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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 166-168/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10152
OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 166-168/01 (https://dejure.org/2001,10152)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.2001 - 2 Ws 166-168/01 (https://dejure.org/2001,10152)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 2 Ws 166-168/01 (https://dejure.org/2001,10152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen Auflagen und Weisungen, mündliche Amhörung

  • Judicialis

    StGB § 56 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f
    Bewährungswiderruf; neue Straftat; Angaben des Verurteilten; Verstoß gegen Auflagen und Weisungen; mündliche Amhörung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewährungswiderruf; Neue Straftat; Angaben des Verurteilten; Verstoß gegen Auflagen; Verstoß gegen Weisungen; Mündliche Anhörung

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 15.10.1991 - 2 Ws 296/91
    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 166/01
    Voraussetzung ist aber, dass sich das Gericht, das über den Widerruf zu befinden hat, aufgrund zweifelsfreier Tatsachen - insbesondere aufgrund eines glaubwürdigen Geständnisses - in eigenständiger Würdigung davon überzeugt hat, dass der Verurteilte die neue Tat schuldhaft begangen hat (vgl. OLG Hamm StV 1992, 284, 285; HansOLG Hamburg StV 1992, 286;… Tröndle, StGB, 50. Aufl., § 56 f Rdnr. 3 c m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 167/01

    Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 166/01
    2 Ws 166/01 2 Ws 167/01 2 Ws 168/01.
  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 168/01

    Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 166/01
    2 Ws 166/01 2 Ws 167/01 2 Ws 168/01.
  • OLG Hamm, 06.08.1991 - 3 Ws 296/91
    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 166/01
    Voraussetzung ist aber, dass sich das Gericht, das über den Widerruf zu befinden hat, aufgrund zweifelsfreier Tatsachen - insbesondere aufgrund eines glaubwürdigen Geständnisses - in eigenständiger Würdigung davon überzeugt hat, dass der Verurteilte die neue Tat schuldhaft begangen hat (vgl. OLG Hamm StV 1992, 284, 285; HansOLG Hamburg StV 1992, 286;… Tröndle, StGB, 50. Aufl., § 56 f Rdnr. 3 c m.w.Nachw.).
  • OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10

    Strafurteil: Notwendiger Umfang tatrichterlicher Prüfungen zur Feststellung einer …

    Für die als Dauerstraftat anzusehende Unterhaltspflichtverletzung bedeutet dies, dass sowohl das erstinstanzliche als auch das Berufungsgericht das Verhalten des Angeklagten bis zur letzten tatrichterlichen Verhandlung über die Schuldfrage zu überprüfen haben, soweit auch nur eine Einzelhandlung bereits im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses begangen war (vgl. BayObLGSt 1977, 39;… Lenckner, a. a. O., Rdn 36; Beschlüsse des Senats vom 2. September 2003 - 2 Ss 184/03 - m. w. N. und vom 15. März 2001 - 2 Ws 166/01).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 243/03

    Bewährung; Widerruf; neue Straftat, Rechtskraft; Ausnahmefall; Unschuldsvermutung

    Als ausreichend ist es vielmehr angesehen worden, dass sich das die Strafaussetzung widerrufende Gericht aufgrund zweifelsfreier Tatsachen, insbesondere eines glaubwürdigen Geständnisses, in eigenständiger Würdigung davon überzeugt hat, dass der Verurteilte die neue (Anlass)Tat schuldhaft begangen hat (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2001 - 2 Ws 166-168/01;… so auch Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 56 f Rn. 5 ff. mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 11.11.2003 - 2 Ws 269/03

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Vorverurteilung; Rechtskraft

    Es ist vielmehr als ausreichend angesehen worden, dass sich das die Strafaussetzung widerrufende Gericht aufgrund zweifelsfreier Tatsachen, insbesondere eines glaubwürdigen Geständnisses, in eigenständiger Würdigung davon überzeugt hat, der Verurteilte habe die neue (Anlass)Tat schuldhaft begangen (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2001 in 2 Ws 166-168/01;… so auch Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 56 f Rdrn. 5 ff. mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 168/01

    Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen …

    2 Ws 166/01 2 Ws 167/01 2 Ws 168/01.
  • OLG Hamm, 22.10.2001 - 2 Ws 167/01

    Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen …

    2 Ws 166/01 2 Ws 167/01 2 Ws 168/01.
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 244/03

    Bewährung; Widerruf; neue Straftat, Rechtskraft; Ausnahmefall; Unschuldsvermutung

    Als ausreichend ist es vielmehr angesehen worden, dass sich das die Strafaussetzung widerrufende Gericht aufgrund zweifelsfreier Tatsachen, insbesondere eines glaubwürdigen Geständnisses, in eigenständiger Würdigung davon überzeugt hat, dass der Verurteilte die neue (Anlass)Tat schuldhaft begangen hat (vgl. u.a. Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2001 - 2 Ws 166-168/01;… so auch Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 56 f Rn. 5 ff. mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
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