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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 16/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,48606
OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 16/23 (https://dejure.org/2023,48606)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2023 - 2 Ws 16/23 (https://dejure.org/2023,48606)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2023 - 2 Ws 16/23 (https://dejure.org/2023,48606)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21

    EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 16/23
    Hinsichtlich der Verwertbarkeit der K.-Daten vertritt die Verteidigung die Auffassung, dass die von der Strafkammer zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.03.2021 (5 StR 457/21) zur Verwertbarkeit von N.-Daten durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (525 KLs - 279 Js 30/22 -8/22) jedenfalls "überholt" sei.

    Dies entspricht bestehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, 5 StR 457/21, zuletzt bestätigt durch Beschluss v. 06.07.2022, 4 StR 63/22, jeweils zitiert nach juris.).

    Das Landgericht Aachen hat dazu in der angefochtenen Beschwerde- bzw. Nichtabhilfeentscheidung - auch in Ansehung der von der Verteidigung in französischer Sprache vorgelegten Entscheidung des französischen Kassationshofes vom 25.10.2022 - ausgeführt, dass für die K.-Daten nichts anderes gelten könne als für die N.-Daten, die nach der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob sie im Inland oder auf sonstige Weise erlangt worden sind, in den vorliegenden Fällen grundsätzlich keinem Beweisverwertungsverbot unterliegen (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, a.a.O., Rn. 25 ff.).

    Rn. 19 Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Verwertung in der Hauptverhandlung erhobener Beweise ist § 261 StPO (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, a.a.O., Rn. 25 ff.).

  • LG Berlin, 19.10.2022 - 525 KLs 8/22

    EncroChat; Vorabentscheidungsverfahren; Telekommunikationsüberwachung …

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 16/23
    Hinsichtlich der Verwertbarkeit der K.-Daten vertritt die Verteidigung die Auffassung, dass die von der Strafkammer zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.03.2021 (5 StR 457/21) zur Verwertbarkeit von N.-Daten durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (525 KLs - 279 Js 30/22 -8/22) jedenfalls "überholt" sei.

    Diese höchstrichterliche Rechtsprechung, der der Senat folgt, ist nicht - wie die Verteidigung meint - durch den Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (525 KLs 279 Js 30/22 8/22, zitiert nach juris) "überholt" oder begründet in Zweifel gezogen.

    Rn. 18 Der vorstehend zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Senat - im Einklang mit anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris) - bereits in der Vergangenheit gefolgt (vgl. zuletzt SenE v. 24.10.2022, 2 Ws 502-503/22); hieran hält er - auch in Ansehung des von der Verteidigung angeführten Vorlagebeschlusses des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (525 KLs 279 Js 30/22 8/22, zitiert nach juris) - fest und teilt insbesondere auch die Auffassung des Landgerichts Aachen in der angefochtenen Entscheidung sowie des Oberlandesgerichts Celle (…a.a.O., Rn. 23), wonach die dargestellten Grundsätze für Daten des Krypto-Messengerdienst K. in gleicher Weise Geltung beanspruchen wie für den Krypto-Messengerdienst N.

    Rn. 20 Eine von dieser bestehenden Rechtsprechung abweichende Bewertung ist auch nicht in Ansehung der von der Verteidigung zitierten Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 27.10.2022 (…24 Qs 80/22, zitiert nach juris, Rn. 44 ff.) bzw. des französischen Kassationsgerichts vom 11.10.2022 (vgl. Bl. 183 ff d.A.) oder des Landgerichts Berlin im Beschluss vom 19.10.2022 (525 KLs 8/22, zitiert nach juris) veranlasst oder gerechtfertigt.

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 16/23
    Selbst wenn die Beweiserhebung, etwa im französischen Strafverfahren, rechtsfehlerhaft gewesen wäre, würde daraus nicht notwendig ein Beweisverwertungsverbot für eine vorliegend ggf. anstehende Hauptverhandlung folgen, da von Verfassung wegen kein Rechtssatz dahingehend besteht, dass im Falle einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung gewonnener Beweise stets unzulässig wäre (vgl. nur BVerfG, Beschluss v. 09.11.2010, 2 BvR 2101/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.11.2016 - 2 StR 96/14

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts beim Vertrieb von Betäubungsmitteln im …

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 16/23
    Rn. 25 Das Landgericht stützt sich zur Begründung seiner Auffassung insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss v. 07.11.2016, 2 StR 96/14, zitiert nach juris, Rn. 8 ff.).
  • OLG Rostock, 11.05.2021 - 20 Ws 121/21

    Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit …

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 16/23
    Ebenso wie in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshof zugrundeliegenden Sachverhalt liegen nach derzeitigem Erkenntnisstand die Voraussetzungen für eine Beweisverwertung der hier in Rede stehenden Protokolle (…vgl. dazu BGH, a.a.O., Rn. 71) nach der gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung auch hier vor, vgl. §§ 100b Abs. 2 Nr. 5 b), 100d Abs. 2 S. 1 StPO: Verfahrensgegenständlich sind schwere Betäubungsmittelstraften gemäß §§ 29, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, die im Bereich des grenzüberschreitenden Handeltreibens als Verbrechen schwer wiegen; die Erforschung des Sachverhalts wäre ohne diese Beweismittel nicht möglich und die gewonnenen Daten betreffen keine Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensführung (vgl. auch OLG Rostock, Beschluss v. 11.05.2021, 20 Ws 121/21, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 18).
  • OLG Celle, 15.11.2021 - 2 HEs 24/21

    Verwertbarkeit von durch französische Behörden erhobenen Beweis im deutschen …

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 16/23
    Rn. 18 Der vorstehend zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Senat - im Einklang mit anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris) - bereits in der Vergangenheit gefolgt (vgl. zuletzt SenE v. 24.10.2022, 2 Ws 502-503/22); hieran hält er - auch in Ansehung des von der Verteidigung angeführten Vorlagebeschlusses des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (525 KLs 279 Js 30/22 8/22, zitiert nach juris) - fest und teilt insbesondere auch die Auffassung des Landgerichts Aachen in der angefochtenen Entscheidung sowie des Oberlandesgerichts Celle (…a.a.O., Rn. 23), wonach die dargestellten Grundsätze für Daten des Krypto-Messengerdienst K. in gleicher Weise Geltung beanspruchen wie für den Krypto-Messengerdienst N.
  • LG Frankfurt/Oder, 27.10.2022 - 24 Qs 80/22

    Encro-Chat, Verwertbarkeit der Erkenntnisse, EuGH-Vorlage

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 16/23
    Rn. 20 Eine von dieser bestehenden Rechtsprechung abweichende Bewertung ist auch nicht in Ansehung der von der Verteidigung zitierten Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 27.10.2022 (24 Qs 80/22, zitiert nach juris, Rn. 44 ff.) bzw. des französischen Kassationsgerichts vom 11.10.2022 (vgl. Bl. 183 ff d.A.) oder des Landgerichts Berlin im Beschluss vom 19.10.2022 (525 KLs 8/22, zitiert nach juris) veranlasst oder gerechtfertigt.
  • OLG Bremen, 20.10.2022 - 1 Ws 107/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft zwischen tatrichterlicher Verurteilung und …

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 16/23
    Rn. 18 Der vorstehend zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Senat - im Einklang mit anderen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris) - bereits in der Vergangenheit gefolgt (vgl. zuletzt SenE v. 24.10.2022, 2 Ws 502-503/22); hieran hält er - auch in Ansehung des von der Verteidigung angeführten Vorlagebeschlusses des Landgerichts Berlin vom 19.10.2022 (525 KLs 279 Js 30/22 8/22, zitiert nach juris) - fest und teilt insbesondere auch die Auffassung des Landgerichts Aachen in der angefochtenen Entscheidung sowie des Oberlandesgerichts Celle (…a.a.O., Rn. 23), wonach die dargestellten Grundsätze für Daten des Krypto-Messengerdienst K. in gleicher Weise Geltung beanspruchen wie für den Krypto-Messengerdienst N.
  • BGH, 06.07.2022 - 4 StR 63/22

    Strafverfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteldelikten: Verwertbarkeit …

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 16/23
    Dies entspricht bestehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, 5 StR 457/21, zuletzt bestätigt durch Beschluss v. 06.07.2022, 4 StR 63/22, jeweils zitiert nach juris.).
  • OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10

    Legitimierende Anknüpfungstatsachen beim Vertrieb von Betäubungsmitteln nach dem …

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2023 - 2 Ws 16/23
    Ein solcher Anknüpfungspunkt ist in dem durch den Bundesgerichtshof entschiedenen Fall jedoch für nicht erforderlich gehalten worden (…BGH, a.a.O., Rn. 8 a.E.; vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 15.09.2010, 31 HEs 10/10, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG Köln, 24.10.2022 - 2 Ws 502/22
  • OLG Köln, 06.06.2024 - 2 Ws 251/24

    Verwertbarkeit von im Wege der Rechtshilfe übermittelten, ursprünglich bei einem …

    Dabei hat der Senat auch bereits entschieden, dass die durch den Bundesgerichtshof dargelegten Grundsätze für Daten des Krypto-Messengerdienstes SkyECC in gleicher Weise Geltung beanspruchen wie für den Krypto-Messengerdienst Encrochat (vgl. SenE v. 23.02.2023, 2 Ws 16/23, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.06.2023 - 2 Ws 304/23

    Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht; EncroChat; ANOM; …

    Dieser hat sich der Senat - im Einklang mit anderen Oberlandesgerichten (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 15.11.2021 - 2 HEs 24-30/21, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 20.10.2022 - 1 Ws 107/22, juris) - bereits in der Vergangenheit angeschlossen (Senat, Beschlüsse vom 24.10.2022 - 2 Ws 502-503/22; vom 23.02.2023 - 2 Ws 56/23; vom 23.02.2023 - 2 Ws 16/23).
  • LG Aachen, 29.06.2023 - 86 KLs 9/22

    SkyECC, Encrochat, Zigarettenschmuggel

    Rn. 443 Mit dem OLG Celle (…Beschl. v. N17.11.2021 - 2 HEs 24-30/21, BeckRS 2021, 48082, Rn. 23) und dem OLG Köln (Beschluss vom 23.02.2023 - 2 Ws 16/23, Seite 6) ist die Kammer weiter der Überzeugung, dass insoweit keine Veranlassung besteht, die in ihrer Ausgestaltung verwandten Messenger-Systeme SkyECC und EncroChat in Bezug auf ihre Verwertbarkeit im deutschen Strafprozess unterschiedlich zu behandeln.
  • OLG Köln, 02.06.2023 - 2 Ws 282/23

    Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Verwertung in der Hauptverhandlung …

    Dies entspricht bestehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss v. 02.03.2022, 5 StR 457/21, u.a. bestätigt durch Beschluss v. 06.07.2022, 4 StR 63/22, jeweils zitiert nach juris.), der der Senat in ständiger Rechtsprechung gefolgt ist (vgl. zuletzt SenE v. 23.02.2023, 2 Ws 16/23, zur Verwertbarkeit von "SkyECC-Daten"; SenE v. 23.02.2023, 2 Ws 56/23, zur Verwertbarkeit von "O.-Daten"; vgl. auch OLG Celle, Beschluss v. 15.11.2021, 2 HEs 24-30/21; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 20.10.2022, 1 Ws 107/22, jeweils zitiert nach juris); hieran hält der Senat fest.
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