BGH Urteil vom 4.7.01 - 2 StR 513/00 -). - BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01
Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers "des Vertrauens"
Auszug aus OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 79/07
Die Rechtsstellung des gewählten und des gerichtlich beigeordneten Verteidigers sind identisch (vgl BVerfG StV 01, 601;… LR-Lüderssen, StPO, 25. Aufl., Vor § 137 Randnr. 161; einschränkend : nur für den Fall sog. "erbetener Wahlpflichtverteidigung" SK-Wohlers, StPO, Vor § 137 Randnr. 39 m.w.N.).
- BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 79/07
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese "Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken" bzw. dieses "Sonderopfer des Strafverteidigers im öffentlichen Interesse" bestehen nicht (BVerfGE 39, 238; BVerfG, 2 BvR 1520/01 vom 30.3.2004; Hartung-Lörcher, BRAO, 3.Aufl., § 49 Randnr. 3). - BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90
Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision …
Auszug aus OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 79/07
Das Erlöschen der Verteidigervollmacht wird von der Rechtsprechung nur angenommen, wenn - wie im Regelfall, hier aber eben nicht - das Wahlmandat im Zusammenhang mit der Pflichtverteidigerbestellung niedergelegt wird (vgl BGH NStZ 91, 94;… KK-Laufhütte aaO, § 141 Randnr 1 m.w.N.). - BGH, 11.09.1986 - 1 StR 472/86
Ausreichende Verteidigung des Angeklagten durch anwesenden Pflichtverteidiger bei …
Auszug aus OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 79/07
Der Bestimmung des § 143 StPO ist der Grundsatz zu entnehmen, dass der Beschuldigte keinen Pflichtverteidiger benötigt, wenn er - wie hier - bereits einen Wahlverteidiger hat (BGH NStZ 87, 34).
- LG Nürnberg-Fürth, 29.07.2026 - 12 Qs 27/26
Pflichtverteidigerbestellung, Beschwerdebefugnis, Berufsausübungsfreiheit, …
Die Rechtsprechung hat bislang verschiedentlich angenommen, dass eine Beiordnung als Pflichtverteidiger keine Beschwer begründet, sodass dem Anwalt auch keine sofortige Beschwerde zustehe (OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2007 - 2 Ws 79/07, juris Rn. 18; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 22.08.2025 - 1 Ws 100/25, juris Rn. 3; LG Zweibrücken, Beschluss vom 27.04.2023 - 1 Qs 27/23, juris). - OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 108/07
Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger
2 Ws 79/07 2 Ws 108/07.Die Beschwerden des Angeklagten (2 Ws 108/07) und seines Verteidigers ( 2 Ws 79/07) werden - jeweils auf ihre Kosten - als unzulässig verworfen.
- OLG Köln, 28.09.2022 - 2 Ws 484/22
Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers; Kein Ermessen der Strafkammer …
Ein Ermessen des Strafkammervorsitzenden, die Bestellung eines Verteidigers gleichwohl fortdauern zu lassen, besteht schon nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 143 a Rdn. 3;… Krawczyk in BeckOK, StPO, Stand 01.07.2022, § 143 a Rdn. 1; zur alten Rechtslage (§ 143 StPO): SenE v. 06.03.2007, 2 Ws 79/07; OLG Koblenz, Beschluss v. 05.10.2015, 1 Ws 535/15, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30.06.2016, 3 Ws 309/16, 3 Ws 310/16, BeckRS 2016, 13853). - OLG Brandenburg, 22.08.2025 - 1 Ws 100/25 2. Die sofortige Beschwerde von Rechtsanwalt ("Name 02") gegen den Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 18. Juni 2025 ist als unzulässig zu verwerfen, weil der Beschwerdeführer durch die Bestellung zum Pflichtverteidiger des Angeklagten nicht beschwert und ein Rechtsmittel gegen seine Beiordnung entsprechend unzulässig ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 01. Februar 2010, 2 Ws 55-58/10, OLG Köln Beschlüsse vom 06. März 2007, 2 Ws 79/07, 2 Ws 108/07; LG Zweibrücken, Beschluss vom 27. April 2023, 1 Qs 27/23, jew. zit. n. juris).
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| OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 108/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
StPO § 143
- Wolters Kluwer
Anfechtbarkeit der Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger; Beiordnung eines Pflichtverteidigers zur Sicherung des Verfahrens
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 79/07
Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger
Auszug aus OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 108/07
2 Ws 79/07 2 Ws 108/07.Die Beschwerden des Angeklagten (2 Ws 108/07) und seines Verteidigers ( 2 Ws 79/07) werden - jeweils auf ihre Kosten - als unzulässig verworfen.
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Geldwäsche
Auszug aus OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 108/07
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese "Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken" bzw. dieses "Sonderopfer des Strafverteidigers im öffentlichen Interesse" bestehen nicht (BVerfGE 39, 238; BVerfG, 2 BvR 1520/01 vom 30.3.2004; Hartung-Lörcher, BRAO, 3.Aufl., § 49 Randnr. 3). - BGH, 04.07.2001 - 2 StR 513/00
Geldwäsche bei Strafverteidigerhonorar
Auszug aus OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 108/07
b) Pflichtverteidigung ist keine Verteidigung minderer Güte (vgl. BGH Urteil vom 4.7.01 - 2 StR 513/00 -).
- BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01
Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers "des Vertrauens"
Auszug aus OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 108/07
Die Rechtsstellung des gewählten und des gerichtlich beigeordneten Verteidigers sind identisch (vgl BVerfG StV 01, 601;… LR-Lüderssen, StPO, 25. Aufl., Vor § 137 Randnr. 161; einschränkend : nur für den Fall sog. "erbetener Wahlpflichtverteidigung" SK-Wohlers, StPO, Vor § 137 Randnr. 39 m.w.N.). - BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 108/07
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese "Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken" bzw. dieses "Sonderopfer des Strafverteidigers im öffentlichen Interesse" bestehen nicht (BVerfGE 39, 238; BVerfG, 2 BvR 1520/01 vom 30.3.2004; Hartung-Lörcher, BRAO, 3.Aufl., § 49 Randnr. 3). - BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90
Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision …
Auszug aus OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 108/07
Das Erlöschen der Verteidigervollmacht wird von der Rechtsprechung nur angenommen, wenn - wie im Regelfall, hier aber eben nicht - das Wahlmandat im Zusammenhang mit der Pflichtverteidigerbestellung niedergelegt wird (vgl BGH NStZ 91, 94;… KK-Laufhütte aaO, § 141 Randnr 1 m.w.N.). - BGH, 11.09.1986 - 1 StR 472/86
Ausreichende Verteidigung des Angeklagten durch anwesenden Pflichtverteidiger bei …
Auszug aus OLG Köln, 06.03.2007 - 2 Ws 108/07
Der Bestimmung des § 143 StPO ist der Grundsatz zu entnehmen, dass der Beschuldigte keinen Pflichtverteidiger benötigt, wenn er - wie hier - bereits einen Wahlverteidiger hat (BGH NStZ 87, 34).
- OLG Brandenburg, 22.08.2025 - 1 Ws 100/25 2. Die sofortige Beschwerde von Rechtsanwalt ("Name 02") gegen den Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 18. Juni 2025 ist als unzulässig zu verwerfen, weil der Beschwerdeführer durch die Bestellung zum Pflichtverteidiger des Angeklagten nicht beschwert und ein Rechtsmittel gegen seine Beiordnung entsprechend unzulässig ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 01. Februar 2010, 2 Ws 55-58/10, OLG Köln Beschlüsse vom 06. März 2007, 2 Ws 79/07, 2 Ws 108/07; LG Zweibrücken, Beschluss vom 27. April 2023, 1 Qs 27/23, jew. zit. n. juris).
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