Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 22.06.2016 - 2 Ws 177/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 103 Abs 1 GG
Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Baden-Württemberg: Gehörsverletzung der Strafvollstreckungskammer bei Übergehung eines Beweisantrags über die Beiziehung von Verlaufsberichten; Begründungspflicht bei Nichtgewährung von Vollzugslockerungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollzugslockerungen im Maßregelvollzug
- rechtsportal.de
Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 12.04.2016 - 7 StVK 22/16
- OLG Karlsruhe, 22.06.2016 - 2 Ws 177/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2016 - 2 Ws 177/16
Rn. 5 Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 87, 1, 33; Kammerbeschluss vom 14.8.2013, FamRZ 2013, 1953). - BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2016 - 2 Ws 177/16
Die Vollzugsbehörde darf es dabei nicht bei bloßen pauschalen Wertungen oder dem abstrakten Hinweis auf Flucht- oder Missbrauchsgefahr bewenden lassen, sondern hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Untergebrachten zu konkretisieren (BVerfG NStZ 1998, 430; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1983, 181, 183; Die Justiz 1984, 313; StV 2009, 595 - jeweils zu § 11 Abs. 2 StVollzG). - BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 3157/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2016 - 2 Ws 177/16
Rn. 5 Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 87, 1, 33; Kammerbeschluss vom 14.8.2013, FamRZ 2013, 1953). - OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08
Zulässigkeit einer Verweisung eines Strafgefangenen auf nicht in Betracht …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2016 - 2 Ws 177/16
Die Vollzugsbehörde darf es dabei nicht bei bloßen pauschalen Wertungen oder dem abstrakten Hinweis auf Flucht- oder Missbrauchsgefahr bewenden lassen, sondern hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Untergebrachten zu konkretisieren (BVerfG NStZ 1998, 430; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1983, 181, 183; Die Justiz 1984, 313; StV 2009, 595 - jeweils zu § 11 Abs. 2 StVollzG). - OLG Karlsruhe, 18.02.1983 - 3 Ws 16/83
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2016 - 2 Ws 177/16
Die Vollzugsbehörde darf es dabei nicht bei bloßen pauschalen Wertungen oder dem abstrakten Hinweis auf Flucht- oder Missbrauchsgefahr bewenden lassen, sondern hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Untergebrachten zu konkretisieren (BVerfG NStZ 1998, 430; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1983, 181, 183; Die Justiz 1984, 313; StV 2009, 595 - jeweils zu § 11 Abs. 2 StVollzG).
- OLG Karlsruhe, 14.11.2016 - 2 Ws 318/16
Maßregelvollzug: Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Zwar darf die Strafvollstreckungskammer im Hinblick auf den auch im Vollstreckungsverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatz bestrittenes Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten nicht ungeprüft übernehmen und muss erhebliches Vorbringen des Untergebrachten schon im Hinblick auf dessen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruchs auf rechtliches Gehör im Verfahren und bei seiner Entscheidung berücksichtigen (Senat, Beschlüsse vom 20.10.2016 - 2 Ws 319/16 - und vom 22.6.2016 - 2 Ws 177/16 , jew. juris). - OLG Karlsruhe, 20.10.2016 - 2 Ws 319/16
Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Baden-Württemberg: …
Rn. 6 Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 87, 1, 33; Kammerbeschluss vom 14.8.2013, FamRZ 2013, 1953; Senat, Beschluss vom 22.06.2016 - 2 Ws 177/16 -, juris).
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