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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ws 129/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11070
OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ws 129/01 (https://dejure.org/2001,11070)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2001 - 2 Ws 129/01 (https://dejure.org/2001,11070)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 2 Ws 129/01 (https://dejure.org/2001,11070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Anordnung der Eonholung eines schriftlichen Gutachtens; Beschwerde, innerer Zusammenhang mit der Urteilsfällung

  • Judicialis

    StPO § 81 a; ; StPO § 305

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a, § 305
    Anordnung der Einholung eines schriftlichen Gutachtens; Beschwerde; innerer Zusammenhang mit der Urteilsfällung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung; Einholung eines schriftlichen Gutachtens; Beschwerde; Innerer Zusammenhang; Urteilsfällung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 26.11.1993 - 1 Ws 672/93

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten; Anordnung der Untersuchung; Beschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ws 129/01
    Bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung der Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355).
  • OLG Hamm, 11.04.2000 - 2 Ws 105/00

    Anfechtbarkeit der Anordnung der Untersuchung auf Schuldfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ws 129/01
    Bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung der Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355).
  • OLG Nürnberg, 16.06.1997 - Ws 612/97
    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ws 129/01
    Bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung der Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355).
  • OLG Hamm, 23.07.2001 - 2 Ws 176/01

    Beschwerde, Anordnung der Untersuchung der Schuldfähigkeit durch das erkennende …

    Bereits bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung des Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juni 2001 in 2 Ws 129/01 und vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355).
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