Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ws 129/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Anordnung der Eonholung eines schriftlichen Gutachtens; Beschwerde, innerer Zusammenhang mit der Urteilsfällung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 81a, § 305
Anordnung der Einholung eines schriftlichen Gutachtens; Beschwerde; innerer Zusammenhang mit der Urteilsfällung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnung; Einholung eines schriftlichen Gutachtens; Beschwerde; Innerer Zusammenhang; Urteilsfällung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 26.11.1993 - 1 Ws 672/93
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten; Anordnung der Untersuchung; Beschwerde
Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ws 129/01
Bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung der Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355). - OLG Hamm, 11.04.2000 - 2 Ws 105/00
Anfechtbarkeit der Anordnung der Untersuchung auf Schuldfähigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ws 129/01
Bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung der Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355). - OLG Nürnberg, 16.06.1997 - Ws 612/97
Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ws 129/01
Bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung der Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355).
- OLG Hamm, 23.07.2001 - 2 Ws 176/01
Beschwerde, Anordnung der Untersuchung der Schuldfähigkeit durch das erkennende …
Bereits bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung des Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juni 2001 in 2 Ws 129/01 und vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355).
dejure.org
Übersicht OLG Hamm
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.