Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 2 Ws 202/21 (S) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Zuständigkeit, AG, LG, Steuerhinterziehung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- strafrechtsiegen.de
Zuständigkeit des Amtsgerichts oder Landgerichts bei Steuerhinterziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Steuerhinterziehung; Besondere Bedeutung steuerstrafrechtlicher Verfahren; Kein Steuerhinterziehung bei Kenntnis des Finanzamts
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Zuständigkeit: Steuerhinterziehung beim Amtsgericht?
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 02.11.2021 - 22 KLs 10/20
- OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 2 Ws 202/21 (S)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16
Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung durch Unterlassen
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 2 Ws 202/21
Der Senat teilt die von der Strafkammer vertretene Auffassung, dass angesichts des Wortlauts der gesetzlichen Regelung ("in Unkenntnis lässt") eine Strafbarkeit wegen vollendeter Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ausscheiden muss, wenn die zuständigen Finanzbehörden zum maßgeblichen Veranlagungszeitpunkt von den wesentlichen steuerlich relevanten Umständen bereits Kenntnis haben (OLG Oldenburg, Urt. v. 16. November 1998 - Ss 319/98, BeckRS 1998, 16504 und Beschl. 10. Juli 2018, 1 Ss 51/18, BeckRS 2018, 21189; OLG Köln, Urt. v. 31.Januar 2017 - 1 RVs 253/16, BeckRS 2017, 107137; ebenso BayOblG, Beschl. v. 3. November 1989 - RReg … - BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10
Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 2 Ws 202/21
Entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft widerspricht diese zutreffende Rechtsauffassung auch nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der es "im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO" bei dem - hier nicht einschlägigen - Tatbestand von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auf eine Kenntnis bzw. Unkenntnis der Finanzbehörden nicht ankommt (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10, Rn. 27; Beschl. v. 20. November 2012 - 1 StR 391/21, jeweils zit. nach Juris). - OLG Oldenburg, 10.07.2018 - 1 Ss 51/18
Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Unkenntnis der Finanzbehörde bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 2 Ws 202/21
Der Senat teilt die von der Strafkammer vertretene Auffassung, dass angesichts des Wortlauts der gesetzlichen Regelung ("in Unkenntnis lässt") eine Strafbarkeit wegen vollendeter Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ausscheiden muss, wenn die zuständigen Finanzbehörden zum maßgeblichen Veranlagungszeitpunkt von den wesentlichen steuerlich relevanten Umständen bereits Kenntnis haben (OLG Oldenburg, Urt. v. 16. November 1998 - Ss 319/98, BeckRS 1998, 16504 und Beschl. 10. Juli 2018, 1 Ss 51/18, BeckRS 2018, 21189; OLG Köln, Urt. v. 31.Januar 2017 - 1 RVs 253/16, BeckRS 2017, 107137; ebenso BayOblG, Beschl. v. 3. November 1989 - RReg … - OLG Hamm, 10.12.2019 - 4 Ws 268/19
Zuständigkeit des Landgerichts bei besonderer Belastung der Zeugen
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 2 Ws 202/21
Im Falle eines etwaigen, bislang hier auch konkret noch nicht abzusehenden Medien- und Öffentlichkeitsinteresses ist im Hinblick auf das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) eine die Zuständigkeit des Landgerichts begründende besondere Bedeutung nur ausnahmsweise bei Konstellation eines überragenden oder bundesweiten Interesses anzunehmen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 10. Dezember 2019 - III-4 Ws 268/19, zit. nach Juris). - OLG Oldenburg, 16.11.1998 - Ss 319/98
Begehungsform der Steuerhinterziehung; Unversteuerte Einfuhr von Branntwein bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 2 Ws 202/21
Der Senat teilt die von der Strafkammer vertretene Auffassung, dass angesichts des Wortlauts der gesetzlichen Regelung ("in Unkenntnis lässt") eine Strafbarkeit wegen vollendeter Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ausscheiden muss, wenn die zuständigen Finanzbehörden zum maßgeblichen Veranlagungszeitpunkt von den wesentlichen steuerlich relevanten Umständen bereits Kenntnis haben (OLG Oldenburg, Urt. v. 16. November 1998 - Ss 319/98, BeckRS 1998, 16504 und Beschl. 10. Juli 2018, 1 Ss 51/18, BeckRS 2018, 21189; OLG Köln, Urt. v. 31.Januar 2017 - 1 RVs 253/16, BeckRS 2017, 107137; ebenso BayOblG, Beschl. v. 3. November 1989 - RReg …
- OLG Karlsruhe, 10.04.2024 - 1 Ws 80/24
Nachprüfungsumfang durch Beschwerdegericht und Betrugsschadenshöhe bei …
Rn. 24 (2) Soweit die Staatsanwaltschaft in ihrer Beschwerdebegründung zu der besonderen Bedeutung des Falles auf ein beachtliches Medienecho über die Lokalmedien hinaus abstellt, ist im Hinblick auf das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) eine die Zuständigkeit des Landgerichts begründende besondere Bedeutung nur ausnahmsweise bei einem zu erwartenden überragenden oder bundesweiten Interesses anzunehmen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 2 Ws 202/21 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
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