Rechtsprechung
| OLG München, 07.06.2018 - 2 Ws 115/18 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 13.12.2021 - 201 ObOWi 1453/21
Bestimmung des Wertes des Erlangten im selbständigen Einziehungsverfahren
Zur Bestimmung des erlangten Vorteils i.S.v. § 29a Abs. 1 OWiG sind alle Vermögenswerte heranzuziehen, die einem Tatbeteiligten aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs rein gegenständlich zugeflossen sind, ohne dass es auf eine "unmittelbare" Kausalbeziehung zwischen Tat und Bereicherung oder den Schutzzweck der Verbotsnorm ankommt (Anschl. u.a. an OLG München, Beschluss vom 07.06.2018 - 2 Ws 115/18 B = NZWiSt 2019, 275).Dieser unmittelbare Zusammenhang wurde aus dem früheren Tatbestandsmerkmal "aus" in § 29a Abs. 1 OWiG a.F. hergeleitet, mit der Änderung dieses Tatbestandsmerkmals in "durch" aber genügt nach neuer Rechtslage ein rein tatsächlicher Kausalzusammenhang zwischen der Erwerbstat und dem Vermögenszufluss, so dass der Begriff "etwas" die Gesamtheit des materiell tatsächlich Erlangten erfasst, also die Gesamtheit der messbaren wirtschaftlichen Vorteile, die dem Täter (oder im Falle der Dritteinziehung einem tatunbeteiligten Dritten) durch die Tat zugeflossen sind (OLG München, Beschluss vom 07.06.2018 - 2 Ws 115/18 B = NZWiSt 2019, 275).
- LG Hamburg, 06.09.2024 - 630 KLs 2/24
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Besonders schwerer Fall des …
Rn. 357 a) Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, "erlangt" im Sinne der Vorschrift sei die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer, sodass Wertersatz in Höhe des gesamten geschuldeten Mindestlohns einzuziehen sei und tatsächlich gezahlte anteilige Löhne als "für die Begehung der Tat aufgewendet" dem Abzugsverbot des § 29a Abs. 3 S. 2 OWiG unterfielen (so unter anderem OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30. August 2013 - IV-1 Ws 13/13 OWi -, juris; OLG München, Beschl. v. 7. Juni 2018 - 2 Ws 115/18 B -, juris), vermag die Kammer dieser Auffassung nicht zu folgen. - OLG Hamburg, 19.03.2020 - 2 Ws 16/20
Maßregelvollstreckung: Entpflichtung des Pflichtverteidigers nach Abschluss des …
Rn. 6 1. Die Beiordnung eines notwendigen Verteidigers in Straf- und Maßregelvollstreckungsverfahren analog § 140 Abs. 2 StPO oder gemäß § 463 Abs. 4 Satz 8 StPO betrifft immer nur das konkrete Überprüfungsverfahren und nicht die gesamte Straf- oder Maßregelvollstreckung bis zur Entlassung des Verurteilten oder Untergebrachten (Senat, Beschluss vom 31. Juli 2018, Az.: 2 Ws 115/18; Beschluss vom 30. Juni 2014, Az.: 2 Ws 112/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2011, Az.: III-1 Ws 205-206/11, StraFo 2011, 371; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Januar 2010, Az.: 1 Ws 17/10, NStZ 2010, 470 f.; OLG München, Beschluss vom 15. Oktober 2009; Az.: 1 Ws 943/09, StraFo 2009, 527; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Mai 2003, Az.: 3 Ws 618/03, NStZ-RR 2003, 252; KG, Beschluss vom 3. August 2001, Az.: 5 Ws 380/01, NStZ-RR 2002, 63;… Meyer-Goßner/Schmitt, § 140 Rn. 33a; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Mai 2000, NJW 2000, 3367;… LR/Lüderssen, § 141 Rn. 28). - OLG Köln, 02.09.2020 - 2 Ws 452/20 Rn. 15 Diesen zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Ausführungen schließt sich der Senat unter Hinweis auf seine vorausgegangene Rechtsprechung (vgl. SenE vom 14.03.2018, 2 Ws 115/18) an.
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