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Rechtsprechung
   KG, 04.12.2020 - 2 Ws 152/20 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,79841
KG, 04.12.2020 - 2 Ws 152/20 Vollz (https://dejure.org/2020,79841)
KG, Entscheidung vom 04.12.2020 - 2 Ws 152/20 Vollz (https://dejure.org/2020,79841)
KG, Entscheidung vom 04. Dezember 2020 - 2 Ws 152/20 Vollz (https://dejure.org/2020,79841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 118 Abs 2 StVollzG, Art 103 Abs 1 GG
    Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss einer Strafvollstreckungskammer wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Nichtgewährung eines Arzttermins; Gehörsverletzung bei streitigem Angebot für einen Arztbesuch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • KG, 10.07.2002 - 5 Ws 310/02

    Berechnung der Frist zur Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung bei …

    Auszug aus KG, 04.12.2020 - 2 Ws 152/20
    Die Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts zulässig, sondern auch wenn mit der angefochtenen Entscheidung dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2012 - 2 Ws 612/10-; KG NStZ-RR 2005, 356; KG NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 8. Juli 2005 - 5 Ws 309/05 Vollz -, 25. Februar 2005 - 5 Ws 85/05 Vollz - …und vom 31. August 2001 - 5 Ws 543/01 Vollz - Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rdn. 3a]).
  • OLG Köln, 29.09.2010 - 2 Ws 611/10
    Auszug aus KG, 04.12.2020 - 2 Ws 152/20
    Die Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts zulässig, sondern auch wenn mit der angefochtenen Entscheidung dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2012 - 2 Ws 612/10-; KG NStZ-RR 2005, 356; KG NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 8. Juli 2005 - 5 Ws 309/05 Vollz -, 25. Februar 2005 - 5 Ws 85/05 Vollz - …und vom 31. August 2001 - 5 Ws 543/01 Vollz - Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rdn. 3a]).
  • KG, 22.07.2005 - 5 Ws 365/05

    Strafvollzug: Unvollständige Bekanntgabe einer Maßnahme der Vollzugsbehörde …

    Auszug aus KG, 04.12.2020 - 2 Ws 152/20
    Die Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts zulässig, sondern auch wenn mit der angefochtenen Entscheidung dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2012 - 2 Ws 612/10-; KG NStZ-RR 2005, 356; KG NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 8. Juli 2005 - 5 Ws 309/05 Vollz -, 25. Februar 2005 - 5 Ws 85/05 Vollz - …und vom 31. August 2001 - 5 Ws 543/01 Vollz - Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rdn. 3a]).
  • BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 27/21

    Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung im Strafvollzug (ärztliche …

    Mit Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 Ws 152/20 Vollz - entschied das Kammergericht, der Beschluss des Landgerichts Berlin - Strafvollstreckungskammer - vom 14. Oktober 2020 werde - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - auf die Rechtsbeschwerde aufgehoben.

    Denn mit Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 2 Ws 152/20 Vollz, 589 StVK 205/20 Vollz - hat das Kammergericht auf die Rechtsbeschwerde des Beschwerdeführers den Beschluss des Landgerichts vom 14. Oktober 2020, mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung, aufgrund einer Verletzung des rechtlichen Gehörs des Beschwerdeführers aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Landgericht zurückverwiesen.

  • KG, 14.12.2020 - 2 Ws 166/20

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Strafgefangenen

    Über die Rechtsbeschwerde des Gefangenen vom 30. Oktober 2020 gegen den Beschluss in der Hauptsache hat der Senat bereits am 4. Dezember 2020 entschieden (2 Ws 152/20 Vollz).
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