Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 08.04.2011 - 2 Ws 148/11, 2 Ws 149/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Untersuchungshaftbefehl: Wiederinvollzugsetzung bei Realisierung der Straferwartung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versuchter Totschlags u.a.; Haftbeschwerde des Angeklagten
- rechtsportal.de
StPO § 116 Abs. 4
Voraussetzungen für die Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls bei realisierter Straferwartung
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 11.03.2011 - Ks 102 Js 1014/10
- OLG Nürnberg, 08.04.2011 - 2 Ws 148/11, 2 Ws 149/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05
Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.04.2011 - 2 Ws 148/11
Rn. 18 Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 01.02.2006 im Verfahren 2 BvR 2056/05 hierzu ausgeführt (StV 2006, 139 ff.):. - BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07
Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände …
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.04.2011 - 2 Ws 148/11
Rn. 20 Neu hervorgetretene Umstände können unter Zugrundelegung dieser Rechtsprechung (vgl. auch BVerfG NStZ 2007, 379 = StV 2008, 25) nach Erlass der Haftverschonungsbeschlüsse vom 11.2.2010 bis zur Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls mit Beschluss vom 11.3.2011 jedoch nicht angenommen werden. - OLG Frankfurt, 03.06.2004 - 1 Ws 46/04
Auszug aus OLG Nürnberg, 08.04.2011 - 2 Ws 148/11
Die Realisierung einer Straferwartung vermag allein die Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls indes nicht zu rechtfertigen (OLG Frankfurt StV 2004, 493).
- OLG Zweibrücken, 16.03.2012 - 1 Ws 58/12
Strafverfahren: Wiederinvollzugsetzung eines ausgesetzten Haftbefehls wegen …
Dagegen können eine lediglich andere Beurteilung des unverändert gebliebenen Sachverhalts und die Realisierung einer Straferwartung die Wiederinvollzugsetzung eines Haftbefehls nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG StV 2008, 26; Beschlüsse des KG Berlin vom 11.09.1997, 3 AR 17/95 -4 Ws 205/97; des OLG Frankfurt vom 24.03.2010, 1 Ws 38/103; OLG Nürnberg vom 08.04.2011, 2 Ws 148/11). - OLG Frankfurt, 14.08.2017 - 1 Ws 159/17
Voraussetzungen für Widerruf der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls nach § 116 …
Auch sind keine sonstigen Umstände ersichtlich, wonach der Angeklagte von einer konkret niedrigeren Strafe als der verhängten bzw. der von der Staatsanwaltschaft beantragten hätte ausgehen dürfen, so dass auch sonst kein gesteigerter Fluchtanreiz anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.04.2011 - 2 Ws 148/11 und 2 Ws 149/11; BGH, Beschluss vom 28.10.2005 - StB 15/05 - jeweils juris).
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